Rechtssatz: Der Beschuldigte brachte vor, er habe nie selbst aktiv die Fahrzeugschlüssel seiner Lebensgefährtin (Lenkerin) übergeben. Es sei so gewesen, dass der Schlüssel bzw möglicherweise sogar zwei Schlüssel zu Hause im gemeinsamen Haushalt gelegen seien. Er selbst habe sich nicht darum gekümmert, wer dann mit dem Pkw gefahren sei. Er sei mit dem gegenständlichen Pkw fast nie gefahren, weil ihm die meiste Zeit ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stehe. Von diesem Sachverhalt ausgehend ist... mehr lesen...
Der Spruch: des Bescheides der Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck vom 07.03.2008 zu Zahl II-STR-03473e/2006 betreffend K. D., M., lautet wie folgt: ?Gemäß § 45 Abs 1 Z 2 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 wird das Verwaltungsstrafverfahren gegen Herrn K. D. hinsichtlich des Vorwurfes: Sie, Herr K. D., haben es als Miteigentümer an der Erbengemeinschaft M. F., geborene H., mit Sitz in I., bzw als Miteigentümer an der Verlassenschaft nach M. F., geborene H., mit Sitz in I., zu vertreten, da... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt: ?Sie haben das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen W-86 am 4.5.2007 um 16:41 Uhr in WIEN, A-Gasse in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem richtig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben. Im Fahrzeug befand sich lediglich ein ungültiger Parkschein mit der Nummer 374173ZG. Demnach haben Sie die Parkometerabgabe hinterzogen. Sie haben d... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn sich die Behörde mit der Rechtfertigung des Berufungswerbers nicht auseinandergesetzt hat, kann diese nicht als ?Schutzbehauptung? abgetan werden. mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, am 21.08.2006 um 13.35 Uhr, als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen *** im Gemeindegebiet von Neuhaus am Klausenbach auf der B 58 den Grenzübertritt von Slowenien nach Österreich über die Grenzkontrollstelle Bonisdorf vorgenommen zu haben und es dabei als Grenzkontrollpflichtiger unterlassen zu haben, sich ohne unnötigen Aufschub an der dafür vorgesehene Stelle innerhalb des Grenzkont... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber beabsichtigte, an einer Außengrenze von Slowenien nach Österreich den Grenzübertritt (Einreise) an der Grenzkontrollstelle Bonisdorf vorzunehmen. Er war daher verpflichtet, sich im Zuge des zur Tatzeit vorgenommenen Grenzübertritts der Grenzkontrolle zu stellen. Der Berufungswerber vermeinte nun dieser Pflicht entsprochen zu haben, indem er kurz an der Haltelinie beim Amtsgebäude anhielt. Da er keinen Polizeibeamten erblickte habe, habe er weiterfahren dürfe... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit dem Hinweis, dass sie sich vor Errichtung eines Flugdaches bei der Bezirksbauernkammer erkundigt hätte, wo ihr mitgeteilt worden sei, dass dafür keine baubehördliche Bewilligung erforderlich wäre, kann die Beschuldigte ein fehlendes Verschulden nicht darlegen, zumal solche Mitteilungen allenfalls nur dann beachtlich sind, wenn sie von der zuständigen Baubehörde erteilt worden sind. Schlagworte Beachtlichkeit von Auskünften im Bauverfahren, fehlendes Verschulden, baubeh... mehr lesen...
Rechtssatz: Das gegenständliche Fahrzeug war trotz des Umstandes, dass die Bauartgeschwindigkeit weitaus höher als 45 km/h betrug, als Motorfahrrad statt als Leichtmotorrad zum Verkehr zugelassen. Die gegenständliche Verwaltungsübertretung (Lenken ohne Lenkberechtigung) ist als Ungehorsamsdelikt zu qualifizieren In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutung eines Verschuldens (in Form fahrlässigen Verhaltens) des Täters, welche aber von ihm widerlegt werden kann. Ein solches W... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat in seiner Berufung vorgebracht, er habe sich vor Fahrtantritt darüber informiert, dass das Mautgerät ordnungsgemäß eingestellt sei; dies sei ihm vom Arbeitgeber bejaht worden. Dem ist die Bestimmung des § 8 Abs 2 BStMG entgegenzuhalten, wonach sich der Lenker bei Verwendung von Geräten zur elektronischen Entrichtung der Maut vor, während und nach jeder Fahrt auf Mautstrecken der Funktionsfähigkeit dieser Geräte zu vergewissern und Funktionsstörungen unverzü... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 15 Abs.1 Z7 des Oö. Hundehaltegesetzes 2002, LGBl. Nr. 147/2002, begeht diejenige Person eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen, die ua. gegen behördliche Anordnungen gemäß § 8 verstößt. Gemäß § 8 Abs.1 des Oö. Hundehaltegesetzes 2002 hat der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin mit Bescheid bestimmte Anordnungen für das Halten eines Hundes zu treffen, wenn bekannt wird, dass durch die Hundehaltung Personen über ein zumutbare... mehr lesen...
