Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides der GP X. im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Oberösterreich (im Folgenden kurz LGK). Am 3. Mai 2004 teilte er dem LGK Folgendes mit: "Ich beabsichtige, in nächster Zeit mit einem Partner und einem Angestellten ein Einzelunternehmen zu gründen, welches sich mit der Verkehrssiche... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §158 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0109 E 28. Februar 1996 RS 1 Stammrechtssatz Die wesentliche Aufgabe des Dienstrechtes besteht darin, die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten (Hinweis E 12.1.1987, 86/12/0011, VwSlg 12366 A/1987, E 27.4.1987, 86/12/0243). Bereits aus dem Begriff (der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Bundesgendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine (Stamm-)Dienststelle ist der Gendarmerieposten X. Mit Befehl des Bezirksgendarmeriekommandanten B vom 18. Oktober 1995 wurde der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 1. November 1995 als Spurensicherungsbeamter zur Verwendung im Koordinierten Kriminaldienst (KKD) dem Bezirksgendarmeriekommando B "bis auf Widerruf" dienstzugeteilt. Mit Bef... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;RGV 1955 §1 Abs1 litc idF 1999/I/127;RGV 1955 §1 Abs1 litd idF 1999/I/127;RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §2 Abs4 idF 2003/I/130;RGV 1955 §22 Abs1 idF 2000/I/094;VwRallg;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass (in Zusammenhang mit der Frage der Abgrenzung zwischen Versetzung und Dienstzuteilung iSd RG... mehr lesen...
Der 1969 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Jänner 1996 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz. Seine Dienststelle ist das Gartenbauamt. Von 1. September 1984 bis 31. August 1987 absolvierte der Beschwerdeführer die Gärtnerlehre beim Magistrat der Landeshauptstadt Linz und war bis zum 30. November 1991 als Vertragsarbeiter (Gärtner) im Gartenamt beschäftigt. Nach Absolvierung der Gärtnermeisterprüfung am 6. März 1991 wurde der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1 impl;BDG 1979 §56 Abs2 impl;StGdBG OÖ 1956 §21 Abs1;StGdBG OÖ 1956 §24;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, liegt die wesentliche Aufgabe des Dienstrechtes darin, die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten. Bereits aus dem Begriff (der als) "Haup... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die im Jahr 2001 das 65. Lebensjahr vollendet hat, steht sei Ablauf des 31. Oktober 2000 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Zuletzt übte sie an der Österreichischen Botschaft in Mexiko (im Folgenden kurz: ÖB) als Botschafterin (Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 7) die Funktion der Dienststellenleiterin aus, mit der sie per 26. November 1997 auf voraussichtlich vier Jahre betraut worden war. Zwischen 1. und 10. März 2000... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/12/0402 E 9. Oktober 2002 RS 2 Stammrechtssatz Das Gesetz verlangt als Voraussetzung für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung neben der Vollendung bestimmter Dienstzeiten die Leistung "treuer Dienste". Die Leistung treuer Dienste gehört zu den allgemeinen Pflich... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §45 Abs2;GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/12/0189 E 16. März 2005 RS 5
(Hier nur der zweite Satz) Stammrechtssatz Die von der belangten Behörde vertretene Ansicht, wonach unter einer treuen und gewissenhaften Besorgung dienstlicher Aufgaben zu verstehen ist, dass der ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §45 Abs2;B-VG Art20;DVG 1984 §8 Abs1;DVG 1984 §8 Abs2;GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Vorgang zur Inspektion einer Österreichischen Botschaft stellt kein Verfahren dar, das na... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen im Gesamtschalterdienst verwendeten Beamten der Österreichischen Post AG. ad I.) Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 24. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 3 BDG 1979 vom Dienst suspendiert und die Kürzung des Monatsbezuges - unter Ausschluss der Kinderzulage - auf zwei Drittel verfügt. In der Begründung: führte die Behörde ua. aus, der Erhebungsdienst (ED) der Öst. Po... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 29. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, nachstehende Dienstpflichtverletzung begangen zu haben: "Der Gendarmeriebeamte hat während der Zeit seiner Zuteilung zur Grenzkontrolle K vom 1. Juli 2003 bis zum 24. November 2003 auf seinem Personenkraftwagen der Marke Rena... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall hat der Beschwerdeführer als Exekutivbeamter für längere Zeit (zumindest während der Monate seiner Dienstzuteilung) Werbeaufschriften für ein Bordell auf seinem privaten Personenkraftwagen angebracht, welcher während der Zeit seiner Dienstzuteilung für jeden wahrnehm... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Ein besonderer Funktionsbezug kann dort dahinstehen, wo durch das Verhalten des Beamten das Vertrauen der Allgemeinheit in die korrekte Erfüllung seiner allgemeinen Dienstpflichten im Sinne des § 43 Abs. 1 BDG 1979 gefährdet erscheint. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass Schutzobjekt der
Norm: des § 43 Abs. 2 B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/09/0065 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/09/0042 E 21. September 2005 RS 3
(Hier: Das vorsätzliche Vergreifen an fremden Geldern erfolgte in
mehreren Fällen.) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant (Unteroffizier im Präsenzstand des Bundesheeres) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Heereszeuganstalt W. Mit Disziplinarerkenntnis des Kommandanten der Heereszeuganstalt Wien vom 8. März 2002 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Pflichtverletzung gemäß § 2 Heeresdisziplinargesetz 1994 (HDG 1994) wegen Verletzung der §§ 3 Abs. 3 und 7 Abs. 1 der Allgemeinen Dienstvorschrift für ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Berufungsbescheid hat die belangte Behörde über die vom Beschwerdeführer ausschließlich gegen den Spruchpunkt I. des Bescheides der Disziplinarkommission vom 3. April 2000 erhobenen Berufung wie folgt entschieden: "Gemäß § 66 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991-AVG, BGBl. Nr. 51, in der geltenden Fassung, wird der Berufung teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass der Bes... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen im Zustelldienst verwendeten Beamten der Österreichischen Post AG. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Behörde erster Instanz wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "1) am 6. Februar 2004 beim Postamt M in der Zeit zwischen 13.30 Uhr und 14.00 Uhr eine Banknote im Wert von EUR 5, eine Zwei-Euro Münze sowie drei Rubbellose widerrechtlich an sich gebracht und 2) seit 2 Jahren in 700 Fällen bei der Annahme von Brie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Entlassung als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem - unter Bedachtnahme auf das Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 14. Dezember 2000, GZ 15 Os 161/00-7, im Umfang des Schuldspruches 1. (Faktum S) rechtskräftig gewordenen - Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt vom 6. September 2000, GZ 9Vr 680/00-10, wurde der Beschwerdeführer des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs. 1 S... mehr lesen...
