RS Vwgh 1989/4/26 88/14/0091

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Veröffentlicht am 26.04.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Erwerbung von Sprachkenntnissen, wie sie auch für das tägliche Leben jedermanns von Interesse und Nutzen sein können, zählt zur privaten Lebensführung. Kosten eines Sprachkurses, der (ausschließlich oder nahezu ausschließlich) auf den Beruf des AbgPfl abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt, können jedoch Werbungskosten sein. Die Sprachkenntnisse müssen allerdings unmittelbaren Einfluß auf die Einnahmen des Abgabepflichtigen haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140091.X01

Im RIS seit

26.04.1989

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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