Rechtssatz: Legt der Beschuldigte ? und wird dies auch durch die eidesstättige Erklärung des verunfallten Arbeitnehmers bestätigt ? schlüssig und nachvollziehbar dar, dass der Arbeitnehmer keinerlei Auftrag hatte, das Vordach zu betreten und bestand im Hinblick auf die zu erledigenden Arbeiten auch keinerlei Veranlassung, dass der Arbeitnehmer zwecks Durchführung von Arbeiten das Vordach betritt und überdies der Zugang zum Vordach durch ein Eisengitter abgesichert war, kann somit darin ein... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, am 18 02 2004 um 09 02 Uhr als Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges bis 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht, nämlich des PKW Mazda mit dem Kennzeichen ***, die Mautstrecke im Gemeindegebiet von 7411 Loipersdorf auf der A2, Höhe Streckenkilometer 105,500, Autobahnraststation Loipersdorf, benützt zu haben, ohne die nach § 10 BStMG geschuldete zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrich... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber brachte vor, dass eine Mautpflicht deswegen nicht bestanden hätte, weil eine Kennzeichnung im Sinne des § 1 Abs 3 BStMG vom Gemeindeweg kommend nicht vorhanden war. Dem ist entgegenzuhalten, dass dies dem Wortlaut des § 1 Abs 3 BStMG nicht zu entnehmen war. In den Erl Bem zur RV zum BStMG (1139 d B, XXI GP) wurde zu § 1 ausdrücklich ausgeführt, dass die Mautpflicht bereits unmittelbar aufgrund des Gesetzes bestehe. Der in § 1 Abs 3 BStMG vorgesehenen Beschil... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof zieht in seiner Judikatur zum Bundesstraßenfinanzierungsgesetz (vgl VwGH 20 04 2004, Zl 2001/06/0120) zur Auslegung des Begriffs der Bundesstraße § 3 BStG heran. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes gibt es keine Hinweise dafür, dass der Gesetzgeber im BStFG auf einen anderen Begriff der Bundesstraße abstellen wollte. Dafür, dass dies der Gesetzgeber mit der Einführung des BStMG ändern wollte, gibt es nun ebenfalls keinerlei Hinweise. In den erlä... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft X hat gegen Herrn M***** S********* das Straferkenntnis vom 13. August 2003, Zl 3-****-**, erlassen. Unter Punkt 1 dieses Bescheides wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe als Arbeitgeber die Ausländerin A****** N*****, geb 5.11.1974, zumindest am 20.2.2003, gegen 11,30 Uhr in **** T******, im Berggasthaus am E*** ?W*****-***?, entgegen § 3 AuslBG beschäftigt, obwohl für diese weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt, noch eine Anzeigebestätigung (§... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch der Zeitdruck in einer günstigen Saisonlage rechtfertigt nicht die Begehung von Verwaltungsübertretungen durch illegale Ausländerbeschäftigung. Zuletzt aktualisiert am 07.07.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Der objektive Sachverhalt der bewilligungslosen Beschäftigung ist gegeben, wenn ein Ausländer, welcher im Rahmen seines Studienaufenthaltes in Europa (teils in Italien und teils in Österreich) in einzelnen American Football Spielen mitspielt und seine Kenntnisse als Football Trainer zur Verfügung stellt, auch wenn dies lediglich gegen Unterkunft und Essensbons, finanziert durch Sponsorengelder, in einem Zeitraum von 21.03.2002 bis 22.08.2003 am Wochenende erfolgte. Ebenso ist... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Mitwirkungspflicht des Beschuldigten erfordert es nicht nur konkrete Behauptungen aufzustellen, sondern dafür auch entsprechende Beweise anzubieten (vgl. Erkenntnis vom 28.9.1988, Zl. 88/02/0030). Dieser Pflicht ist dann nicht entsprochen, wenn der Beschuldigte in Beeinspruchung der Strafverfügung lediglich ausführt, das angeführte Fahrzeug zur Tatzeit nicht gelenkt zu haben. Schlagworte Geschwindigkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung, Höchstgeschwindigkeitsüberschreit... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Beschuldigte mit vier Geldstrafen im Ausmaß von jeweils S 25.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 5 Tage) gemäß §3 Abs1 iVm §2 Abs1 Z1 lita AuslBG bestraft. Dem Beschuldigten wurde zur Last gelegt, er habe als Arbeitgeber mit dem Sitz in **** B** V***** am ** * **** die rumänischen Staatsangehörigen A M A (Spruchpunkt 1), G G l (Spruchpunkt 2), D I alias V (Spruchpunkt 3) und B G (Spruchpunkt 4) ohne die erforderlichen arbeitsmarktrechtliche... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine falsche Rechtsauskunft durch einen Rechtsanwalt ist kein Entschuldigungsgrund. Lediglich die Erteilung einer falschen Rechtsauskunft durch eine zuständige Stelle kann einen Entschuldigungsgrund darstellen. mehr lesen...
