Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §126 Abs1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §126 Abs2 idF 1998/I/123;BDG 1979 §43 Abs1 idF 1998/I/123;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Den Disziplinarbehörden obliegt es im Rahmen ihrer gesetzlichen Entscheidungszuständigkeit in Anwendung des § 126 Abs. 1 und 2 BDG 1979, unter Zugrundelegung der im Anschuldigungspunkt enthaltenen, di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §126 Abs1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §126 Abs2 idF 1998/I/123;BDG 1979 §43 Abs1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §91 idF 1998/I/123;
Rechtssatz: Dem Berufungsbescheid kann kein Hinweis darauf entnommen werden, welche konkreten "sonstigen Vorschriften" der Beamte (Gruppeninspektor und Abfertigungsbeamter der Zollwache) durch das ihm v... mehr lesen...
Der 1958 geborene Beschwerdeführer wurde am 1. September 1977 als Vertragsbediensteter der Entlohnungsgruppe I/d beim ehemaligen Arbeitsgericht Wien (ArbG Wien) in den Justizdienst aufgenommen. Im Sommer 1983 wurde der Beschwerdeführer mit der Leitung einer Geschäftsabteilung beim ArbG Wien betraut. Mit 1. November 1984 wurde er in die Entlohnungsgruppe I/c überstellt. Nach Ablegung der Ersten Kanzleiprüfung am 27. Juni 1984 und der Grundbuchsführerprüfung am 5. Dezember 198... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548;
Rechtssatz: Die von der belangten Behörde vertretene Ansicht, wonach unter einer treuen und gewissenhaften Besorgung dienstlicher Aufgaben zu verstehen ist, dass der Beamte diese unter voller Hingabe und Einsatz seiner gesamten Arbeitskraft wahrnimmt und andere Interessen als die des Dienstes den di... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (ein Bediensteter im Justizdienst) ist während seiner 25-jährigen Tätigkeit mehrmals disziplinär in Erscheinung getreten, er wurde im Zuge seiner Tätigkeit auch außerhalb der disziplinären Vorwürfe mehrfach auf Mängel seiner Dienstleistung hingewiesen, wobei - abgese... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/12/0402 E 9. Oktober 2002 RS 2 Stammrechtssatz Das Gesetz verlangt als Voraussetzung für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung neben der Vollendung bestimmter Dienstzeiten die Leistung "treuer Dienste". Die Leistung treuer Dienste gehört zu den allgemeinen Pflich... mehr lesen...
Der 1968 geborene Beschwerdeführer stand bis zur gegenständlichen Entlassung als Offizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zum Ablauf des 30. April 1996 Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung; am 1. Mai 1996 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Post- und Telekom Austria AG (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Poststrukturgesetzes, Artikel 95 des Bundesgesetzes, BGBl. 201/1996); seit 31. Dezember 1998 trat an deren Stelle im Wege de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Der Beamte hat in seiner Funktion als Zusteller bei einem Postamt in mindestens 15 Fällen Nachnahmebeträge zwar einkassiert, diese jedoch nicht zur Verrechnung gebracht, sondern das Geld für sich verwendet. Die jeweiligen Nachnahmebeträge in der Höhe bis zu EUR 260,-- hat er jeweils... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §92;BDG 1979 §97;
Rechtssatz: § 92 BDG 1979 sieht eine Disziplinarstrafe der Versetzung oder Verwendungsänderung nicht vor. Die zur Durchführung des Disziplinarverfahrens berufenen Disziplinarbehörden sind im Rahmen der ihnen gemäß § 97 BDG 1979 zukommenden Zuständigkeit daher nicht befugt, derartige Ma... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beamter, der unter Ausnützung seiner dienstlichen Möglichkeiten wiederholt, nämlich in zumindest fünfzehn Fällen, Geldbeträge veruntreut hat, ist grundsätzlich nicht mehr tragbar, weil durch diese (wiederholten) Taten nicht nur das Vertrauensverhältnis zu seinen Vorgesetzten, so... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht zu prüfen, welche konkreten Folgen die Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung für den Beamten nach sich zieht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2003090118.X04 Im RIS seit 21.01.2005 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst des Landesgendarmeriekommandos für Tirol in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war zu den im Beschwerdefall relevanten Zeiten die Verkehrsabteilung Zirl. Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 105 BDG 1979 ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der Disziplinaroberkommission beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport vom 12. Deze... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;
Rechtssatz: Der Beamte hat gemäß § 48 Abs. 1 BDG 1979 die Dienststunden einzuhalten. Dies setzt zunächst einmal voraus, dass er den Dienst pünktlich antritt. Das regelmäßige und pünktliche Erscheinen zum Dienst gehört zu den elementaren Pflichten eines jeden Beamten. Die Rechtsstellung des Beamten bringt es mit sich, dass er gewisse... mehr lesen...
Beide Beschwerdeführer stehen als Universitätslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Die Erstbeschwerdeführerin ist außerordentliche Universitätsprofessorin und war bis zu ihrer Suspendierung Stellvertreterin des Institutsleiters (des Zweitbeschwerdeführers) am Institut X an der Karl-Franzens-Universität Graz. Der Zweitbeschwerdeführer ist ordentlicher Universitätsprofessor und war bis zu seiner Suspendierung Leiter des Instituts X an der Karl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/09/0035
Rechtssatz: Die den Beschwerdeführern von der Disziplinaroberkommission vorgeworfenen Handlungen und Verhaltensweisen betreffen grundlegende Dienstpflichten von Univers... mehr lesen...
