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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Im Interesse der für die Gebarung wesentlichen Zielsetzungen darf ein eigenmächtiger Ausgleich zwischen Kassenabgängen und Kassenüberschüssen unter Außerachtlassung der Kassenvorschriften nicht vorgenommen werden. Der Umstand, daß dieser Vorgang zu keinen nachteiligen Folgen geführt hat, ist für die Frage des Verschuldens ohne rechtserhebliche Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989090025.X07Im RIS seit
20.04.2001Zuletzt aktualisiert am
12.09.2008