Mit dem Hinweis, dass sie sich vor Errichtung eines Flugdaches bei der Bezirksbauernkammer erkundigt hätte, wo ihr mitgeteilt worden sei, dass dafür keine baubehördliche Bewilligung erforderlich wäre, kann die Beschuldigte ein fehlendes Verschulden nicht darlegen, zumal solche Mitteilungen allenfalls nur dann beachtlich sind, wenn sie von der zuständigen Baubehörde erteilt worden sind.