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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Ausf dazu, daß die bisherige Nichtbeanstandung einer den internen Vorschriften widersprechenden Art der Erledigung eines Geschäftsfalles (hier: Durchführung des Valutenankaufes durch einen Postbeamten) durch einen Inspektionsbeamten keinen schuldausschließenden Irrtum herbeiführt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989090025.X06Im RIS seit
20.04.2001Zuletzt aktualisiert am
12.09.2008