Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/15 94/09/0111 1
(hier betreffend § 51 Abs 1 BDG 1979) Stammrechtssatz Liegt dem Schuldspruch ein selbständiger, vorwerfbarer Pflichtverstoß nach § 48 Abs 1 oder § 51 Abs 1 BDG 1979 zugrunde, scheidet ein Verstoß gegen die grundsätzlich subsidiär anzuwendende Regelung der a... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Der schwierige Exekutivdienst im Strafvollzug erfordert - im Hinblick auf den sicherheitspolizeilichen Aspekt der Dienstverrichtung - ein ungetrübtes Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten; der öffentliche Dienstgeber hat daher insbesondere auch auf die Zuverlässigkeit der im Strafvollz... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 6 Stammrechtssatz Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus entstande... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, er war bis zu seiner Suspendierung dem Gendarmerieposten L zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandanten für die Steiermark vom 2. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes verschiedener Dienstpflichtverletzungen gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung (vorläufig) vom Dienst suspendiert. Der genannte Bescheid enthielt ... mehr lesen...
Der 1963 geborene Beschwerdeführer stand als Postbeamter (Offizial) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versah zuletzt seinen Dienst beim Postamt 1150 Wien. Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (im folgenden: DK) sprach den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 15. Juli 1993 schuldig: "1.) dem Dienst in der Zeit von 1. April 1993 bis 18. April 1993 ohne Angabe von Gründen und somit unentschuldigt ferngeblieben zu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/13 94/09/0056 2 Stammrechtssatz Für den Tatbestand des § 43 Abs 2 iVm § 91 BDG 1979 kommt es nur darauf an, ob das vorgeworfene Verhalten SEINEM OBJEKTIVEN INHALT nach geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §52;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Die Rechtsfrage, ob zum Zeitpunkt der Begehung der Dienstpflichtverletzungen die Zurechnungsfähigkeit (biologisches Schuldelement) eines Beamten gegeben war, ist von den Disziplinarbehörden mit Hilfe (auf der Grundlage des Gutachtens) eines medizinischen Sachverständigen aus dem Fachgebiet d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Der Dienstbehörde ist es nicht verwehrt, den Zeitpunkt einer ärztlichen Untersuchung außerhalb der öffentlichen Dienstzeit anzuordnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994090016.X04 Im RIS seit 20.11.2000 Zu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 6 Stammrechtssatz Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus entstande... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 89/09/0025 1 Stammrechtssatz § 91 BDG 1979 normiert als Voraussetzung für die disziplinäre Verantwortlichkeit des Beamten die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten. Unter Schuld ist dabei die "Vorwerfbarkeit der Tat mit Rücksicht auf die darin liegende zu mißbilligende Gesinnung d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0181 9 Stammrechtssatz Schuldhaft verletzt ein Beamter seine Pflichten nur dann, wenn er ihnen entweder vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Zur Feststellung einer Dienstpflichtverletzung gehört der Nachweis, der Beamte habe mit Bewußtsein (Wissen), pflichtwidrig zu handeln ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter (Revierinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17. August 1994, AZ 8 b EVr 1551/94 (Hv 2307/94), wurde der Beschwerdeführer wie folgt strafgerichtlich schuldig erkannt und bestraft: "S hat am 24. 1. 1994 in Wien mit dem Vorsatz sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Angestellte der ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §2;StGB §5;StGB §6;
Rechtssatz: Das Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung, die sich in der Verwirklichung des strafbaren Tatbestands erschöpft (Fehlen des sogenannten "disziplinären Überhangs") (§ 95 Abs 1 BDG 1979), kann (abgesehen von weiteren Strafbarkeitskriterien wie etwa Verschulden oder... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §146;StGB §147;
Rechtssatz: Mit der strafrechtlichen Verurteilung (hier: eines Exekutivwachbeamten) wegen des Vergehens des schweren Betruges nach § 146 und § 147 StGB wurde der Unrechtsgehalt der Dienstpflichtverletzung iSd § 43 Abs 2 BDG 1979 nicht abgegolten (Hinweis E 14.1.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand ab ihrer mit Bescheid der belangten Behörde vom 12. März 1991 mit Ablauf des 31. März 1991 erfolgten Ruhestandsversetzung bis zu ihrem Ableben (22. März 1993) in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Der vorliegende Beschwerdefall bezieht sich auf einen Zeitraum, in dem sich die Beschwerdeführerin noch im Dienststand befand und bei der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien tätig war. Bereits seit Februar 1988... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 51 Abs 2 BDG 1979 ist nicht bloß eine Dienstpflichtverletzung iSd § 91 BDG 1979, die (bei Verschulden des Beamten) disziplinarrechtlich zu ahnden ist. § 51 Abs 2 zweiter Satz BDG 1979 steht nämlich (Hinweis E 15.6.1981, 81/12/0036, 0049, VwSlg 10489 A/1981) im Verhältnis zu § 13 Abs 3 Z 2 GehG als lex specialis, dh die Nichterfüllung der dem Beamten durch § 51 Abs 2 Satz 1 BDG 1979 auferlegten Pflicht macht seine Abwesenheit vom Dienst kraft Gesetzes zu eine... