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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
Grundvoraussetzung für die Berücksichtigung von Reisekosten auch in Form von pauschalierten Werbungskosten ist - ebenso wie bei Geltendmachung dieser Ausgaben im Rahmen eines Einzelnachweises -, daß Aufwendungen der fraglichen Art (also zB Nächtigungskosten) überhaupt anfallen, dh, daß der Steuerpflichtige derartige Kosten aus eigenem zu tragen hat (Hinweis E 15.3.1978, 2797/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130091.X02Im RIS seit
17.05.1989Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009