Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden Spruch: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: a) Zeit: 30.11.1990, 11,05 Uhr, Ort: B, Cafe E GesmbH b) Zeit: 30.11.1990, 13,40 Uhr Ort: R, Nr , Gasthaus S B Tatbeschreibung Sie haben in den Gastgewerbelokalen a) E GesmbH, B, Hauptplatz und b) S B, R , je einen Uhrenautomaten (Einsatz S 10,--, möglicher Gewinn eine Uhr), wie anläßlich einer Kontrolle am 30.11.1990 festgestellt wurde, aufgestellt und dabei Glücks... mehr lesen...
Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin wie in gegenständlichem Bescheid umschrieben zur Last gelegt, Geldstrafen verhängt und ein erstinstanzlicher Strafkostenbeitrag zur Zahlung vorgeschrieben. Dieses Straferkenntnis gründet sich im wesentlichen auf den in einer niederschriftlichen Einvernahme vom 4.9.1992 von Herrn Kurt Mario T, vor der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat angegebenen Sachverhalt: "Ich lenkte am 4.9.1992 gegen 14.25 U... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein KFZ wird demjenigen überlassen, der es mit Willen des Verfügungsberechtigten übernimmt. Unter "überlassen" ist die Einräumung der Gewahrsame, also einer tatsächlichen Beziehung zu verstehen, die eine Benützung des KFZ ermöglicht, sei es mit oder ohne Willen des Halters. Hat der Lenker das KFZ nicht etwa gewaltsam oder nach unbefugter Inbetriebnahme gelenkt, sondern war ihm dies mittels der übergebenen Fahrzeugschlüssel möglich, kommt der Rechtfertigung, das KFZ sei lediglic... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber erhob am 13.10.1992 Einspruch nur gegen die Strafhöhe der Strafverfügungen vom 17.9.1992. Deshalb sind die Strafverfügungen hinsichtlich des Schuldspruches in Rechtskraft erwachsen. Die Behörde erließ dennoch ein Straferkenntnis, worin hinsichtlich der Schuldfrage neuerlich abgesprochen wurde. Daß es sich nicht um eine rechtlich unerhebliche Spruchwiederholung, sondern um einen neuerlichen Schuldspruch handelt, ergibt sich eindeutig aus der geringfügigen Tex... mehr lesen...
Rechtssatz: Es stellt geradezu eine auffallende Sorglosigkeit dar, sich in "Hektik und Eile" zwecks Erlangung eines Freizeitvergnügens zu versetzen und sodann eine Halteverbotszone und einen Gehsteig zu "übersehen", zumal an einem extrem heißen Samstag im Hochsommer damit gerechnet werden muß, daß die Parkplätze bei Bädern bereits frühzeitig besetzt sind. Daß sich der BW nicht darauf eingestellt hat, geht zu seinen Lasten. Schlagworte Halte- und Parkverbot, Gehsteig, Verschulden mehr lesen...
Rechtssatz: Eine initiative (offensive, aggressive) Notwehr ist nur dann zulässig, wenn anders die Möglichkeit eines unmittelbar drohenden Angriffes nicht gebannt werden kann und der dem zu erwartenden Angriff des Gegners zuvorkommende Angriff als Verteidigungsmittel das allein geeignete ("letzte") Mittel darstellt, dem gegnerischen Angriff zuvor zu kommen und ihn hintanzuhalten. Eine solche Notwehrsituation liegt dann nicht vor, wenn es zu keinerlei Angriffshandlungen des Gegners des Besc... mehr lesen...
Begründung: Die Berufungswerberin bestreitet die ihr zur Last gelegte Verwaltungsübertretung und führt im wesentlichen aus, daß der der Gehsteig am Tatort am Vorfallstag mehrmals gesäubert und bestreut worden sei. Zur Klärung des maßgeblichen Sachverhaltes wurde eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 28.10.1992 anberaumt, zu der die rechtsfreundlich vertretene Berufungswerberin und der Meldungsleger geladen wurden. Anläßlich der Einvernahme der Berufungswerberin in der mündlichen... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Gesetz kann nicht entnommen werden, daß die Säuberungen und die Bestreuung der Gehsteige bei andauerndem Regen mit Glatteisbildung bzw Schneefall und starkem Wind unterbleiben dürfen, zumal sich diese Maßnahmen gerade in einer solchen Situation im Interesse eines geordneten Fußgängerverkehrs als besonders notwendig erweisen. Schlagworte Gehsteig, Glatteis, Streupflicht, Unterlassung, andauernder Regen mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs 1 (hier iVm § 101 Abs 1) KFG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 VStG, bei welchem der Täter die von ihm behauptete Schuldlosigkeit zu beweisen hat und es ihm obliegt, alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht; der Gesetzgeber belastet sohin den Täter in einem solchen Fall schon durch den objektiven Tatbestand und präsumiert die Schuld bis zum Beweis des Gegenteils durch den Beschuldigten. Mündli... mehr lesen...
