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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
AVG §56;Rechtssatz
Im Beamtendienstrecht besteht die Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung gegen eine rechtswidrige Weisung nur im Wege des Antrages auf Erlassung eines Feststellungsbescheides, was die Beschwerdeführung nach Art 131a B-VG jedenfalls ausschließt (Hinweis B 15.12.1977, 2315/77, VwSlg 9461 A/1977).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990120001.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.10.2011