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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §126 Abs2;Rechtssatz
Eine außergewöhnliche Belastungssituation kann dazu führen, daß die damit naturgemäß verbundene entsprechende Erhöhung der möglichen Fehlleistungen nicht den Vorwurf einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung begründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989090025.X04Im RIS seit
20.04.2001Zuletzt aktualisiert am
12.09.2008