RS Vwgh 1990/12/13 89/09/0025

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Veröffentlicht am 13.12.1990
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §91;

Rechtssatz

Im Interesse der für die Gebarung wesentlichen Zielsetzungen darf ein eigenmächtiger Ausgleich zwischen Kassenabgängen und Kassenüberschüssen unter Außerachtlassung der Kassenvorschriften nicht vorgenommen werden. Der Umstand, daß dieser Vorgang zu keinen nachteiligen Folgen geführt hat, ist für die Frage des Verschuldens ohne rechtserhebliche Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989090025.X07

Im RIS seit

20.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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