Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Schuldhaft verletzt ein Beamter seine Pflichten nur dann, wenn er ihnen entweder vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Zur Feststellung einer Dienstpflichtverletzung gehört der Nachweis, der Beamte habe mit Bewußtsein (Wissen), pflichtwidrig zu handeln oder unter Außerachtlassung der gebotenen und zumutbaren Sorgfalt ge... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 91 BDG 1979 ist der Beamte, der schuldhaft seine Dienstpflichten verletzt, nach diesem Abschnitt (dh des neunten Abschnittes des Gesetzes) zur Verantwortung zu ziehen. Niemand darf bestraft werden, wenn seine Schuld nicht erwiesen ist ("nulla poena sine culpa"). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §19 Abs3;BDG 1979 §91;FinStrG §102 Abs1;FinStrG §102 Abs2;FinStrG §105;
Rechtssatz: Kommt ein Vorgeladener, der nicht durch Krankheit, Gebrechlichkeit oder sonstige begründete Hindernisse abgehalten ist, der Vorladung nicht nach, kann er zur Erfüllung dieser Pflicht durch Zwangsstrafen verhalte... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die Finanzverwaltung ist auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit gerade ihrer Betriebsprüfer in hohem Maße angewiesen, weil eine lückenlose Kontrolle eines jeden Betriebsprüfers, der noch dazu im Außendienst tätig ist, nicht möglich ist. Das Abgabenverfahren insgesamt u... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter des Postamtes B. Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 26. Mai 1988 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung schuldig erkannt, er habe 1. als Kassenbeamter des Postamtes B am 27. Juli 1987 den Gegenwert von eingelösten Valuten in der Höhe von DM 600,-- weder in die Geldaufstellung der... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;LDG 1984 §69 impl;
Rechtssatz: Die (laut Beschwerdevorbringen) bestehende Notwendigkeit, drei bis vier Überstunden pro Woche (hier: zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Führung des vom Besch geleiteten Postamtes) leisten zu müssen, begründet keine (schuldausschließende) Überbelastung. Europea... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Ist den sich über einen längeren Zeitraum (hier: mehr als ein halbes Jahr) erstreckenden verschiedenen und zahlreichen Fehlleistungen die Nichteinhaltung von Gebarungsvorschriften und Kontrollaufgaben durch den Beamten gemeinsam, so sind auf Grund dieses sachlichen und zeitlichen Zusammenhanges die vorgeworf... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;LDG 1984 §69 impl;LDG 1984 §95 Abs2 impl;StGB §7 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Fahrlässigkeit reicht mangels einer generellen Bestimmung im BDG 1979 für die Begehung einer Dienstpflichtverletzung aus (Hinweis Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten, S 141). ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Im Interesse der für die Gebarung wesentlichen Zielsetzungen darf ein eigenmächtiger Ausgleich zwischen Kassenabgängen und Kassenüberschüssen unter Außerachtlassung der Kassenvorschriften nicht vorgenommen werden. Der Umstand, daß dieser Vorgang zu keinen nachteiligen Folgen geführt hat, ist für die Frage des Verschuldens ohn... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Ausf dazu, daß die bisherige Nichtbeanstandung einer den internen Vorschriften widersprechenden Art der Erledigung eines Geschäftsfalles (hier: Durchführung des Valutenankaufes durch einen Postbeamten) durch einen Inspektionsbeamten keinen schuldausschließenden Irrtum herbeiführt. European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z2;LDG 1984 §69 impl;
Rechtssatz: Eine außergewöhnliche Belastungssituation kann dazu führen, daß die damit naturgemäß verbundene entsprechende Erhöhung der möglichen Fehlleistungen nicht den Vorwurf einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung begründet. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;LDG 1984 §69 impl;LDG 1984 §95 Abs2 impl;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Mangels erkennbarer Abweichung knüpft das BDG 1979 bei den von ihm nicht definierten beiden Schuldformen "Vorsatz" und "Fahrlässigkeit" am Begriffsverständnis des StGB (§ 5 und § 6) an, zumal auch das VStG diesbezüglich in diese... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;LDG 1984 §69 impl;LDG 1984 §95 Abs2 impl;
Rechtssatz: § 91 BDG 1979 normiert als Voraussetzung für die disziplinäre Verantwortlichkeit des Beamten die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten. Unter Schuld ist dabei die "Vorwerfbarkeit der Tat mit Rücksicht auf die darin liegende zu mißbilligende Gesinnung des Täters... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Offizierstellvertreter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Seine Dienststelle ist die Stabskompanie des Landwehrstammregimentes n in K. Der Beschwerdeführer nahm in seiner Funktion als Personalsachbearbeiter der Stabskompanie des Jägerbataillons n1 in der Zeit vom 31. August 1989 bis zum 9. September 1989 an einer Truppenübung in Sarasdorf und am Truppenübungsplatz Allensteig teil und hatte dabei das Personalmeldesys... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter (Abteilungsinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer vom Gendarmerieposten A zum Gendarmerieposten B versetzt und als Postenkommandant eingeteilt. Auf Grund dessen hatte der Beschwerdeführer - soferne die Tatbestandsvoraussetzungen gegeben waren - Anspruch auf Gebühren nach § 34 RGV 1955. Nach den Ausführungen der belangten Behörde in ihr... mehr lesen...
Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Unteroffiziere und Chargen beim Militärkommando Wien vom 23. November 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe einen dringenden Antrag auf Zahnersatz, den er am 10. April 1989 erhalten habe, erst am 6. Juni 1989 verspätet bearbeitet und weitergeleitet; er habe hiedurch die Bestimmungen der §§ 44 Abs. 1 und 3 des Wehrgesetzes 1978, der §§ 43 Abs. 1 und 44 Abs. 1 BDG 1979 und des § 7 Abs. 1 der Allgemeinen Dienstvorschriften fü... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1;HDG 1985 §2 Abs4;
Rechtssatz: Das Disziplinarrecht bezweckt die Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes und erfüllt eine dem Interesse der Allgemeinheit dienende Ordnungsfunktion. Anders als im Strafrecht, wo moralische Wertung, Vergeltung und Sühne im Vordergrund stehen, sind im Disziplinarrecht die Ah... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;HDG 1985 §2 Abs4;
Rechtssatz: Eine klare Abgrenzung zwischen einer schlicht fehlerhaften, noch nicht disziplinär zu ahndenden Arbeitsweise eines Beamten einerseits und einem bereits als schuldhaft (fahrlässig) vorwerfbaren Verhalten anderseits wird immer von den Umständen des Einzelfalles abhängen, und zwar sowohl hinsichtlich der ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Liegen offenkundig die Voraussetzungen für eine Einstellung des Disziplinarverfahrens vor, dann ist gem § 118 BDG 1979 vorzugehen und nicht ein Einleitungsbeschluß nach § 123 BDG 1979 zu fassen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090121.X01 ... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;HDG 1985 §2 Abs4;
Rechtssatz: Ein Beamter (Soldat) handelt nicht schuldhaft, wenn er bei gegebener Arbeitsüberlastung und bei Vorliegen eines Befehles, andere Erledigungen vorzuziehen, einen früher eingelangten (und nur am Tage seines Einlangens dringlich gewesenen) Antrag erst nach mehreren Wochen - also objektiv verspätet - erled... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten T. Nach Ausweis der Akten leitete die Dienstbehörde des Beschwerdeführers die nach Ermittlungen (insbesondere Einvernahme verschiedener Auskunftspersonen sowie zweimalige Einvernahme des Beschwerdeführers) vom Vorgesetzten des Beschwerdeführers (Postenkommandant des Gendarmeriepostens T) erstattete Disziplinaranzeige, in der dem Bes... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §131;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Ein Geständnis nach § 131 BDG 1979 hat sich auf sämtliche (objektive und subjektive) Tatbestandsvoraussetzungen zu beziehen (Hinweis E 5.6.1985, 85/09/0006, VwSlg 11787 A/1985). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1988090013.X04 Im RIS seit 23.10.2001 mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §131;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Gibt der Beamte nur einen Teil der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen zu, der mit den übrigen ihm vorgeworfenen (aber nicht eingestandenen) Vorfällen in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht, sodaß ihre gemeinsame disziplinarrechtliche Verfolgung geboten erscheint, so fehlt es (insgesamt) an der er... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Offizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Postamt R, bei dem er als Verteildienst für Inlandspostsendungen in der Briefumleitung in Verwendung steht. Mit Erkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 10. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "... er hat 1.) am 8. Oktober 1987 während des Nachtdienstes (19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Es gehört zur grundsätzlichen Verpflichtung jedes Beamten, sich mit den für seinen Bereich geltenden Vorschriften auseinanderzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090006.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Der Bf hat seine Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid, mit welchem über ihn als Disziplinarstrafe eine Geldstrafe in der Höhe von zwei Monatsbezügen unter Ausschluß der Haushaltszulage verhängt worden ist, mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirku... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrt mit der vorliegenden Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde gemäß Art. 131 a B-VG das durch Senatsrat Dr. M als Organ des Magistrates der Stadt Wien am 19. Oktober 1989 um ca. 8.30 Uhr ausgesprochene "Verbot und Befehl", seinen Dienst nicht antreten zu dürfen und ihn am Antritt seines Dienstes zu hindern, gegebenenfalls auch unter Androhung von Zwangsgewalt durch Verweisung aus der Anstalt, für rechtswidrig zu erklären. In der Begründung: der Beschwerde wird im ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979;B-VG Art131a;DO Wr 1966;VwRallg;
Rechtssatz: Im Beamtendienstrecht besteht die Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung gegen eine rechtswidrige Weisung nur im Wege des Antrages auf Erlassung eines Feststellungsbescheides, was die Besc... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;MRK Art2;SchUG 1986 §47 Abs1;SchUG 1986 §47 Abs3;SchulO 1974 §8 Abs1 litb;SchulO 1974 §8 Abs2;StGG Art8;
Rechtssatz: Die körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, das jedem Menschen zusteht; deshalb muss dafür Sorge getragen werden, dass die vom Gesetzgeber den L... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2 impl;BDG 1979 §91 impl;LDG 1984 §69;LDG 1984 §75 Abs2;StGB §11 impl;VStG §3 Abs1 impl;
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des Sinngehaltes der im LDG nicht definierten Zurechnungsfähigkeit ist auf die Begriffsbestimmung in § 11 StGB bzw § 3 VStG zurückzugreifen, die (trotz unterschiedlicher... mehr lesen...