Begründung: Die Berufung hat folgenden Wortlaut: "Geltend gemacht werden die Berufungsgründe der unrichtigen rechtlichen Beurteilung sowie der unvollständigen Sachverhaltsfeststellung. Nachdem die Behörde erster Instanz das Grunddelikt (Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit) noch mit S 2.000,-- bestrafen wollte, verhängte sie in der Strafverfügung bereits eine Strafe von S 3.000,-- und nach erfolgtem Einspruch dann im Straferkenntnis nunmehr S 5.000,--. Die Behörde erster Instanz hat in Un... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer eine freiwillige Willenshandlung (hier: Anmeldung bzw Aufrechterhaltung der Anmeldung eines KFZ und der dadurch ausgelösten Übernahme der Pflichten der Zulassungsbesitzerin) im Bewußtsein vornimmt bzw aufrechterhält, die damit verbundenen Pflichten aus Krankheitsgründen nicht einhalten zu können, bezweckt zwar nicht unmittelbar den tatbildmäßigen Erfolg, weiß aber, daß der mit Strafe bedrohte Erfolg (hier: Nichterfüllung der Auskunftspflichten der Zulassungsbesitzerin gemäß... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch das Verwaltungsstrafverfahren beherrscht der Grundsatz "in dubio pro reo". mehr lesen...
Begründung: Im Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, als Lenker des Kraftfahrzeuges W 91 1) am 26.11.1991 um 19.20 Uhr in Wien 2, Roßauer Brücke, in Fahrtrichtung 9 Bezirk sich geweigert zu haben, die Atemluft von einem besonders geschulten und hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, daß sich der Berufungswerber in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden hatte, 2) am 26.11.1991 u... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch in einem nicht eindeutig zu definierenden Erregungszustand, welcher in einem der Amtshandlung vorangegangenen unangenehmen Arbeitstag, dem angegriffenen Gesundheitszustand des Vaters, der finanziellen Situation, Symptomen einer beginnenden Augenentzündung und dem ziemlich raschen Konsum von zwei Drittel Liter Bier begründet war und der dadurch beeinträchtigten Urteilsfähigkeit in Extremsituationen liegt weder ein hinreichender Schuldausschließungsgrund vor noch kann deshal... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid enthält folgenden Spruch: "Die Bezirkshauptmannschaft xx stellt das gegen J K eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung des §3 Abs1 MSchG, begangen dadurch, daß er Fr R M, geb 10.5.1966 am 24.10.1990 in der Zeit von 12,30 Uhr bis 13,30 Uhr im oa Gasthaus beschäftigt hat, obwohl werdende Mütter in den letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung nicht beschäftigt werden dürfen (Beginn der achtwöchigen Schutzfrist ist der 5.Okt.1990 bei ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Überprüfung der Ladung eines fertig beladenen Fahrzeuges bei Abholung durch den Lenker ist diesem - insbesondere, wenn bereits ein Zollverschluß angebracht ist - nicht zumutbar. Hier liegt ein Fall des § 101 Abs 1a KFG vor. In solchen Fällen trifft die Verantwortlichkeit den Zulassungsbesitzer und/oder den Verlader. Dies insbesondere dann, wenn der Lenker auf die Beladung keinen Einfluß hatte, das Ladegewicht aufgrund des Frachtbriefes und Einblick in die Zollpapiere sowie ... mehr lesen...
Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden Spruch: "1) Sie haben als verantwortlicher Beauftragter der Firma xx Warenhandel AG mit dem Sitz in W N folgende Verwaltungsübertretung begangen: Vom Arbeitsinspektorat wurde festgestellt, daß in der xx-Filiale in Wien xx, xxgasse 3, folgende Arbeitnehmerinnen nach 20 Uhr beschäftigt wurden: 1) S N am 23.11.1990 bis 20,30 Uhr und 2) S P am 6.12.1990 bis 20,30 Uhr Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: §9, §3 d... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Verhalten ist nicht als "Jagen" nach dem Jagdgesetz zu beurteilen, wenn der Beschuldigte mit der Auslegung eines Netzes die Absicht verfolgte, zum Schutz von Köderfischen Wasservögel abzuhalten, und es nicht seine Absicht war, die Jagd auszuüben. Jagen bedeutet, dem Wild nachzustellen, um es einzufangen oder zu erlegen. Ein solches "Jagen" verlangt begrifflich eine auf ein Nachstellen zum Einfangen oder Erlegen von Wild gerichtete Absicht. Schlagworte Ausübung der Jagd... mehr lesen...
Rechtssatz: Es genügt nicht, daß ein Kontrollsystem geschaffen wird, das die Übertretung von Dienstnehmerschutzvorschriften verhindern soll, es muß vielmehr dafür gesorgt werden, daß dieses System im Einzelfall auch wirksam ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte einen Stapler verwendet, in welchem keine Waage eingebaut ist, ist er gehalten, das Ladegewicht in anderer geeigneter Weise festzustellen - etwa im Schätzungswege - und hat er im Zweifel lediglich so viel zu laden, daß er unter den gegebenen Verhältnissen mit gutem Grund die Hintanhaltung einer Überladung erwarten kann. mehr lesen...
