RS Vwgh 1987/5/13 86/18/0274

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Veröffentlicht am 13.05.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §60;
B-VG Art130 Abs2;
VStG §19;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Gemäß § 60 AVG (§ 24 VStG) ist es Sache der Behörde, die für die Strafzumessung maßgebenden Erwägungen darzustellen, um so dem VwGH die Möglichkeit zu eröffnen, überprüfen zu können, ob keine Überschreitung des Ermessensspielraumes vorliegt.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180274.X02

Im RIS seit

13.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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