Rechtssatz: Der objektive Tatbestand der Übertretung (Lenken eines Kfz trotz Entzug der Lenkberechtigung) wurde durch den Beschuldigten bei beiden Fahrten erfüllt. Die Strafbarkeit eines Verhaltens setzt aber grundsätzlich auch ein Verschulden des Beschuldigten voraus. Ein solches Verschulden konnte aber erst ab dem Zeitpunkt vorliegen, ab dem der Beschuldigte vom Bescheid über die Entziehung der Lenkberechtigung Kenntnis erlangt hatte bzw erlangen hätte müssen. Eine solche Kenntnis hatte... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte argumentiert, er habe darauf vertrauen dürfen, dass konzessionierte Professionisten (Baufirma und Architekt) eine gesetzeskonforme Vorgangsweise einhalten würden. Nach dem Baugesetz hat aber primär der Bauherr und nicht der Baubeauftragte darauf zu achten, dass ein Gebäude gemäß der Baubewilligung hergestellt wird. Eine Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortung auf andere Personen ohne gesetzliche Grundlage ist dabei nicht möglich. Insbesondere könnte auch e... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 23.12.1997 ist gegen den nunmehrigen Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als Verantwortlicher und somit als zur Vertretung nach außen Berufener des Zulassungsbesitzers (I-gesmbH u CO KG) des Kraftfahrzeuges (Anhängers) mit dem behördlichen Kennzeichen W-21 dem schriftlichen Verlangen der Behörde vom 01.09.1997, zugestellt am 06.10.1997, nicht entsprochen, da d... mehr lesen...
Rechtssatz: Gegenstand des Verfahrens ist ausschließlich die Frage, ob, trotz fehlerhafter Adressierung auf dem Kuvert, der Berufungswerber als der iSd § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung der GesmbH & Co KG, welche Zulassungsbesitzerin ist, nach außen Berufene zu Recht wegen der Nichterteilung der Lenkerauskunft durch diese bestraft wurde. Voraussetzung dafür ist, daß die Lenkeranfrage rechtswirksam an die GesmbH & Co KG zugestellt wurde und damit deren Verpflichtung zur Erteilung der Le... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurde der Beschuldigte im Jahre 1992 - er war damals 15 Jahre allt - von seinen Eltern nach Österreich gebracht. Diese Entscheidung wurde von den Eltern getroffen und war vom Willen des Beschuldigten unabhängig, wenngleich es klar ist, daß der Beschuldigte dieser Anordnung der Eltern ohne weiteres entsprochen hat. Die Einreise und auch der Aufenthalt des Beschuldigten im Tatzeitraum waren rechtswidrig, da er über keine aufenthaltsrechtliche Bewilligung im S... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der B-gesmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien, T-gasse, welcher als Tatort anzusehen ist, von 13.02.1995 bis 27.02.1995 in Br, Baustelle Wohnsiedlung R-gasse, den Ausländer Mirko B, Staatsangehörigkeit: Kroatien, als Fassader zur Durchführung von Vollwärmeschutzarbeiten besch... mehr lesen...
Rechtssatz: Der BW hätte bei Beachtung der notwendigen und im Hinblick auf seine Stellung als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer Baugesellschaft auch zumutbaren Sorgfalt zumindest mit der Möglichkeit rechnen können, daß Herr Anto B die mit der B-gesmbH getroffene Vereinbarung einer leistungsabhängigen Entlohnung dazu nutzen werde, die Fassadenarbeiten nicht alleine fertigzustellen, sondern Helfer für die Erbringung der Arbeitsleistung heranzuziehen. mehr lesen...
Rechtssatz: Ungeachtet des Umstandes, daß die Entlohnung dieses Arbeitnehmers am wirtschaftlichen Erfolg seiner Tätigkeit orientiert war, handelt es sich dennoch um einen Dienstnehmer. Seine Tätigkeit begründete nicht die Stellung eines selbständigen Unternehmers, da er kein unternehmerisches Risiko trug und die mit der Tätigkeit verbundenen Kosten offenkundig unmittelbar vom Auftraggeber getragen wurden und diesem gegenüber auch ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis bestand. Die Tä... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 42 Abs.1 StVO 1960 ist an Samstagen von 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr das Befahren von Straßen mit Lastkraftwagen mit Anhänger verboten, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt; ausgenommen sind die Beförderung von Milch sowie unaufschiebbare Fahrten mit Lastkraftwagen des Bundesheeres mit Anhänger. Gemäß § 99 Abs.2a leg.cit. begeht eine Verw... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte, der nicht in Abrede gestellt hat, daß der im Straferkenntnis näher bezeichnete Wein in seiner Weinkellerei gelagert wurde, erachtet sich allein deshalb zu Unrecht bestraft, weil er sich für das In-Verkehr-Bringen der betreffenden Weinflaschen nicht für verantwortlich erachtet. Vielmehr vertritt er die Ansicht, daß hiefür der Weinproduzent zur Verantwortung gezogen werden müsse. Diese Ansicht trifft jedoch nicht zu. Der Begriff des In-Verkehr-Bringens umfaßt nä... mehr lesen...