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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art7 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/10/21 94/17/0364 2 (hier: mangels eines Zweifels bei der Auslegung erfolgt keine "verfassungskonforme Interpretation" des § 54b Abs 3 VStG)Stammrechtssatz
Die Auffassung, daß die Anhängigkeit von Beschwerden vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts einen Aufschubgrund iSd § 54b Abs 3 VStG darstellt, findet im Gesetz keine Deckung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994170423.X01Im RIS seit
11.07.2001