Der 1964 geborene Beschwerdeführer stand als Bediensteter der Österreichischen Post AG in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war das Postamt ... W, wo er als Gesamtschalterbediensteter seinen Dienst verrichtete. Bereits mit Disziplinarerkenntnis vom 1. April 2003 war der Beschwerdeführer schuldig erkannt worden, im Zeitraum vom 2. August 2002 bis 30. August 2002 entgegen den die Auszahlung von Auszahlungsbestätigungen (Ersatzscheck) ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §7 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1 impl;BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §43 Abs3 impl;DO Wr 1994 §18 Abs1;DO Wr 1994 §18 Abs2;DO Wr 1994 §25 Abs2;
Rechtssatz: Ein Beamter hat gemäß § 18 Abs. 1 Wr DO 1994 die ihm übertragenen Geschäfte (hier als gewerbetechnischer Amtssachverständiger in Betriebsanlagenverfahren) unter... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §34 Abs1 Z17;
Rechtssatz: Der Beamte bringt vor, er habe ein Geständnis im Sinne des § 34 Abs. 1 Z. 17 StGB abgelegt. Er übersieht, dass ihm einleitend die gegen ihn bestehenden Verdachtsmomente vorgehalten worden sind. Zudem war sich der Beamte darüber im Klaren (auch dies ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BGBG 1993 §7;StGB §202 Abs1;
Rechtssatz: Im Sinne der Rechtsprechung des VwGH (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 25. Mai 2005, Zl. 2002/09/0006, und die darin angegebene weitere Judikatur) erweist si... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BGBG 1993 §7;StGB §202 Abs1;
Rechtssatz: Der (öffentliche) Dienstgeber ist auch zur Fürsorge gegen sexuelle Belästigungen der Mitarbeiterinnen (hier: junge, noch in Ausbildung befindliche Arbeitnehm... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §127;StGB §128 Abs1;
Rechtssatz: Insoweit der Postbeamte damit argumentiert, in Anbetracht seiner Bemühungen, seine Probleme in den Griff zu bekommen, und der durch die lang andauernde Suspendierung bewirkten Persönlichkeitsveränderung könne ein Vertrauensverlust nicht ... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ADV §3 Abs3;ADV §7 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;HDG 1994 §2;HDG 1994 §45 Abs1;HDG 1994 §6 Abs4;
Rechtssatz: Die vorsätzliche Abwesenheit des Beschwerdeführers (Vizeleutnant, Unteroffizier im Präsenzstand des Bundesheeres) von einem Seminar, an dem er nach geltender und ihm bekannter Befehlslage teilnehmen sollte, ist nicht als eine ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beamter, der sich unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes (hier: vorsätzlich und in zahlreichen Fällen, wobei es auf die Höhe des Gesamtschadens nicht entscheidend ankommt) an fremden Geldern vergreift, ist grundsätzlich nicht ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §127;StGB §128 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beamter, der unter Ausnützung seiner dienstlichen Möglichkeiten wiederholt, nämlich in zumindest zwei Fällen, Geldbeträge gestohlen hat, ist grundsätzlich nicht mehr tragbar, weil durch diese (wiederholten) Taten nicht nur das Vertra... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1 impl;BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §43 Abs3 impl;DO Wr 1994 §18 Abs1;DO Wr 1994 §18 Abs2;DO Wr 1994 §25 Abs2;
Rechtssatz: Für die Erstellung von Einreichunterlagen als Beamter (gewerbetechnischer Amtssachverständiger in Betriebsanlageverfahren) Geldbeträge zu inkassieren, ist objektiv geeignet, den Anschein seiner Best... mehr lesen...
Der im Jahr 1968 geborene Beschwerdeführer versah bis zu seiner Suspendierung am 26. Mai 2000 (nachdem er bereits ab April 1997 vorübergehend vom Dienst suspendiert gewesen war) als Gruppeninspektor und Abfertigungsbeamter der Zollwache im Bereich des Zollamtes K seinen Dienst. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt und über ihn die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt: "... mehr lesen...