RS UVS Niederösterreich 2002/01/04 Senat-WU-01-0078

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Veröffentlicht am 04.01.2002
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Rechtssatz

Die ordnungsgemäße Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer einer GesmbH ist sofort wirksam und von der Eintragung im Firmenbuch unabhängig. Eine Person kann daher trotz anderslautendem Stand des Firmenbuches die Geschäftsführereigenschaft fehlen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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