RS UVS Oberösterreich 2001/10/30 VwSen-107921/2/Br/Bk

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Veröffentlicht am 30.10.2001
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Rechtssatz

Eine spezifische Grenzwertüberschreitung (Alkohol) kann nicht zusätzlich auch noch als straferschwerend gewertet werden. Dies läuft dem Doppelverwertungsverbot zuwider. Ein unbescholtener und einsichtiger Jugendlicher hat Anspruch auf Anwendung des § 20 VStG.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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