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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Teilt die Abgabenbehörde einem Abgabepflichtigen mit, daß sie beabsichtigt, einem bestimmten geltend gemachten Aufwand die Abzugsfähigkeit zu versagen, und erhebt der Abgabepflichtige dagegen keinen Einwand, dann kann er sich durch die ihm vorgehaltene Vorgangsweise vor dem VwGH nicht für beschwert erachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985130064.X03Im RIS seit
21.09.1988