RS Vwgh 1989/5/17 88/13/0091

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1989
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
EStG 1972 §26 Z7;

Rechtssatz

Grundvoraussetzung für die Berücksichtigung von Reisekosten auch in Form von pauschalierten Werbungskosten ist - ebenso wie bei Geltendmachung dieser Ausgaben im Rahmen eines Einzelnachweises -, daß Aufwendungen der fraglichen Art (also zB Nächtigungskosten) überhaupt anfallen, dh, daß der Steuerpflichtige derartige Kosten aus eigenem zu tragen hat (Hinweis E 15.3.1978, 2797/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130091.X02

Im RIS seit

17.05.1989

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten