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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §34 Abs1 Z1;Rechtssatz
Das VStG kennt keine Bestimmung, wonach bei jugendlichen Beschuldigten andere Strafsätze anzuwenden sind als bei erwachsenen Beschuldigten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986020147.X03Im RIS seit
09.07.1987