RS Vwgh 1988/9/21 85/13/0064

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs2;
EStG 1972 §16 Abs1;

Rechtssatz

Teilt die Abgabenbehörde einem Abgabepflichtigen mit, daß sie beabsichtigt, einem bestimmten geltend gemachten Aufwand die Abzugsfähigkeit zu versagen, und erhebt der Abgabepflichtige dagegen keinen Einwand, dann kann er sich durch die ihm vorgehaltene Vorgangsweise vor dem VwGH nicht für beschwert erachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985130064.X03

Im RIS seit

21.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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