Der im Jahr 1946 geborene Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor (Kriminalbeamter) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Kriminaldienst im Bereich der Bundespolizeidirektion Innsbruck tätig. Mit Disziplinarerkenntnis vom 24. März 2000 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres den Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt und disziplinär bestraft: "AI d. KrD A ist schuldig, am 1.2.1999 vormittags als Angehöriger d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §43 Abs3;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Die im § 43 BDG 1979 normierten Dienstpflichten des Beamten umfassen in den Absätzen 1 und 2 allgemeine Tatbestände (Pflichten), die - soweit nicht besondere Tatbestände (Dienstpflichten) in Betracht zu ziehen sind - nur subsidiär heranzuziehen sind. Der im Abs. 3 leg. cit. geregelte Tatbes... mehr lesen...
Der im Jahr 1951 geborene Beschwerdeführer war seit dem Jahr 1972 im Postdienst. Er stand als Fachoberinspektor (Postbeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zuletzt bis zu seiner Suspendierung (im Oktober 2000) war er als Leiter des Postamtes P tätig. Mit dem (seit 1. Februar 2001) rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Linz vom 1. Februar 2001, GZ 21 EVr 2232/00, wurde der Beschwerdeführer 1. des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs. 1 StGB und 2.... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs3 Z4;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §92;BDG 1979 §97;StGB §127;StGB §130 Fall1;StGB §153 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (Leiter eines Postamtes) wurde wegen des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs. 1 StGB und des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 130 (... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §127;StGB §130 Fall1;StGB §153 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (Leiter eines Postamtes) wurde wegen des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs. 1 StGB und des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 130 (erster Deliktsfall) StGB verurteilt. Insoweit d... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §127;StGB §130 Fall1;StGB §153 Abs1;
Rechtssatz: Welche konkreten Folgen die Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung für den Beamten nach sich zieht, war nicht zu berücksichtigen. Sie hinderten auch nicht die rechtmäßige Verhängung dieser Disziplinarstrafe. ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §127;StGB §130 Fall1;StGB §153 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (Leiter eines Postamtes) wurde wegen des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs. 1 StGB und des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 130 (erster Deliktsfall) StGB verurteilt. Mit seinem... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer steht als Bezirksinspektor, der Zweitbeschwerdeführer als Gruppeninspektor im Exekutivdienst der Bundesgendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Beide Beschwerdeführer waren im maßgeblichen Tatzeitraum bei der Grenzkontrollstelle N zur Dienstleistung eingeteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 6. April 2000 wurden die beiden Beschwerdef... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst im Exekutivdienst der Bundesgendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Er ist seit 1988 Leiter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten. Am 10. Oktober 1997 ereignete sich auf der Tauernautobahn (in Kärnten) ein schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden. Die einschreitenden Beamten (M und D) unterließen es - nach einer Videoaufzeichnung der Tunnelüberwachungskamera - sich um die Verletzten zu kümme... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BGBG 1993 §7 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass nach dem Schuldspruch den Beschwerdeführern vorgeworfen wurde, sie hätten eine bestimmte Bedienstete während ihres (für 27. August 1998 von 19.00 Uhr bis 28. August 1998... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/09/0002 E 21. März 1991 RS 2 Stammrechtssatz Vorgesetzte haben wegen ihrer Vorbildfunktion besonderen Einsatz und Qualität der Dienstleistung zu erbringen. Das bezieht sich zunächst auf die eigene Arbeitsanforderung. Aus der Vorgesetztenstellung folgen besondere Aufgaben wie Dien... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als ordentlicher Universitätsprofessor in einem öffentlichen rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 15. Jänner 1996 teilte er der belangten Behörde mit, dass er am 17. Dezember 1995 in den Steiermärkischen Landtag gewählt worden sei und die konstituierende Sitzung am 12. Jänner 1996 stattgefunden habe. Mit Schreiben vom 6. Dezember 1996 teilte er über Aufforderung des Rektors im Zusammenhang mit dem Bezügereformgesetz (BGBl. Nr. 3... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §165 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48;BezügereformG 1996;B-VG Art59a idF 1996/392;B-VG Art95 Abs4 idF 1996/392;GehG 1956 §13 Abs5 idF 1996/392;GehG 1956 §13 Abs8 idF 1996/392;GehG 1956 §13 Abs9 idF 1996/392;GehG 1956 §51 idF 1997/I/109;GehG 1956 §51; Beachte Miterled... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der inkriminierten Taten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versah bis zum Ausspruch der Suspendierung Dienst bei der Bundespolizeidirektion Wien. Der Beschwerdeführer wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 26. September 2000 wegen des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von vier ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs2;StGB §310 Abs1;
Rechtssatz: Bei ihrer Beurteilung hat die Disziplinaroberkommission - in Bindung gemäß § 95 Abs. 2 BDG 1979 an den
Spruch: des gegen den Beamten ergangenen rechtskräftigen Urteiles des Landesgerichts für Strafsachen Wien - das vom Beamten begangene Fehlverhalt... mehr lesen...