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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Die Erwerbung von Sprachkenntnissen, wie sie auch für das tägliche Leben jedermanns von Interesse und Nutzen sein können, zählt zur privaten Lebensführung. Kosten eines Sprachkurses, der (ausschließlich oder nahezu ausschließlich) auf den Beruf des AbgPfl abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt, können jedoch Werbungskosten sein. Die Sprachkenntnisse müssen allerdings unmittelbaren Einfluß auf die Einnahmen des Abgabepflichtigen haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140091.X01Im RIS seit
26.04.1989Zuletzt aktualisiert am
15.07.2016