Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §17;BDG 1979 §54 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Hält der Beamte den Dienstweg nicht ein, so macht er sich - zumindest objektiv - einer Dienstpflichtverletzung schuldig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992090169.X06 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ADV §17;BDG 1979 §54 Abs1;BDG 1979 §91;StGB §9;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Zur Schuld gehört das Bewußtsein der Pflichtwidrigkeit. Das mangelnde Unrechtbewußtsein auf Grund von Rechtsirrtum regelt § 9 StGB. Grundsätzlich muß der Irrtum im Disziplinarrecht frei von Fahrlässigkeit über im ... mehr lesen...
Der 1948 geborene Beschwerdeführer stand als Landesbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Seine Dienststelle war eine Bezirkshauptmannschaft. Seit Jahren hat der Beschwerdeführer Alkoholprobleme, die auch seine Dienstleistung beeinträchtigten. So wurde bereits im Jahre 1985 gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er 1. am 4. September 1984 in alkoholisiertem Zustand an einer außerordentlichen Dienststellenver... mehr lesen...
Die Mitbeteiligte steht als Revidentin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle war das Postamt XY, das sie seit 1. Jänner 1984 leitete; derzeit ist sie bei einer Dienststelle des Fernmeldebetriebsdienstes eingesetzt. Der Beschwerdeführer ist der seit 7. Dezember 1989 bestellte Stellvertreter des Disziplinaranwaltes bei der Disziplinaroberkommission für den Bereich des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr. Die Disziplinarkom... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Lehrer an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt S in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er unterrichtete insbesondere im Fach Maschinenelemente und Konstruktionsübungen, so auch im Schuljahr 1990/91 in jener Klasse, in der die inkriminierte Äußerung gefallen ist. Auf Grund einer Anzeige von Eltern eines Schülers erließ der Landesschulrat nach Schülerbefragungen gegen den Beschwerdeführer eine mit 2. September 1991 d... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §93 Abs2;LBG Bgld 1985 §2 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Frage der Entlassung kommt es nur darauf an, ob das Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten durch dessen Verhalten (hier: der Besc... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Die Entlassung ist die schwerste Disziplinarstrafe gegen aktive Beamte. Sie bezweckt, daß sich die Dienstbehörde von einem Beamten, der sich infolge seines Fehl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §91;SchOG 1962 §2;SchUG 1986 §17;
Rechtssatz: Der Beschuldigte (ein Lehrer) hat seine Schüler befragt, ob die zahlreich auftretenden Erkältungen in der Klasse vom vielen Onanieren im Freien herrührten. Daß seine Schüler die in dieser rhetorischen Frage gelegene Anbiederung als "Witz" aufgefaßt und daran... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus entstandenen Nachteile die "Untragbarkeit" des Beamten für seinen Dienstgeber... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Finanzielle Schwierigkeiten bzw ausweglose Situationen sind genauso wie Kontrollücken in der Regel weder etwas besonderes noch zur Gänze zu vermeiden. Die Fürsorgepflicht des öffentlichen Dienstgebers dahingehend zu verstehen, daß durch eine entsprechende Organisationsgestaltung die psychisch-moralischen ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beamter, der in eigennütziger Weise in Kenntnis der Gepflogenheiten seiner Verwaltung einer Firma durch gezielte Informationen und im Zusammenwirken mit ihr zum Schaden seiner Verwaltung Aufträge zukommen lassen will, belastet das zwischen ihm und seiner Verwaltung bestehene Vertrauensverhältnis in al... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Der Dienstgeber der Besch, die zur Tatzeit Leiterin eines Postamtes gewesen ist, ist der Bund; die für die fachliche Abwicklung des Sparkassengeschäftes aber im wesentlichen maßgebliche Unternehmung ist die grundsätzlich nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten eingerichtete Postsparkasse. Beim Beamten... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Besch als Beamtin im Personalstand der Postverwaltung und Telegraphenverwaltung ein Verhalten (langjährige regelmäßige Malversationen in Millionenhöhe) gesetzt, daß das für die Stellung als Beamtin erforderliche Vertrauen der Öffentlichkeit wesentlich gestört hat, so ist es (für die Strafbemessung... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 9;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Eine Entlassung ist nicht nur dann auszusprechen, wenn ein Beamter seine Dienstpflichten derart verletzt hat, daß er für den öffentlichen Dien... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. Oktober 1990 als Richteramtsanwärter in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund; in der Zeit vom 1. Oktober 1990 bis 31. Dezember 1990 war er dem Landesgericht X (Dr. A), in der Zeit vom 1. Jänner 1991 bis 28. Februar 1991 dem Landesgericht X (Dr. B) in der Zeit vom 3. März 1991 bis 30. April 1991 dem Bezirksgericht K (Dr. C und Dr. D), ab 1. Mai 1991 bis 30. September 1991 der Staatsanwaltschaft X (Dr. E) und ab 1. Oktober 1991 den Rechtsanwä... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §91;RDG §7 Abs2;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob der Kündigungsgrund des unbefriedigenden Arbeitserfolges vorliegt, ist ein förmliches "Leistungsfeststellungsverfahren" im Sinne der §§ 81 ff BDG 1979, insbesondere eine iSd § 81 Abs 1 Z ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit seiner mit 1. April 1991 erfolgten Versetzung in den Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt von 1986 bis 31. Jänner 1991 Botschafter in X. Mit Disziplinaranzeige vom 7. März 1991 legte das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten (Dienstbehörde) dem Beschwerdeführer (mit näherer Umschreibung) die gröbliche Vernachlässigung der Pflege der ihm als Dienstwohnung zur Verfügung gestellten Residenz und de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung erkannte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen (Disziplinarbehörde erster Instanz) mit Bescheid vom 15. Februar 1991 den Beschwerdeführer schuldig, 27 Anträge auf Mietzinsbeihilfe gemäß § 106a EStG 1972, die zwischen dem 2. Juli 1987 und 16. November 1989 beim Finanzamt für den 4., 5. und 10. Bezirk in Wien eingelangt ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war zuletzt das Bezirkspolizeikommissariat X, derzeit ist er am Bezirkspolizeikommissariat Y tätig. Am 25. Juli 1991 erfolgte eine Überprüfung zahlreicher vom Beschwerdeführer bearbeiteter Verwaltungsstrafakten (Verkehrsstrafsachen) durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien, deren Ergebnis in dem Vorwurf an den Beschwerdeführer bestand, ca. 50 solcher Akte mangel... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Beamte eine sachgerechte Bearbeitung von Mietzinsbeihilfeanträgen vorgetäuscht, um seine Aktenrückstände zu verschleiern, so ist in diesem Fall die Schwere der Dienstpflichtverletzung eine sehr bedeutende: Zum einen hat der Beamte in objektiver Hinsicht das Vertrauen seines Dienstgebers erheblich ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Strafbemessung sind vor allem die Schwere, insbesondere die Bedeutung der verletzten Pflicht, der Grad des Verschuldens und der Beweggrund der Tat, ferner die Auswirkung der Tat für den Dienstgeber, für das Ansehen des Beschuldigten selbst und der Beamtenschaft in der Öffentlichkeit und schließlich d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Mit ihrem Hinweis in der
Begründung: des angefochtenen Einleitungsbeschlusses, daß mit der Einleitung des Disziplinarverfahrens noch keine Schuldzuweisung verbunden sei, hat die Disziplinarkommission nicht mehr ausgesagt als rechtlich ohnehin selbstverständlich ist. Eine Rechtswidrigkeit kann daher darin, daß eine abschließen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §133;BDG 1979 §91;VwRallg;
Rechtssatz: Kann bei der Art der dem Beamten zur Last gelegten Dienstpflichtverletzung (laut Disziplinaranzeige im wesentlichen die gröbliche Vernachlässigung der Pflege der ihm als Dienstwohnung ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Was den Vorwurf der mangelhaften Ermittlung der Arbeitsüberlastung als möglichen Milderungsgrund für die zur Last gelegte Tat betrifft, kommt dem schon deshalb keine entscheidungswesentliche Bedeutung zu, weil auch eine allenfalls gegebene Arbeitsüberlastung, die zu Aktenrückständen geführt hat, das Ausma... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §133;BDG 1979 §20;BDG 1979 §63;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Die Versetzung in den Ruhestand schließt nicht von vornherein und in jedem Fall die spezialpräventive Bedeutung einer über einen Beamten des Ruhestandes wegen einer im Dienststand begangenen Dienstpflichtverletzung (vgl § 133 BDG 1979) verhängten Disziplinarstrafe aus: Zu einem stel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/08/28 AW 90/07/0028 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Parteistellung in einem wasserrechtlichen Verfahren - Voraussetzung für eine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist die Vollzugstauglichkeit des bekämpften Bescheides. Sie fehlt bei der Abweisung oder Zurückweisun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für XY in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und ist im Bereich "Suchtgiftgruppe" eingesetzt. Im Zuge von internen Erhebungen am 27. Februar 1991, die nicht aus der Person des Beschwerdeführers anlastbaren Gründen angestrengt worden waren, stellten der Abteilungskommandant, sein Stellvertreter und der Leiter der Suchtgiftgruppe fest, daß ein Teil des Schreibtisches des B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §123;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das sorglose weisungswidrige bzw vorschriftswidrige Verwahren von Suchtgiften bzw Waffen, obwohl eine entsprechende Verwahrungsmöglichkeit geboten und gegeben gewesen wäre, stellt nicht bloß eine geringfügige Dienstpflichtverletzung dar. Auf einen sorgfäl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Inneres. In der Zeit vom 1. Juli 1985 bis einschließlich 31. Juli 1990 leitete der Beschwerdeführer die für Flüchtlingsbetreuung zuständige Abteilung III/14 (frühere Bezeichnung: Abteilung IV/5). Auf Grund des sogenannten "Rohberichtes" des Rechnungshofes - Bericht des Rechnungshofes vom 4. Mai 1990 über das Ergebnis ... mehr lesen...
Index: Dienstrecht - Disziplinarrecht24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2BDG 1979 §91LDG 1984 §69LDG 1984 §95 Abs2StGB §7 Abs1VStG §5 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 89/09/0025 3 Stammrechtssatz Fahrlässigkeit reicht mangels einer generellen Bestimmung im BDG 1979 für die Begehung einer Dienstpflichtverlet... mehr lesen...