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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
Erhält der Arbeitnehmer nach der RGV für "Reisen" innerhalb eines Umkreises von 25 km Entfernung von seiner Dienststelle Tagesgebühren, so können die Mehraufwendungen für Mittagessen auch dann, wenn ein Nachweis für diese erbracht werden sollte, nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden (Hinweis auf E 21.10.1986, 84/14/0037).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140047.X01Im RIS seit
26.04.1989