RS Vwgh 1989/4/26 86/14/0047

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Veröffentlicht am 26.04.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;

Rechtssatz

Erhält der Arbeitnehmer nach der RGV für "Reisen" innerhalb eines Umkreises von 25 km Entfernung von seiner Dienststelle Tagesgebühren, so können die Mehraufwendungen für Mittagessen auch dann, wenn ein Nachweis für diese erbracht werden sollte, nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden (Hinweis auf E 21.10.1986, 84/14/0037).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140047.X01

Im RIS seit

26.04.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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