Der Beschwerdeführer steht als Offiziersstellvertreter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die 3. Betriebsversorgungsstelle Militärkommando Oberösterreich in Hörsching. Mit Disziplinarerkenntnis des Kompaniekommandanten vom 6. März 1998 wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Geldbuße in Höhe von S 1.000,-- verhängt. Es wurde ihm zur Last gelegt, er habe 1. trotz Ermahnung am 08.01.98, sich nicht in unzuständig... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ADV §3 Abs6;ADV §7 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;HDG 1994 §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Verletzungen der Gehorsamspflicht im Bereich der Landesverteidigung sind grundsätzlich nicht als geringfügig zu werten. Gerade eine Unbelehrbarkeit und Beharrlichkeit in der Fortführung der vom Dienstvorgesetzten - ob zu Recht oder zu Unrecht kann dahingestellt bleiben u... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0418 2
VwSlg 14221 A/1995 Stammrechtssatz Eine Rückwirkung des Verhaltens des Beamten auf den Dienst (Dienstbezug) ist dann gegeben, wenn das Verhalten des Beamten bei objektiver Betrachtung geeignet ist Bedenken auszulösen, er werde seine dienstlichen Aufgaben - ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/12/16 94/09/0034 2
(ohne Klammerausdruck nach dem letzten Satz) Stammrechtssatz Da strafgerichtliche oder verwaltungsbehördliche Verurteilungen in jenen Fällen, in denen das strafbare Verhalten zugleich eine Verletzung des in § 43 Abs 2 BDG 1979 festgelegten Tatbestandbildes des "Vertraue... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0418 3 Stammrechtssatz Bei der Prüfung, ob ein außerdienstliches Verhalten des Beamten einen Dienstbezug (Rückwirkung auf den Dienst) aufweist, ist ein strengerer Maßstab (nicht bloßes geringfügiges Fehlverhalten) anzulegen als bei dienstlichem Fehlverhalten. Dies... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Inspektionsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Sie ist seit 1976 Leiterin des Fachbereiches "Verwaltung bundeseigener Gebäude und Liegenschaften in NÖ (BGV I)" in der Abteilung I/AV des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung. Aus dem Akt geht hervor, dass die Beschwerdeführerin mit Mietvertrag vom 19. und 24. März 1975 die Wohnung Nr. 12 im bundeseigenen Gebäude Hauptplatz 17 in B, beginnend mi... mehr lesen...
Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §7 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §47;B-VG Art104 Abs2;B-VG Art17;DPL NÖ 1972 §26 Abs1 idF 2200-17;DPL NÖ 1972 §28a;
Rechtssatz: Zur Wahrung der Objektivität der Verwaltungsführung regelt § 7 AVG die Vorgangsweise für den Fall der Befangenheit eines Verwaltungso... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtssekretär mit Verwendung im Bereich der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landesbeamte beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 14. Oktober 1998 wurde er schuldig gesprochen, die Dienstpflicht des § 43 Abs. 2 BDG iVm § 2 des Landesbeamtengesetzes 1994 im Sinne des § 91 BDG iVm § 2 des Landesbeamtengesetzes 1994 schuldhaft verlet... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete Tirol63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1 impl;BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG/Tir 1998 §43 impl;LBG Tir 1998 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0418 3 Stammrechtssatz Bei der Prüfung, ob ein außerdienstliches Verhalten des Beamten einen Dienstbezug (Rückwirkung auf den Dienst) aufweist, ist ein strengerer Maßstab (nicht bloßes geringfügiges ... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete Tirol63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1 impl;BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §91 impl;BDG/Tir 1998 §43;LBG Tir 1998 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0418 2 Stammrechtssatz Eine Rückwirkung des Verhaltens des Beamten auf den Dienst (Dienstbezug) ist dann gegeben, wenn das Verhalten des Beamten bei objektiver Betrachtung geeignet ist B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand zum Zeitpunkt des zu beurteilenden Verwaltungsgeschehens als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist als Zollbeamter am Zollamt Flughafen X. (im folgenden Zollamt) tätig. Bis einschließlich Mai 1991 war der von den Zollbeamten am Flughafen X. laut (bis dahin geltendem alten) Dienstplan zu erbringende Plandienst (Normaldienst) während einer Sechs-Tage-Woche (Montag - Samstag) zu leisten; Dienstleistungen an Sonn- und Fei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art18 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/12/0350 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/12/0269 E 16. März 1998 VwSlg 14856 A/1998 RS 1 Stammrechtssatz Im Dienstrechtsverfah... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand zuletzt als Stabswachtmeister im Dienst der Heeresverwaltung. Im angenommenen Tatzeitraum (14. September bis 7. Oktober 1994) war er als Wirtschaftsunteroffizier bei der Nachschubtransportkompanie - Versorgungsregiment 2 in der Schwarzenbergkaserne in Salzburg - Wals diensteingeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Unteroffiziere und Chargen beim Militärkommando Salzburg vom 6. März 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Justizanstalt S (als Justizwachebeamter) zur Dienstleistung zugeteilt Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 11. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei in der Zeit vom 4. August 1994 bis 27. Oktober 1994 und vom 20. April 1995 bis 29. April 1995 ungerec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war der Vollstreckungsdienst beim Bezirksgericht V; mit Verfügung vom 3. Juni 1993 wurde er zuletzt von seiner Verwendung als Gerichtsvollzieher abberufen und zum Leiter der Vollzugsabteilung bei gleichzeitiger Verwendung im Kanzleidienst der Exekutionsabteilung bei diesem Bezirksgericht bestellt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Verkehrsabteilung-Außenstelle A im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 5. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. Juni 1995 um 9.45 Uhr vor seinem Wohnhaus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §58 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §51 Abs2;
Rechtssatz: Hat der Beamte während der Zeit einer durch Krankheit berechtigten Abwesenheit vom Dienst (hier: Zeitraum nach der Nierensteinzertrümmerung bis zu der vorgesehenen Kurbehandlung) Bauarbeiten vorgenommen, hat die Dienstbehörde iSd § 51 Abs 2 BDG 1979 festzus... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Der Beamte hat trotz Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen der Aufforderung zum Dienstantritt nachzukommen, wenn die Dienstbehörde auf Grund des mit einem Sachverständigen abgeführten Beweisverfahrens die Dienstfähigkeit des Beamten bejaht (Hinweis E 21.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/11/19 96/09/0031 4 (hier: Einjähriger Tatzeitraum) Stammrechtssatz Eine ungerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst von annähernd zwei Jahren ist auch nach Ansicht des VwGH eine so schwerwiegende Beeinträchtigung des Dienst... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/15 94/09/0111 1 Stammrechtssatz Liegt dem Schuldspruch ein selbständiger, vorwerfbarer Pflichtverstoß nach § 48 Abs 1 oder § 51 Abs 1 BDG 1979 zugrunde, scheidet ein Verstoß gegen die grundsätzlich subsidiär anzuwendende Regelung der allgemeinen Dienstpfl... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;HDG 1994 §2 Abs1 Z1;HDG 1994 §50 Z4 lita;HDG 1994 §67;WehrG 1990 §56 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996090213.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Der Feststellung einer eigenen Pflichtwidrigkeit nach § 43 Abs 1 BDG 1979 im Disziplinarerkenntnis kommt bei einem Verstoß gegen § 48 Abs 1 BDG 1979 für die Straffrage keine rechtliche Relevanz zu. Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemei... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Er wurde vom Landesgericht Salzburg mit Urteil vom 13. Jänner 1995, AZ. 31 Vr 1194/94-HV 7/94, wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von neun Monaten, Probezeit drei Jahre,... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §43 Abs1 impl;BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;BDG 1979 §93 Abs1 impl;BDG 1979 §95 Abs3 impl;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §73 Abs3;StGB §207 Abs1;StGB §27 Abs1;
Rechtssatz: Die im Beschwerdefall verhängte Disziplinarstrafe der Entlassung ist nicht als ... mehr lesen...
Der am 12. Juni 1964 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zu seiner Suspendierung der Sicherheitswache-Abteilung 5 (Margareten) im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 2. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Kommandant der Stabsabteilung und Referatsleiter II/b beim Landesgendarmeriekommando für Tirol. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 23. November 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "1. ein mit 23. März 1994 datiertes im privaten Interesse gelegenes Schreiben an AbtInsp iR Sch. in Län... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0418 2 Stammrechtssatz Eine Rückwirkung des Verhaltens des Beamten auf den Dienst (Dienstbezug) ist dann gegeben, wenn das Verhalten des Beamten bei objektiver Betrachtung geeignet ist Bedenken auszulösen, er werde seine dienstlichen Aufgaben - das sind jene konkr... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/30 93/09/0016 3 Stammrechtssatz Bei den im § 43 Abs 1 und Abs 2 BDG 1979 geregelten Dienstpflichten handelt es sich um allgemeine Dienstpflichten, die grundsätzlich subsidiär zu den konkreten Dienstpflichten zu sehen sind. Die allgemeinen Dienstpflichten bilden gleichsam d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Die Verwendung von erkennbar amtlichem Briefpapier bei Androhung rechtlicher Schritte in ausschließlich die Privatsphäre eines Beamten betreffenden Angelegenheiten ist jedenfalls geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche (ordnugsgemäße oder uneigennützige) Wahrnehmung der dienstlichen Aufgab... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §158 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/28 94/12/0109 2 Stammrechtssatz Die dem Beamten nach § 43 Abs 1 BDG 1979 treffende Pflicht, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, spricht die Verpflichtung des Beamten an, seine volle Einsatzfähigkeit (im weiteren Sinn) für den Dienst zu e... mehr lesen...