RS Vwgh 1995/3/28 95/19/0019

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Veröffentlicht am 28.03.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §54b Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Für die Bewilligung eines Aufschubes oder von Teilzahlungen gemäß § 54b Abs 3 VStG ist der VwGH nicht zuständig, sodaß sich ein darauf gerichteter Antrag als unzulässig erweist.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995190019.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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