Die 1943 geborene Beschwerdeführerin steht seit 31. August 2000 in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle als Professorin war eine Höhere Bundeslehranstalt in Innsbruck (im Folgenden: HBLA). Mit Schreiben vom 16. Dezember 1996 beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung einer Jubiläumszuwendung im Ausmaß von 200 % ihres Monatsbezuges, in eventu den bescheidmäßigen Abspruch über ihren Anspruch auf Jubiläumszuwendung mit der Begründung: , da... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548;
Rechtssatz: Das Gesetz verlangt als Voraussetzung für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung neben der Vollendung bestimmter Dienstzeiten die Leistung "treuer Dienste". Die Leistung treuer Dienste gehört zu den allgemeinen Pflichten des Beamten nach § 43 Abs. 1 BDG 1979. Bei der Untersuchung, ob der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Beamter der Finanzverwaltung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Die Behörde erster Instanz erstattete mit Schreiben vom 11. September 1998 gegen den Beschwerdeführer Disziplinaranzeige insbesondere wegen des Verdachtes der Begehung von Dienstpflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Steuerfall "C GmbH" an die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen und teilte mit, dass sie am 9. September 1998 eine diesbezüglic... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/09/0008 E 5. April 1990 RS 4 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der Frage des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 112 Abs 1 BDG 1979) im Verdachtsbereich für die Verfügung der vorläufigen Suspendierung kommt es darauf, ob und inwieweit die Dienstpflichtverletzungen i... mehr lesen...
Die im Jahr 1951 geborene Beschwerdeführerin steht als Professorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie unterrichtete (seit mehr als 21 Jahren) an der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt (HBLA für alpenländische Landwirtschaft) in X die Unterrichtsfächer Deutsch und Geschichte; seit 1994 war die Beschwerdeführerin Inhaberin einer schulfesten Stelle. Über ihr (im März 1999 gestelltes) Versetzungsansuchen wurde die Beschwerdeführerin mit Wi... mehr lesen...
Der im Jahr 1930 geborene Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis 31. Dezember 1995 als Amtsvorstand des Finanzamtes St. Pölten (Beamter der Verwendungsgruppe A der Dienstklasse VIII) tätig. Mit 1. Jänner 1996 wurde der Beschwerdeführer in den Ruhestand versetzt. Mit dem im Instanzenzug (in nichtöffentlicher Sitzung) ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 18... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/09/0002 E 21. März 1991 RS 6 Stammrechtssatz Eine teilweise Verurteilung bei teilweisem Freispruch läßt das Gesetz in Ansehung eines als Einheit anzusehenden Verhaltens nicht zu. Deshalb ist es rechtens ausgeschlossen, daß etwa hinsichtlich einer Dienstpflichtverletzung ein Schuldspruch und ein F... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/06 Schulunterricht71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;Land- und forstw BundesschulG 1966 §1 Abs2;SchUG 1986 §17 Abs1;
Rechtssatz: Der Vorwurf, die beschuldigte Professorin habe den Unterricht pflichtwidrig gestaltet, ist an den dem Lehrer gemäß § 17 Abs. 1 SchUG hinsichtlich der Unterrichtsarbeit auferlegten Pfli... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Mit dem "Schuldpruch", die beschuldigte Professorin habe in zwei näher bezeichneten Schuljahren ihre Dienstpflichten gemäß § 43 Abs. 1 und 2 BDG 1979 "durch die Art ihrer Unterrichtsgestaltung verletzt", hat die Disziplinaroberkommission der Beschuldigten eine Dienstpflichtverletzung ohne Tatum... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BAO §135;BAO §235;BAO §236;BDG 1979 §134 Z2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Ausführungen zu einem Disziplinarverfahren, wo dem Beschuldigten, dem Leiter eines Finanzamtes, angelastet wurde, er habe - ohne dass entsprechendes Parteivorbringen erstattet worden war bzw. ohne das Vorliegen von Einbringungsschritten ... mehr lesen...
