Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 25. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "1.) im Mai 1992 die Michaela K, 1971 geb., im Bereich der Kärntnertor-Passage - Karlsplatz angesprochen und ihr angeboten zu haben, auf das Wachzimmer mitzukommen zwecks scheinbarer Durchführung einer Perlustrierung, ta... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0418 3 Stammrechtssatz Bei der Prüfung, ob ein außerdienstliches Verhalten des Beamten einen Dienstbezug (Rückwirkung auf den Dienst) aufweist, ist ein strengerer Maßstab (nicht bloßes geringfügiges Fehlverhalten) anzulegen als bei dienstlichem Fehlverhalten. Dies... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0384 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/11/19 96/09/0031 1 Stammrechtssatz Im Disziplinarverfahren haben die Behörden nach dem Grundsatz der Offizialmaxime den m... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z2;BDG 1979 §91;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0384
Rechtssatz: Auch im Disziplinarverfahren gilt die Unschuldsvermutung, es gibt keine formelle Beweislast der Parteien. Eine "Schuldvermutung", wie sie § 5 Abs 1 VStG für Ungehorsamsdelikte ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Obermagistratsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur (Statutar)Stadt Steyr. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20. Dezember 1995 wurden die Berufungen einerseits des Beschwerdeführers als Beschuldigten und andererseits des Disziplinaranwaltes beim Magistrat der Stadt Steyr gegen das verurteilende Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Magistrat der Stadt Steyr, Senat für Beamte der Verwendungsgruppe "A" vom 22. September 1... mehr lesen...
Index: L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91 impl;StGdBG OÖ 1956 §66 Abs1;StGdBG OÖ 1956 §67 Abs1;StGdBG OÖ 1956 §92 Abs4;
Rechtssatz: Ein Dienstvergehen liegt vor, wenn ein Beamter durch eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung oder Unterlassung eine Dienstpflicht verletzt. Unter Schuld ist die Vorwerfbarkeit der Tat mit Rücksicht auf die darin liegende zu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 6. April 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "seine Dienstpflichten hinsichtlich des § 43 Abs. 2 BDG 1979 iVm § 8 GDI sowie Erlaß des BMI vom 23.12.1970, Zl 189 810/B/70 (GES), insofern verletzt zu haben, als er am 28.12.1993 gemeinsam mit Frau W. in L. ein Bor... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kontrollor seit 1. Oktober 1994 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Heeres-Feldzeuglager Wien. Am 28. Juni 1995 wurde von der Dienstbehörde gegen den Beschwerdeführer eine Disziplinaranzeige erstattet, zu der am 25. Juli 1995 zur Zl. 10-DKfBUL/95 ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Die gegen diesen Beschluß gerichtete Beschwerde war zur hg. Zl. 95/09/0243 anhängig. Mit dem angefochtenen Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versieht seinen Dienst im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich. Im Disziplinarerkenntnis vom 8. September 1993, Zl. 18/28-DK-45/93, der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "seine rechtskräftigen Bestrafungen in der Gesamthöhe von S 5.500,-- (fünftausendfünfhundert) wegen der Übertre... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0418 4
(hier: Pachtung eines Bordells) Stammrechtssatz Führt ein Exekutivbeamter außerhalb des Dienstes durch das Eingehen nicht unerheblicher Schulden fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit herbei, weshalb er auch rechtskräfti... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz
Norm: BDG 1979 §91;MRK Art7 Z1;StGB §1 Abs1;VBG 1948 §34 Abs2;VBG 1948 §5 Abs1;VStG §1 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für jene Tathandlungen, die vor der Ernennung zum Beamten als Vertragsbediensteter gesetzt wurden und abgeschlossen waren, kommt eine ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Einen Vertrauensbruch bedeutet es grundsätzlich auch, wenn seitens eines Besch einem Vorgesetzten bewußt unrichtige Meldungen gemacht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994090034.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 28. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "seine Dienstpflichten hinsichtlich des § 43 Abs. 1 und 2 BDG 1979 iVm Erlaß des BMI vom 23. 12. 1970, Zl 189 810/B-70 (GES), insofern verletzt zu haben, als er I. am 18. April 1989 um 23.30 Uhr bei der Festna... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 6 Stammrechtssatz Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus entstande... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0418 2 Stammrechtssatz Eine Rückwirkung des Verhaltens des Beamten auf den Dienst (Dienstbezug) ist dann gegeben, wenn das Verhalten des Beamten bei objektiver Betrachtung geeignet ist Bedenken auszulösen, er werde seine dienstlichen Aufgaben - das sind jene konkr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich tätig (zur Zeit der streitgegenständlichen Disziplinarvergehen war er dem Gendarmerieposten Schottwien zugeteilt). Der Verwaltungsgerichtshof verweist zur Vermeidung von Wiederholungen zur Darstellung der Vorgeschichte auf das Erkenntnis vom 18. Jänner 1996, Zl. 93/09/0312. Mit diesem Erkenntnis wurde der Be... mehr lesen...
