Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 14. Jänner 1976 wurde dem Beschwerdeführer angelastet, seit 8. Oktober 1975 bis 19. Dezember 1975 in Seefeld auf einem bestimmten Grundstück der KG. Seefeld ein Bauvorhaben ausgeführt zu haben, welchem mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 29. September 1975 die rechtliche Grundlage entzogen worden und für welches bis 19. Dezember 1975 keine Baubewilligung erteilt worden sei. Der Beschwerdeführer habe dadurch ein... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Baden sprach mit Straferkenntnis vom 13. März 1975 aus, der Beschwerdeführer habe am 17. Jänner 1975 um 16.05 Uhr auf der Bundesstraße 17 im Ortsgebiet von Guntramsdorf in Richtung Wien einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er 1) nicht im Besitze der hiefür erforderlichen Lenkerberechtigung gewesen sei und 2) das Fahrzeug infolge eines schadhaften Auspufftopfes übermäßigen Lärm verursacht habe. Dadurch habe der Beschwerdeführer Verwa... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg, der von der Bundespolizeidirektion Graz gemäß § 29 a VStG 1950 die Durchführung der Strafverfahren übertragen wurde, erkannte die Beschwerdeführerin mit Straferkenntnis vom 20. Juni 1974 schuldig, sie habe am 9. April 1971 um 01.00 Uhr in der Griesgasse in Graz mit einer Frau gerauft, wodurch 1) der öffentliche Anstand gröblichst verletzt worden sei und 2) durch dieses Verhalten, das Ärgernis zu erregen geeignet sei und auch tatsächlich solches er... mehr lesen...
Index: Polizeirecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0775/72 E 18. September 1973 RS 2 Stammrechtssatz Die Behörde verletzt bei der Verhängung einer primären Arreststrafe das Gesetz nicht, wenn sie in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides mit dem Hinweis auf die gleichartige Vorstrafen des Beschwerdeführers die Spezialprävention hinreichend begründet. ... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien verhängte mit dem Straferkenntnis vom 19. Dezember 1972 über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 129 Abs. 10 der Bauordnung für Wien, begangen in der Zeit vom 22. Oktober 1970 bis zum 13. November 1972, eine Geldstrafe von S 8.000,-- (und eine Ersatzarreststrafe von 18 Tagen). Zur Frage der Strafbemessung - mit Rücksicht auf das Beschwerdevorbringen ist nur diese Gegenstand der Sachverhaltsdarstellung - führte die Behörde aus, es... mehr lesen...
Index: Baurecht - Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4VStG §19VStG §33 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0677/71 E 16. September 1971 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist ohne Grund nicht verpflichtet, von Amts wegen die Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten neuerdings zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Mit formlosem Schreiben vom 6. Juni 1968 forderte das Gemeindeamt der Gemeinde S die Beschwerdeführerin auf, eine am Haus des AW in S Nr. nn angebrachte Werbetafel bis spätestens 20. Juni 1968 zu entfernen, widrigenfalls die Entfernung auf Kosten der Beschwerdeführerin veranlaßt werden würde. Daraufhin teilte die Beschwerdeführerin am 10. Juni 1968 der Gemeinde mit, daß ihrer Meinung nach für die Aufstellung der Plakattafel keine behördliche Bewilligung erforderlich sei, suchte jedoch... mehr lesen...
Index: Baurecht - Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStGVVG §4 Abs1
Rechtssatz: In der Rechtsordnung ist ein allgemeiner Grundsatz des Inhaltes, dass immer dann, wenn ein bestimmtes Verhalten an einer oder mehreren Personen verwaltungsstrafrechtlich geahndet werden kann, an diese Person auch ein Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes erteilt werden kann, nicht feststellbar. ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn verhängte mit dem mündlich verkündeten Bescheid vom 21. Februar 1966 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 111 Kraftfahrgesetz 1955 (KFG), BGBl. Nr. 223, eine Arreststrafe von sieben Tagen, wobei sie als erwiesen annahm, dass der Beschwerdeführer am 14. Dezember 1965 nach 16 Uhr auf der Bundesstraße Nr. 2, zwischen Sierndorf und Hollabrunn, einen Personenkraftwagen gelenkt habe, obwohl ihm der Führerschein rechtskräftig entzogen worden sei und e... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Graz verhängte gegen den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 13. Juli 1965 gemäß § 111 des Kraftfahrgesetzes 1955, BGBl. Nr. 223/1955 (KFG), eine Arreststrafe von acht Tagen, wobei sei als erwiesen annahm, dass der Beschwerdeführer in der Zeit vom 13. April bis 4. Juni 1965 die Abmeldung eines bestimmten Kraftfahrzeuges, trotz Unwirksamwerdens der Haftpflichtversicherung, unterlassen und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 55 Abs. 6 KFG bega... mehr lesen...
Index: VerwaltungsverfahrenL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs10BauRallgVStG
Rechtssatz: Für die Strafbemessung nach § 19 VStG kann es nicht bedeutungslos sein, ob eine Person, die bei d... mehr lesen...
Index: VerwaltungsverfahrenL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs10BauRallgVStG §19
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein zur Beseitigung des vorschriftswidrigen Baues Verpflichteter noch vor R... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Wieden, erkannte den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 17. Dezember 1962 schuldig am 20. November 1962 um 2.20 Uhr den Personenkraftwagen in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in Wien IV, Rainergasse, gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen zu haben. Gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO wurde gegen den Beschuldigten eine Arreststrafe von 14 Tagen und eine Geldstrafe von S 5... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - VStG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19
Rechtssatz: Die Behörde hat sich bei der Strafbemessung auch vom Gedanken der Generalprävention leiten zu lassen (Hinweis E 22.11.1961, 1355/61; vgl jedoch E 16.10.1975, 718/75). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1964:1963001598.X01 Im RIS seit 04.12.2019 ... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Linz hatte den Beschwerdeführer mit dem am 14. August 1957 verkündeten Straferkenntnis schuldig erkannt, am 1. August 1957 um 15.50 Uhr in Linz, Lenaustraße, obwohl ihm der Führerschein entzogen worden war, einen Personenkraftwagen gelenkt und hiedruch die Verwaltungsübertretung nach § 57 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1955, BGBl. Nr. 223, (KFG) begangen zu haben, und über ihn gemäß § 111 KFG eine Geldstrafe von 2000 S (Ersatzfreiheitsstrafe 8 Tage) und eine Arrests... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannachaft Neusiedl am See vom 9. September 1954 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, 781 und 700 l weißen Traubenmost des Lesegutes 1953 über das zulässige Ausmaß hinaus aufgezuckert und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 des Weingesetzes, BGBl. Nr. 328/1929 begangen zu haben. Es wurde über ihn gemäß § 7 dieses Gesetzes eine Geldstrafe von 1.000 S verhängt, an deren Stelle im Falle ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzstra... mehr lesen...
Index: Gewerberecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §17 Abs1VStG §19
Rechtssatz: Die Höhe der Verfallsstrafe hat für die Frage der Strafbemessung nur insoweit Bedeutung, als zu untersuchen ist, ob wegen der Empfindlichkeit einer Verfallsstrafe diese noch in einem angemessenen Verhältnis zur Straftat steht. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Europea... mehr lesen...