Der 1965 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor (im Bereich des Exekutivdienstes der Sicherheitswache) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versah im maßgeblichen Zeitpunkt seinen Dienst im Wachzimmer Minoritenplatz im ersten Wiener Gemeindebezirk. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 4. Mai 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 3. Juni 1999 gegen 6.50 Uhr ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Gerade bei einem Exekutivorgan ist ein entscheidender Gesichtspunkt der, dass sich der Dienstgeber auf die Vertrauenswürdigkeit bei der Dienstausübung verlassen können muss (Hinweis E 19. 12. 1996, 95/09/0153, m.w.N.). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §95 Abs1;
Rechtssatz: Es kann keine Rechtswidrigkeit darin erblickt werden, wenn die Disziplinaroberkommission angesichts des Untätigbleibens eines im Dienst befindlichen Sicherheitswachebeamten bei einer unmittelbar vor seinen Augen geschehenden Unrechtshandlung, deren Verhinderung zu seinen primären Dienstpfli... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Auch eine einmalige schwer wiegende Dienstpflichtverletzung, die gegen den Kernbereich der Dienstpflichten des beschuldigten Sicherheitswachebeamten verstößt und auch sonst in keiner Weise eine Entschuldigung oder Rechtfertigung erfahren kann, kann zur ernsthaften Bedrohung des Funk... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob durch eine Diestpflichtverletzung eines Beamten das gegenseitige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und der Verwaltung zerstört wurde, erweist es sich als durchaus bedeutsam, dass die dem Beamten vorgeworfene Unterlassu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Ob durch die Verfehlung eines Beamten das gegenseitige Vertrauensverhältnis zwischen diesem und der Verwaltung zerstört wurde, hat die Disziplinarbehörde auf der Grundlage der Schwere der Dienstpflichtverletzung im Sinne des § 93 Abs. 1 BDG 1979 zu beurteilen und weiters zu berücksi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen. Der Beschwerdeführer nahm am 25. Oktober 2000 an einem Symposium zu dem Thema "Wozu brauchen wir den Staat?" teil und äußerte sich dort über organisationsrechtliche Fragen seines Ressorts kritisch. Im November 2000 erhielt der Beschwerdeführer folgende schriftliche Erledigung: "Betri... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;
Rechtssatz: Eine Weisung kann nicht nur das Verhalten im Dienst (dh. auf dem Arbeitsplatz; vgl. ErläutRV 11 BlgNR 15. GP 85) sondern auch das gemäß § 43 Abs. 1 BDG gebotene Verhalten außerhalb des Dienstes zum Gegenstand haben. Eine Weisung, die (auch) das außerdienstliche Verhalten des Beamten zum Gegenstand nimmt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 14. Oktober 1998 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "1. er habe für den Privatdetektiv HH bereits eine längere Zeit - offenbar bereits seit zwei bis zweieinhalb Jahre - eine Nebenbeschäftigung ausgeübt, obwohl dadurch die Vermutung seiner Befangenhei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;BDG 1979 §56 Abs3;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall die Entlassung eines Sicherheitswachebeamten deswegen rechtmäßig war, weil er unzulässige EKIS-Abfragen vorgenommen und deren Ergebnisse ohne Berechtigung weitergegeben sowie in Form einer Neb... mehr lesen...
Der 1949 geborene Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im Zeitpunkt der ihm angelasteten Taten als stellvertretender Postenkommandant des Gendarmeriepostens V tätig. Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 105 BDG 1979 ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 15. Juli 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er... mehr lesen...
Der im Jahr 1945 geborene Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz, er ist der Magistratsabteilung 5, Geriatrisches Krankenhaus, als Chefarzt zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis vom 27. Januar 1999 wurde der Beschwerdeführer von der Disziplinarkommission für Beamte der Landeshauptstadt Graz (Senat A) für schuldig befunden, "1. gegen die Bestimmung des § 19 Abs. 1 der Dienst- und Geh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der inkriminierten Taten in einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, seine Dienststelle war bis zum Ausspruch der Suspendierung die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt Wien. In der Zeit zwischen Juni 1997 und Anfang Dezember 1997 in W hatte der Beschwerdeführer ihm in seiner Eigenschaft als Sicherheitswachebeamter kraft Amtes zugänglich gewordene Geheimnisse, deren Offenbarung geeignet w... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall das von einem Sicherheitswachebeamten begangene Fehlverhalten - der Beamte wurde des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs. 1 StGB schuldig erkannt - in Bezug auf seine dienstlichen ... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115 impl;BDG 1979 §118 Abs1 impl;BDG 1979 §43 Abs1 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z1 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z2 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z3 impl;DGO Graz 1957 §107;DGO Graz 1957 §108;DGO Graz 1957 §111;DGO Graz 1957 §19 Abs1;DGO Graz 1957 §79 Abs1 Z1;DGO Graz 1957 §79 Abs1 Z2;DGO Graz 1957 §79 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Auch im öffentlichen Dienst stehen wie in anderen Arbeitsbereichen keineswegs nur perfekt und fehlerfrei arbeitende "Mustermenschen" zur Verfügung. Mit einzelnen "schwachen Leistungen", einer gelegentlichen "Flüchtigkeit" oder Ähnlichem können normalerweise die Pflicht zur treuen, gewissenhaften und unparteiischen Besorgung d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Nach § 43 Abs 1 BDG 1979 trifft den Beamten die Pflicht, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen. Ob er dies getan hat, kann immer nur im Einzelfall unter verständiger Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände beurteilt werden (Hinweis E 01. 07. 1998, 96/09/0373). European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z4;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Verschuldens im Falle des Zuwiderhandelns gegen eine Dienstpflicht kann grundsätzlich dann verneint werden, wenn ein rechtmäßiges Verhalten nicht zumutbar ist. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit rechtmäßigen Verhaltens ist z.B. auf Übermüdung oder auch Überforderung infolge langandauern... mehr lesen...
Der im Jahr 1958 geborene Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor im Bereich des Exekutivdienstes der Bundesgendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist beim Gendarmerieposten M tätig. Mit Spruchpunkt 2.) des im Instanzenzug - nach mündlicher Verhandlung - ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheides vom 2. Juli 1998 wurde der Beschwerdeführer unter Berücksichtigung der übernommenen Spruchteile 1), 3) und 4) des ers... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;
Rechtssatz: Die Aufnahme eines Satzes in einen Dienstbericht, der für die in diesem beschriebene Person herabwürdigend ist, durch einen Gendarmeriebeamten ist als Dienstpflichtverletzung im Sinne des § 43 Abs. 1 BDG 1979 zu werten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998090272.X01 ... mehr lesen...