RS Vwgh 1990/12/13 89/09/0025

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Veröffentlicht am 13.12.1990
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §126 Abs2;
BDG 1979 §91;
LDG 1984 §69 impl;

Rechtssatz

Die (laut Beschwerdevorbringen) bestehende Notwendigkeit, drei bis vier Überstunden pro Woche (hier: zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Führung des vom Besch geleiteten Postamtes) leisten zu müssen, begründet keine (schuldausschließende) Überbelastung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989090025.X05

Im RIS seit

20.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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