Der Beschwerdeführer steht als Revident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er versieht seinen Dienst im Bereich der Post- und Telegraphendirektion für Kärnten bei einem Postamt. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Beschluß gefaßt, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) ein Disziplinarverfahren einzuleiten und gemäß § 124 Abs. 1 BDG 1979 eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. D... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §91;HDG 1985 §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Maßgebend für den Eintritt der in § 44 Abs 3 BDG 1979 vorgesehenen Rechtsfolge (Aussetzung der Befolgungspflicht bis zur schriftlichen Erteilung der Weisung durch den Vorgesetzten) ist, erstens daß es sich bei der erteilten Weis... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §91;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die bel Beh dem Bf (nur) das Fernbleiben vom Dienst an einem bestimmten Tag als Dienstpflichtverletzung zur Last gelegt. Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens haben übereinstimmend mitgeteilt, daß dem Bf nachträglich für diesen Tag ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Für den Tatbestand des § 43 Abs 2 iVm § 91 BDG 1979 kommt es nur darauf an, ob das vorgeworfene Verhalten SEINEM OBJEKTIVEN INHALT nach geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch den Beamten in Frage zu stellen. Es kommt weder ... mehr lesen...
Der am 28. Jänner 1955 geborene Beschwerdeführer stand zuletzt als Revierinspektor im landesgerichtlichen Gefangenenhaus in Wien im Dienst. Auf Grund einer von der Gefangenenhausdirektion erstatteten Anzeige wurde gegen den Beschwerdeführer mit Beschluß der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz (DK) vom 9. September 1993 gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er 1.) am 14. April 1993 unentschuldigt dem Dienst ferngeblieben sei und ... mehr lesen...
Der im Jahre 1945 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 30. September 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, "... er hat als Beamter in seinem gesamten Verhalten nicht darauf Bedacht genommen, daß das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben im Sinne des § 43... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 4 Stammrechtssatz Die Entlassung ist die schwerste Disziplinarstrafe gegen aktive Beamte. Sie bezweckt, daß si... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 9;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Wird der Beamte überhaupt nicht mehr der Achtung und dem Vertrauen gerecht, die seine Stellung als Polizeibeamter erfordert, und hat er das Ve... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Liegt dem Schuldspruch ein selbständiger, vorwerfbarer Pflichtverstoß nach § 48 Abs 1 oder § 51 Abs 1 BDG 1979 zugrunde, scheidet ein Verstoß gegen die grundsätzlich subsidiär anzuwendende Regelung der allgemeinen Dienstpflichten des § 43 Abs 1 BDG 1979 aus (Hinweis E 21.3.1991, 91/09/0002)... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §93 Abs2;
Rechtssatz: Eine wahrheitswidrige Meldung eines Beamten über den Grund seiner anhaltenden Dienstverhinderung stellt schon wegen der bewußt falschen Information des Dienstgebers einen Verstoß gegen die Treuepflicht nach § 43 Abs 1 BDG 1979 dar. European Case Law... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Beschwerdeführer verbindet seine dagegen erhobene Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und führt dazu aus, durch die Entlassung (Einkommensverlust, kaum Möglichkeit einen neuen Arbeitgeber zu finden) erleide er offenkundig einen unverhältnismäßigen Nachteil. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;VwGG §30 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/02/16 AW 94/09/0002 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Aus § 30 Abs 3 VwGG ergibt sich, daß die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Aufschub für den Vollzug des angefochtenen Bescheides bedeutet. Zulässiger Inhalt einer solchen M... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Major in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol, bei dem der Beschwerdeführer unter anderem für das Waffenwesen zuständig gewesen ist. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens wurde mit Schreiben vom 28. Oktober 1991 an die Staatsanwaltschaft Innsbruck und an das Bundesministerium für Inneres folgende anonyme Sachverhaltsdarstellung bekannt gemacht: "Am 24. oder 25... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 4. Dezember 1991 hatte die Disziplinarkommission für Unteroffiziere und Chargen beim Militärkommando Niederösterreich gegen den Beschwerdeführer gemäß § 68 Abs. 1 HDG, BGBl. Nr. 294/1985, das Disziplinarverfahren eingeleitet und zugleich gemäß § 5 Abs. 3 HDG beschlossen, dieses bis zum rechtskräftigen Abschluß des gerichtlichen Strafverfahrens zu unterbrechen. Der damals als Vizeleutnant beim Bundesheer Dienst versehende Beschwerdeführer wurde beschuldigt, am 21. Augu... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;StGB §10;StGB §3;
