RS UVS Salzburg 2006/11/27 17/10178/11-2006th

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2006
beobachten
merken
Rechtssatz

Mit dem Hinweis, dass sie sich vor Errichtung eines Flugdaches bei der Bezirksbauernkammer erkundigt hätte, wo ihr mitgeteilt worden sei, dass dafür keine baubehördliche Bewilligung erforderlich wäre, kann die Beschuldigte ein fehlendes Verschulden nicht darlegen, zumal solche Mitteilungen allenfalls nur dann beachtlich sind, wenn sie von der zuständigen Baubehörde erteilt worden sind.

Schlagworte
Beachtlichkeit von Auskünften im Bauverfahren, fehlendes Verschulden, baubehördliche Bewilligung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten