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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §54b Abs3;Rechtssatz
Für die Bewilligung eines Aufschubes oder von Teilzahlungen gemäß § 54b Abs 3 VStG ist der VwGH nicht zuständig, sodaß sich ein darauf gerichteter Antrag als unzulässig erweist.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995190019.X01Im RIS seit
20.11.2000