Rechtssatz: Wird festgestellt, daß die Tat (Unterlassung) eines Beamten objektiv einer von ihm zu beachtenden Dienstpflicht widerspricht, so kann grundsätzlich deren Rechtswidrigkeit angenommen werden. Ergeben sich aber aus dem Sachverhalt Anhaltspunkte für das Vorlieg... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Nicht jede Verletzung der im § 43 Abs 1 BDG 1979 auferlegten Dienstpflicht muß bereits einen Verstoß nach § 43 Abs 2 BDG 1979 bedeuten. Ein gleichzeitiger Verstoß gegen beide Vorschriften wird nur dann in Betracht kommen, wenn eine auf die konkreten Dienstpflichten des Beamten bezogene nicht ge... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: § 105 BDG 1979 verweist hinsichtlich allgemeiner verfahrensrechtlicher Bestimmungen auf das AVG. Dementgegen enthält das im BDG 1979 geregelte Disziplinarrecht, was allgemeine materiell-rechtliche Regelungen betrifft, weder selbst entsprechende Normen, noch einen klaren Verweis auf den "Allgem... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Bei den im § 43 Abs 1 und Abs 2 BDG 1979 geregelten Dienstpflichten handelt es sich um allgemeine Dienstpflichten, die grundsätzlich subsidiär zu den konkreten Dienstpflichten zu sehen sind. Die allgemeinen Dienstpflichten bilden gleichsam den Rahmen für disziplinär relevantes Verhalten und greifen nur dort,... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;HDG 1985 §2 Abs1;HDG 1985 §2 Abs4;HDG 1985 §58 Abs3;HDG 1985 §71 Abs1;StGB §11;
Rechtssatz: Aus einer allenfalls gegebenen Dienstfähigkeit des beschuldigten Soldaten läßt sich noch nicht die Diskretionsfähigkeit und Dispositionsfähigkeit gemäß § 11 StGB (Hinweis Leukauf-Steininger, Kommentar zum Strafgesetzbuch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Offizial (Verwendungsgruppe PT 8) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wird im Bereich der Post- und Telegraphendirektion für die Steiermark am Postamt X als Zusteller verwendet. Mit Disziplinarverfügung seiner Dienstbehörde vom 6. Mai 1992 war der Beschwerdeführer schuldig erkannt worden, daß er während einer krankheitsbedingten Dienstabwesenheit in der Zeit vom 17. bis 22. Februar 1992 entgegen der vom Hausarzt angeordneten... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Hat der Beamte während der Zeit einer durch Krankheit berechtigten Abwesenheit vom Dienst an einer privaten Geburtstagsfeier außer Haus teilgenommen, von der er erst in den Morgenstunden des nächsten Tages zurückgekehrt ist, und wurde nach der vorgelegten ärztlichen Bescheinigung dem Beamten Bettruhe angeordnet und keine "Aus... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Die Verpflichtung, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, enthält auch die Verpflichtung, sich im Regelfall einer ärztlichen Untersuchung zur Erstellung dieses Gutachtens zu unterziehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090114.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;GehG 1956 §13 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Mit der Bestimmung des § 51 Abs 2 BDG 1979 werden mehrere Dienstpflichten normiert. Zum einen wird der Beamte verpflichtet, Dienstverhinderungen (wegen Krankheit, Unfall oder Gebrechen) zu melden, wobei auf Verlangen des Vorgesetzten oder bei einer mehr als drei Tage dauernden Abwesenh... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte (in der Folge: MB) ist Postbeamter und war bis zu seiner Suspendierung als Gesamtzusteller (Briefträger) beim Postamt XY im Einsatz. Mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 12. November 1992, AZ 35 Vr 2071/92 - Hv 212/92, wurde der MB schuldig erkannt, er habe "... zwischen 1990 und Juli 1992 in S und XY den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer jedenfalls großen Menge, nämlich Kokain, von Kolumbien nach Österreich ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom April 1990 schuldig erkannt, er habe in der Zeit vom Dezember 1968 bis Mai 1988 als Beamter, nämlich als Verwaltungsoberkommissär, unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit ihm anvertrautes Gut, nämlich von Mietern der Gemeindewohnanlagen inkassierte bzw. angewiesene Gelder im Gesamtbetrag von S 66.559,53, dadurch, daß er diese nicht ordnungsgemä... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 5 Stammrechtssatz Ein Beamter, der in eigennütziger Weise in Kenntnis der Gepflogenheiten seiner Verwaltung einer Firma durch gezielte Informationen und im Zusammenwirken mit ihr zum Schaden seiner Verwaltung Aufträge zukommen lassen will, belastet das zwi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 6 Stammrechtssatz Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus entstande... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;BDG 1979 §91;DO Wr 1966 §61 Abs1;DO Wr 1966 §61 Abs5;
Rechtssatz: Es ist Pflicht der Disziplinarbehörden, von Amts wegen alle Voraussetzungen für die Strafbarkeit eines von ihnen verfolgten Fehlverhaltens eines Beamten zu ermitteln und festzustellen. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gemeindebeamter der Stadtgemeinde X, Oberösterreich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; bis zur Abberufung von seiner Funktion und nachfolgenden Suspendierung (August 1986) war der Beschwerdeführer mit der Leitung der "Finanz- und Vermögensabteilung" betraut. Mit Schreiben vom 25. April 1986 erstattete der Bürgermeister der genannten Stadtgemeinde gegen den Beschwerdeführer "Dienststrafanzeige wegen Pflichtverletzung". Mit dieser wurde ... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete OberösterreichL24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §91;DP/OÖ 1954;DP;GdBedG OÖ 1982 §2 Abs1;LBG OÖ 1954 §2 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Ahndung von Pflichtverletzungen ist im OÖ GdBedG 1982 in einem eigenen siebenten Abschnitt (§ 49 bis § 74a... mehr lesen...