Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten Z. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid erkannte die belangte Behörde in teilweiser Stattgebung der gegen den Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 13. Juli 1993, Zl. 10/104-90 DK 48, eingebrachten Berufung den Beschwerdeführer für schuldig, "1. in einer von ihm verfaßten dienstlichen Meldung... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §91;MRK Art10;StGG Art13;
Rechtssatz: Die Wahrnehmung der Rechtmäßigkeit im eigenen Verantwortungsbereich des Beamten gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines öffentlich-rechtlich Bediensteten (Hinweis E 6.9.1995, 95/12/0122). In diesem Rahmen hat jeder Beamte selbstver... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §91;MRK Art10;StGG Art13;
Rechtssatz: Die durch § 43 Abs 2 BDG 1979 gezogene Schranke im Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten ist durch Vorwürfe gegenüber einem Vorgesetzten betreffend eines "Schürens von Intrigen" und der "Hinterhältigkeit" überschritten. Mit d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Kommandant des Gendarmeriepostens in S. Mit Disziplinarerkenntnis vom 19. November 1992 hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres den Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "a) am 27. Juni 1992, um 10.00 Uhr einen 8stündigen Kanzleidienst im angeheiterten Zustand angetreten und während des Dienstes auf dem Gendarmerieposten in S, Gemei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Eine Ermahnung nach § 109 Abs 2 BDG 1979 verbraucht nicht den materiellen Disziplinierungsanspruch der Dienstbehörde. Es kann daher auch wegen solcher Verfehlungen eine Disziplinarstrafe verhängt werden, derentwegen gegen den Beamten zuvor eine schriftliche Ermahnung ausgesprochen worden ist (Hinweis E 17.1.1991, 90/09/0168)... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark und war als stellvertretender Leiter des Landesaltenpflegeheimes X tätig. Mit Beschluß vom 15. Jänner 1993 leitete die Disziplinarkommission beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung gegen den Beschwerdeführer gemäß § 117 der Dienstpragmatik i.d.F. der Landesbeamtengesetznovelle 1984 das Disziplinarverfahren ein. Zur Begründung: wurde ausgeführt, aufgrund der Disziplinar... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §91;DP §117 idF 1984/033;DP §28 idF 1972/213;DP/Stmk 1974 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/13 93/09/0440 1 Stammrechtssatz Mit dem angefochtenen Bescheid hat die bel Beh dem Bf (nur) das Fernbleiben vom Dienst an einem bestimmten... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der von ihm bekämpften Versetzung war seine Dienststelle die Zollwachabteilung X, Vorarlberg. Mit Schreiben der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg (Dienstbehörde erster Instanz) vom 29. November 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 4 BDG 1979 verständigt, daß seine Versetzung zur Zollwachabteilung Y mit Wirksamkeit vom 19. Dezember 1994 aus wichtigen dienstlic... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Ergibt sich aus dem Verfahren, daß die (Mitursache) Ursache der Spannungen zwischen dem Beamten und seinem Vorgesetzten in häufigen "Krankenständen" des Beamten zu suchen ist, so stellt die Versetzung für sich allein weder eine adäquate Rechtsfolge einer ... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Zuletzt war der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 1. Juli 1991 in die Dienstklasse VI befördert worden. Der Beschwerdeführer hat seit 1992 mehr als 100 Säumnis- und Bescheidbeschwerden sowie Anträge ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;B-VG Art67 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor
dem VwGH Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antragsteller, der bereits seit November 1994 zum Landesgendarmeriekommando Niederösterreich dienstzugeteilt worden war, von der Leitung der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos Tirol abberufen und zum Landesgendarmeriekommando Niederösterreich versetzt. Nach der ausführlichen Begründung: dieses Bescheides geht die Versetzung des Antragstellers auf ein durch vielfache und schwerwiegende Differenzen in verschiedenen Sachfragen beg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Versetzung - Die von der belangten Behörde als zwingendes öffentliches Interesse vorgebrachten
Gründe: überzeugen schon deshalb nicht, weil die aufgezeigten Probleme (finanzielle Belastung durch die Weiterzahlung an Zuteilungsgebühren) bzw das Interesse an einer raschen und definitiven Besetzu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Rat im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 30. November 1994 wurde der Beschwerdeführer vom Finanzamt Gmunden zum Finanzamt Vöcklabruck - welchem er bereits dienstzugeteilt war - versetzt. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die vom Beschwerdeführer dagegen erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen, den erst... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versetzung - Dem Konkretisierungserfordernis wird nicht dadurch entsprochen, daß im Antrag auf ein - nicht wiedergegebenes - Vorbringen im Verwaltungsverfahren verwiesen wird, weil damit die für die Beurteilung des Zutreffens der Voraussetzungen nach § 30 Abs 2 VwGG maßgeblichen gegenwär... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Rat im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge kurz: FLD) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war jedenfalls bis zur Erlassung der angefochtenen Bescheide das Finanzamt A. Bereits am 31. März 1988 hatte die FLD dem Beschwerdeführer den Dienstauftrag erteilt, sich einer vertrauensärztlichen Untersuchung zu unterziehen (siehe dazu das hiezu ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §52;BDG 1979 §52;BDG 1979 §91; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/12/0015
Rechtssatz: Durch die Statuierung der Dienstpflicht, sich ärztlich untersuchen zu lassen, wird der Dienstbehörde ein wirksames Mittel zur Klärung der (Vorfrage) Frage an die Hand gegeben, ob festgestell... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund); er ist im Bereich der Bundespolizeidirektion St. Pölten als Polizeibeamter tätig. Mit Schreiben vom 5. April 1993, SW 7651, erstattete das Zentralinspektorat der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion St. Pölten gegen den Beschwerdeführer gemäß § 109 Abs. 1 BDG 1979 Disziplinaranzeige. Diese Anzeige war an den Polizeidirektor gerichtet und schilderte fol... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Grundsätzlich kann auch außerdienstliches Verhalten (beispielsweise Trunkenheitsexzesse) als Dienstpflichtverletzung des § 43 Abs 2 BDG 1979 die für die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben unerläßliche Vertrauensbasis zwischen Beamten und der Bevölkerung zerstören (Hinweis EBZRV, 11 BlgNR 14te GP 85). ... mehr lesen...
Der 1959 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner (im angefochtenen Bescheid bestätigten) Entlassung als Sicherheitswachebeamter (Revierinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 4. Februar 1992 war der Beschwerdeführer vom Dienst suspendiert (zunächst vorläufige Suspendierung durch Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 4. Februar 1992; "endgültige" Suspendierung auf Grund des Bescheides der Disziplinarkommission vom 6. März 1992; die Suspen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Bei der Prüfung, ob ein außerdienstliches Verhalten des Beamten einen Dienstbezug (Rückwirkung auf den Dienst) aufweist, ist ein strengerer Maßstab (nicht bloßes geringfügiges Fehlverhalten) anzulegen als bei dienstlichem Fehlverhalten. Dies folgt aus der mit dem Wortlaut zu vereinbarenden Absicht des Gesetz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall fehlt zwei verwaltungsstrafrechtlich rechtskräftigen Verurteilungen des Beamten wegen ungebührlicher Lärmerregung in seinem Betrieb, die beide Vorfälle am selben Tag betreffen, im Hinblick auf die sonstige verwaltungsstrafrechtlich w... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0351 3 Stammrechtssatz Eine Rechtsverletzung, die darin gelegen ist, daß in einem Teil ein Schuldspruch erfolgt ist, obwohl ein Teilfreispruch hätte erfolgen müssen, zieht noch nicht zwingend die Aufhebung des Strafausspruches nach sich. Ausschl... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §159 Abs1;
Rechtssatz: Führt ein Exekutivbeamter außerhalb des Dienstes durch das Eingehen nicht unerheblicher Schulden fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit herbei, weshalb er auch rechtskräftig nach § 159 Abs 1 StGB gerichtlich bestraft wurde, und vermietet er außerdem ein ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Da nach § 43 Abs 2 BDG 1979 das gesamte Verhalten des Beamten einer disziplinarrechtlichen Würdigung zu unterziehen ist, folgt daraus, daß auf einen zwischen mehreren außerdienstlichen (aber auch dienstlichen) Fehlverhalten bestehenden inneren Zusammenhang auch bei der Beurteilung der disziplinarrechtlichen ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Eine Rückwirkung des Verhaltens des Beamten auf den Dienst (Dienstbezug) ist dann gegeben, wenn das Verhalten des Beamten bei objektiver Betrachtung geeignet ist Bedenken auszulösen, er werde seine dienstlichen Aufgaben - das sind jene konkreten ihm zur Besorgung übertragenen Aufgaben (besonderer Funktionsbe... mehr lesen...
Die 1945 geborene Beschwerdeführerin steht (seit 1. September 1990) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Sie ist beim Österreichischen Statistischen Zentralamt (ÖSTAT) beschäftigt. Mit dem erstangefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Beschluß gefaßt, gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 123 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Bescheid hat im wesentlichen folgenden Wortlaut: "D... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48;BDG 1979 §91; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/09/0269 94/09/0086
Rechtssatz: Dem Beschwerdevorbringen, aus § 48 BDG 1979 lasse sich "nicht direkt eine Strafnorm ableiten", ist zu erwidern, daß § 91 BDG 1979 (als einzige Strafnorm für eine disziplinarrechtliche Bestrafung) die schuldhafte D... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist ein Gendarmerieposten. Mit dem angefochtenen Bescheid leitete die belangte Behörde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG 1979) ein Disziplinarverfahren ein. Der Beschwerdeführer wird beschuldigt, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben beeinträchtigt zu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im fraglichen Zeitraum war er als Kraftfahroffizier und "S 2" beim Baon X tätig. In der Zeit vom 15. Jänner bis 2. Februar 1990 wurden Teile des Baon X zur Schießausbildung auf den Truppenübungsplatz A verlegt. Für den jeweiligen Heimtransport der Wehrpflichtigen vom Truppenübungsplatz A. bzw. umgekehrt an den Wochenenden war die Durchführung dieser Truppentransporte von der zu... mehr lesen...