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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §126 Abs2;Rechtssatz
Die (laut Beschwerdevorbringen) bestehende Notwendigkeit, drei bis vier Überstunden pro Woche (hier: zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Führung des vom Besch geleiteten Postamtes) leisten zu müssen, begründet keine (schuldausschließende) Überbelastung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989090025.X05Im RIS seit
20.04.2001Zuletzt aktualisiert am
12.09.2008