Die am 14. Mai 1945 geborene Beschwerdeführerin steht seit 1. September 1990 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich; ihre Dienststelle ist das Österreichische Statistische Zentralamt (ÖSTAT). Die Disziplinarkommission beim Bundeskanzleramt, Senat III, sprach die Beschwerdeführerin schuldig, im Zeitraum vom 1. April 1993 bis zum 31. Jänner 1995 die im Dienstplan des Österreichischen Statistischen Zentralamtes vorgeschriebenen Dienststunden, ohne im... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §302 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0418 4
(hier betreffend eine vom Strafgericht gemäß § 302 Abs 1 StGB
geahndete Manipulation von Organstrafverfügungen) Stammrechtssatz Führt ein Exekutivbeamter außerhalb des Dienstes durch das Eingehen nich... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0181 9
(hier: ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Schuldhaft verletzt ein Beamter seine Pflichten nur dann, wenn er ihnen entweder vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Zur Feststellung einer Dienstpflichtverletzung gehört der Nachweis, der Beamte habe mit Bewußtsein (Wissen), pflichtwidrig zu ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1;
Rechtssatz: Im Disziplinarverfahren haben die Behörden nach dem Grundsatz der Offizialmaxime den maßgebenden Sachverhalt zu ermitteln und in ihren Disziplinarerkenntnissen überprüfbar, schlüssig und ausreichend zu begründen, welche Umstände zur Überzeugung von der Wahrheit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberleutnant (Berufsoffizier im Präsenzstand des Bundesheeres) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im fraglichen Zeitpunkt (18. Jänner 1993) war er als Ausbildungsoffizier im Rang eines Leutnants für den Einrückungsturnus 1/93 bei der dritten Ausbildungskompanie des Landewehrstammregiments 14 in der Benedekkaserne Bruckneudorf tätig und in dieser Funktion für den dritten und vierten Ausbildungszug verantwortlich. Kompaniekommandant... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer versah als Zollwachebeamter im Jahr 1989 Dienst an der Grenzzollstelle Klingenbach. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt vom 22. Juni 1994, Zl. 15 Vr 1147/92, Hv 24/93, für schuldig erkannt, in der Zeit vom 12. November bis 30. Dezember 1989 zu wiederholten Malen als Zollwachebeamter der Grenzkontrollstelle Klingenbach mit dem Vorsatz, den Staat in seinem konkreten Recht auf kontrollierte Einreise ausländischer Staatsbürger in das Bundesgebiet zu sch... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Ein Zollwachebeamter, der dem Schlepperwesen Vorschub leistet, verletzt seine unmittelbaren Dienstpflichten, mißachtet er doch gerade jene Rechtsgüter, zu deren Schutz er nach den Gesetzen dieses Staates berufen ist. Mit einem solchen Verhalten zeigt der Beamte ein bedenkliches charakter... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;HDG 1985 §5 Abs2;MRK Art6 Abs1;MRK Art6 Abs2;MRKZP 07te Art4 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die sich aus § 5 Abs 2 HDG 1985 ergebende Bindung an im Urteil des Strafgerichtes als nicht erwiesen angenommene Tatsachen steht einer rechtlichen Würdigung über... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor (Beamter der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war am 31. März 1994 (Tatzeit der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzung) Postenkommandant des Gendarmerieposten G (Niederösterreich). Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres (Senat 45) vom 8. Februar 1995 wurde der Beschwerdeführer dahingehend schuldig erkannt, er sei am 31. März 1994, u... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das Remonstrationsrecht iSd § 44 Abs 3 BDG 1979 wird durch die Mitteilung zumindest DENKMÖGLICHER (auf vertretbarer Rechtsansicht beruhenden) Bedenken wirksam ausgeübt. Nur eine ganz und gar unvertretbare Rechtsansicht indiziert ein mutwilliges, geradezu mißbräuchliches Vorbringen und vermag derart den Eintr... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Angesichts der rechtmäßigen Remonstration eines Beamten gemäß § 44 Abs 3 BDG 1979 vermag die Unterlassung des für die Aufrechterhaltung der Weisung notwendigen Formgebots der schriftlichen Erteilung der Weisung durch den Vorgesetzten weder eine Befolgungspflicht des Beamten auszulösen noch die gemäß § 44 Abs... mehr lesen...
Der am 8. September 1956 geborene Mitbeteiligte (im folgenden: Mb) stand im Jahr 1992 als Offizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er verrichtete seinen Dienst bei der Postautoleitung Linz. Wegen des Vorwurfes, der Mb habe am 23. März 1992 seinem Vorgesetzten auf die Aufforderung, er solle eine ärztliche Bescheinigung für seine Krankenstände nachreichen, mit dem Götz-Zitat geantwortet, wurde über den Mb wegen Dienstpflichtverletzung gemäß § 91 i.V.m. § 4... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §52;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/19 95/09/0153 6 Stammrechtssatz Die Rechtsfrage, ob zum Zeitpunkt der Begehung der Dienstpflichtverletzungen die Zurechnungsfähigkeit (biologisches Schuldelement) eines Beamten gegeben war, ist von den Disziplinarbehörden mit Hilfe (auf der Grundlage des G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor (Justizwachdienst) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im landesgerichtlichen Gefangenenhaus in Wien eingesetzt. Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles wird auf das (den Parteien bekannte) Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. September 1994, Zl. 94/09/0111, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2.... mehr lesen...