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Volksschullehrer ab 1. Oktober 1983 bis zum Ablauf des dritten Monates nach Zustellung des angefochtenen Bescheides (das heißt bis einschließlich 30. November 1993) in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Bereits zuvor hatte die belangte Behörde mit Bescheid vom 25. Juli 1989 das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers wegen unbefriedigenden Arbeitserfolges gekündigt. Mit Erkenntnis vom 18. März ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §91;LDG 1984 §61;LDG 1984 §63 Abs1 Z2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §9 Abs4 Z2;LDG 1984 §9 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/29 92/12/0058 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung, ob der Kündigungsgrund des unbefriedigenden Arbeitserfolges vorliegt, ist ein förmliches... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Offizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Postamt XY, wo er im Verteil- und Verladedienst in der Paketumleitung in Verwendung stand. Mit der in Rechtskraft erwachsenen Strafverfügung des Bezirksgerichtes Salzburg vom 30. Dezember 1993, 27 U 976/93, wurde der Beschwerdeführer des Vergehens des versuchten und vollendeten Diebstahles nach den §§ 127 und 15 StGB für schuldig erkannt. Der Beschwe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 4 Stammrechtssatz Die Entlassung ist die schwerste Disziplinarstrafe gegen aktive Beamte. Sie bezweckt, daß si... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Verkehrsabteilung Außenstelle W (im folgenden VAASt W.) des Landesgendarmeriekommandos Oberösterreich (im folgenden LGK). Der Beschwerdeführer nahm am 1. Juni 1992 (zunächst ohne Angabe der voraussichtlichen Dauer) knapp vor seinem Dienstbeginn telefonisch eine Pflegefreistellung wegen Erkrankung seiner Ehefrau beim Kommandanten der VAASt W., Abteilu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §76 Abs1;BDG 1979 §91;DVV 1981 §1 Abs1 Z19;GehG 1956 §13 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Beamter ungerechtfertigt Pflegefreistellung in Anspruch genommen hat, ist Gegenstand des Disziplinarverfahrens, wenn gegen den Beamten ein derartiger Vorwurf erhoben wi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten W. Mit Disziplinarerkenntnis vom 12. November 1992 erkannte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres den Beschwerdeführer für schuldig, sich im Verlauf seines am 26. Juli 1992 vorgeschriebenen Dienstes (8.00 Uhr bis 20.00 Uhr Außendienst, anschließend Nachtjournaldienst auf 12 Stunden) durch den Genuß alkoholisch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §118 Abs1 Z2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Voraussetzung jeder Disziplinarstrafe ist das Vorliegen einer schuldhaften Verletzung einer dem Beamten zur Tatzeit obliegenden Dienstpflicht (wobei hiezu grundsätzlich zu fordern ist, daß über eine bloße Aufzählung bestimmter gesetzlicher und erlaßmäßiger Regelungen hinaus a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, geboren 1941, steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor seiner (mit 20. August 1990 erfolgten) Suspendierung (im Instanzenzug bestätigt durch den Bescheid der Disziplinaroberkommission vom 30. November 1990) war der Gendarmerieposten H. Nach Aufhebung seiner Suspendierung (Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 14. März 1993) ist er infolge seiner Versetzun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §95;MRK Art6 Abs1;MRK Art6 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Anders als im Strafrecht, wo moralische Wertung, Vergeltung und Sühne im Vordergrund stehen, bezweckt das Disziplinarrecht die Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes und erfüllt eine dem Interesse der Allgemeinheit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;MRK Art6 Abs1;MRK Art6 Abs2;MRKZP 07te Art4 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Zweifellos ist die Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 MRK ("Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, daß der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte u... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0121 1 Stammrechtssatz Liegen offenkundig die Voraussetzungen für eine Einstellung des Disziplinarverfahrens vor, dann ist gem § 118 BDG 1979 vorzugehen und nicht ein Einleitungsbeschluß nach § 123 BDG 1979 zu fassen. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft. Mit Bescheid der zuständigen Disziplinarkommission (DK) vom 17. Februar 1987 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 vom Dienst suspendiert. Begründet wurde dies damit, daß der Beschwerdeführer von einem Mitarbeiter beschuldigt werde, am 19. April 1985 ein näher bezeichnetes Unternehmen v... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §91;GehG 1956 §13 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Erst nach rechtskräftigem Abschluß des Disziplinarverfahrens steht fest, ob und bejahendenfalls für welche Dienstpflichtverletzungen der Beamte welche Disziplinarstrafe erhalten hat. Die besoldungsrechtliche Regelung des § 13 Abs 1 GehG orientiert sich nicht am Umst... mehr lesen...