Begründung: Im Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien wird dem Berufungswerber zur Last gelegt, am 15.12.1990 um 15.30 Uhr in Wien, E-gasse als Lenker des PKW W-35 durch Anfahren an ein abgestelltes Fahrzeug, welches dadurch beschädigt wurde, einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und es unterlassen zu haben, 1) an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken, obwohl der Beschuldigte von der Verursachung des Verkehrsunfalles durch Passanten in Kenntnis gesetzt wurde, 2)... mehr lesen...
Rechtssatz: Behauptet ein Lenker Diskretions- und Dispositionsunfähigkeit aufgrund hohen Fiebers und der Einnahme fieberhemmender Medikamente, ohne diese Behauptung durch ärztliche Atteste zu untermauern und steht ihr sein situationsbezogenes Verhalten (hier: Inbetriebnahme und Fahrt mit einem KFZ, Reaktion auf Hupzeichen) entgegen, erscheint die Einholung eines medizinischen Gutachtens hinsichtlich der Diskretions- und Dispositionsfähigkeit zum Tatzeitpunkt unerheblich. Schlagworte V... mehr lesen...
Das gegen Herrn H P erlassene Straferkenntnis hat folgenden Spruch: Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 22. November 1990 Ort: xx K xxstraße 7 Tatbeschreibung Sie haben es als das gemäß §9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 nach außen hin zur Vertretung berufene Organ der Fa H P, xxstraße 7, in Ihrer Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer zu verantworten, daß der jugendliche Lehrling M S, geb 21.01.1973, wohnhaft in xx xxbrunn 1... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber wendet im wesentlichen ein, er habe den Vorfall nicht bemerkt; es ergebe auch keinen Sinn, einen Schaden nicht sofort zu melden, da er als Berufskraftfahrer keinen "Malus" noch sonst irgendwelche Konsequenzen zu befürchten gehabt hätte. In der mündlichen Verhandlung schilderte der als Zeuge einvernommene Lenker des beschädigten Fahrzeuges den Vorfall; Widersprüche zur Anzeige vom 14.1.1991 oder zu seiner Einvernahme vom 24.4.1991 sind nicht hervorgekommen. D... mehr lesen...
Rechtssatz: Fahrlässig handelt, wer die gebotene Sorgfalt außer Acht läßt und deshalb nicht bemerkt, daß sein Verhalten einem gesetzlichen Tatbestand entspricht. Befindet sich bei einem Verkehrsunfall die Anstoßstelle im periphären Gesichtsfeld des Lenkers, so muß dieser die Kontaktnahme bei gehöriger Aufmerksamkeit optisch bemerken. Schlagworte Verkehrsunfall; Wahrnehmbarkeit optische; periphäres Gesichtsfeld; Fahrlässigkeit mehr lesen...
Rechtssatz: Unverschuldeter Rechtsirrtum liegt dann nicht vor, wenn der Beschuldigte verpflichtet gewesen ist, sich über die betreffenden Vorschriften zu informieren. Wer ein Gewerbe betreibt, muß sich vor Ausübung des Gewerbes über sämtliche die gewerbliche Tätigkeit betreffenden Bestimmungen informieren, insbesonders über den Arbeitnehmerschutz. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage ohne Genehmigung ist ein fortgesetztes (Begehungs-) Delikt. Das Wesen eines derartigen Deliktes besteht darin, daß eine Reihe von Einzelhandlungen auf Grund der Gleichartigkeit der Begehungsform, der Ähnlichkeit der äußeren Begleitumstände und des zeitlichen Zusammenhanges eine Deliktseinheit bilden. Daher ist die Verjährungsfrist für dieses Delikt unabhängig davon, wann die strafbare Tätigkeit begonnen hat, erst von dem ... mehr lesen...
Rechtssatz: § 103 Abs 1 (hier iVm § 101 Abs 1) KFG 1967 ist seinem Inhalt nach ein Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 VStG. Bei derartigen Delikten hat der Täter die von ihm behauptete Schuldlosigkeit zu beweisen und es obliegt ihm, alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht. Der Gesetzgeber belastet sohin den Täter in einem solchen Fall schon durch den objektiven Tatbestand und präsumiert die Schuld bis zum Beweise des Gegenteils durch den Beschuldigten. Nur die bloße hin un... mehr lesen...
Rechtssatz: Untätigbleiben der Behörde bzw. eine unrichtige Anwendung des Gesetzes in anderen Fällen sind nicht geeignet, einen Anspruch des Beschuldigten auf Straffreiheit zu begründen. mehr lesen...
Rechtssatz: Das Verwaltungsstrafrecht ist, soweit das Gesetz keine andere Regelung trifft, von dem Grundsatz beherrscht, daß derjenige, der sich bei der Erfüllung einer ihm obliegenden gesetzlichen Verpflichtung der Hilfe eines Dritten bedient, soweit ihn ein Verschulden trifft, strafrechtlich verantwortlich bleibt. mehr lesen...