RS UVS Oberösterreich 2005/10/12 VwSen-160860/5/Br/Wü

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Veröffentlicht am 12.10.2005
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Rechtssatz

Völlige Verkennung der Strafzumessungsumstände bei Jugendlichen und bedenkliche (unzulässige) Herbeiführung eines Rechtsmittelverzichts.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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