Der im Jahre 1950 geborene Beschwerdeführer stand als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war als Gerichtsvollzieher und zuletzt als Kanzleibeamter im Bezirksgericht H. eingesetzt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz vom 21. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, in der Zeit zwischen Februar 1995 bis Jänner 1996 in Wien 1. in seiner Eigenschaft als Gerichtsvollzieh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer versah als Zollwachebeamter im Jahr 1989 Dienst an der Grenzzollstelle Klingenbach. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt vom 22. Juni 1994, Zl. 15 Vr 1147/92, Hv 24/93, für schuldig erkannt, in der Zeit vom 12. November bis 30. Dezember 1989 zu wiederholten Malen als Zollwachebeamter der Grenzkontrollstelle Klingenbach mit dem Vorsatz, den Staat in seinem konkreten Recht auf kontrollierte Einreise ausländischer Staatsbürger in das Bundesgebiet zu sch... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0017 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13042 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Dem tatsächlichen Bekanntwerden eines disziplinären Vorfalls in der Öffentlichkeit kommt weder bei der objektiven Betrachtung der Schwere der Dienstpflichtverletzung noch im Rahmen der Milderungs... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 3;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/29 91/09/0186 6 Stammrechtssatz Wenn schon unter Bedachtnahme auf die Schwere der Pflichtverletzung und die daraus entstandenen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Ein Zollwachebeamter, der dem Schlepperwesen Vorschub leistet, verletzt seine unmittelbaren Dienstpflichten, mißachtet er doch gerade jene Rechtsgüter, zu deren Schutz er nach den Gesetzen dieses Staates berufen ist. Mit einem solchen Verhalten zeigt der Beamte ein bedenkliches charakter... mehr lesen...
Der 1953 geborene Beschwerdeführer steht aufgrund des angefochtenen Bescheides als Oberkontrollor i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Strom- und Hafenaufsicht Linz, Schiffahrtspolizei. Aufgrund einer Reihe von Vorkommnissen, die sich über Jahre hinzogen, wie z.B. Verfassen von Dienstaufsichtsbeschwerden, "Sachverhaltsdarstellungen" an die Staatsanwaltschaft und den Rechnungshof bzw. mangelhafte diensteinschlägige Kenntn... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §45;B-VG Art20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/12/0125 E 20. Dezember 1995 RS 2 Stammrechtssatz Zu den "dienstlichen Aufgaben" iSd § 14 Abs 3 BDG 1979 gehören nicht bloß die nach der Arbeitsplatzbeschreibung mit dem Arbeitspl... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §53 Abs1;B-VG Art18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0122 E 6. September 1995 VwSlg 14313 A/1995 RS 5 Stammrechtssatz Das § 38 und § 40 BDG 1979 zugrundegelegte wichtige dienstliche Interesse ist einerseits an der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle vor Erlassung des angefochtenen Bescheides war die Zollwachabteilung (ZWA) Z. Mit Schreiben vom 19. Februar 1993 (gerichtet an die Dienstbehörde I. Instanz) erhoben einige Beamte, darunter auch der Beschwerdeführer, Vorwürfe gegen ihren Vorgesetzten. Sie führten aus, der Abteilungsleiter meide den Kontakt zu seinen Bediensteten; er versuche, wie sich aus mehrere... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §53 Abs1;B-VG Art18 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/12/0315 E 28. Mai 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/06 95/12/0122 5
(hier: Das jahrelange Sammeln von Angriffspunkten gegen einen
Vorgesetzten durch die Mitarbeiter stellt keine in Form ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor (Justizwachdienst) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im landesgerichtlichen Gefangenenhaus in Wien eingesetzt. Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles wird auf das (den Parteien bekannte) Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. September 1994, Zl. 94/09/0111, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2.... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/15 94/09/0111 1
(hier betreffend § 51 Abs 1 BDG 1979) Stammrechtssatz Liegt dem Schuldspruch ein selbständiger, vorwerfbarer Pflichtverstoß nach § 48 Abs 1 oder § 51 Abs 1 BDG 1979 zugrunde, scheidet ein Verstoß gegen die grundsätzlich subsidiär anzuwendende Regelung der a... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Der schwierige Exekutivdienst im Strafvollzug erfordert - im Hinblick auf den sicherheitspolizeilichen Aspekt der Dienstverrichtung - ein ungetrübtes Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten; der öffentliche Dienstgeber hat daher insbesondere auch auf die Zuverlässigkeit der im Strafvollz... mehr lesen...
Der 1951 geborene Beschwerdeführer steht in einem öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Soweit für dieses Beschwerdeverfahren erheblich, war er im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides Mittelschulprofessor am Bundesgymnasium XY. Aus den Verwaltungsakten ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer mit Bescheid des Landesschulrates für Vorarlberg (in der Folge kurz: Landesschulrat) vom 21. September 1993 für die Zeit vom 13. September 1993 bis 11. September 19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/28 94/12/0109 2 Stammrechtssatz Die dem Beamten nach § 43 Abs 1 BDG 1979 treffende Pflicht, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, spricht die Verpflichtung des Beamten an, seine volle Einsatzfähigkeit (im weiteren Sinn) für den Dienst zu erhalten (zum Teilas... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/28 94/12/0109 1 Stammrechtssatz Die wesentliche Aufgabe des Dienstrechtes besteht darin, die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten (Hinweis E 12.1.1987, 86/12/0011, VwSlg 12366 A/1987, E 27.4.1987, 86/12/0243). Bereits aus dem Begriff (der als) "Hauptbeschäftigu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, er war bis zu seiner Suspendierung dem Gendarmerieposten L zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandanten für die Steiermark vom 2. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes verschiedener Dienstpflichtverletzungen gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung (vorläufig) vom Dienst suspendiert. Der genannte Bescheid enthielt ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/13 94/09/0056 2 Stammrechtssatz Für den Tatbestand des § 43 Abs 2 iVm § 91 BDG 1979 kommt es nur darauf an, ob das vorgeworfene Verhalten SEINEM OBJEKTIVEN INHALT nach geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstli... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Die Bundesgendarmerie muß sich bei einem Exekutivorgan auf die Vertrauenswürdigkeit bei der Dienstausübung verlassen können (Hinweis E 12.10.1983, VwSlg 11184 A/1983 ua). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995090153.X03 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Der 1943 geborene Beschwerdeführer steht als Assistenzprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Beschluß der zuständigen Personalkommission vom 14. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer, der zuvor an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde der Universität Innsbruck (Experimentelles Labor für visuelle Prüfungsmethoden) ausschließlich wissenschaftlich tätig war, der Universitätsklinik für Augenheilkunde ab sofort zur Dienstleistung zugeordnet. Die bis da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §180 Abs1;BDG 1979 §181 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;
Rechtssatz: Im Rahmen der Klärung der Frage durch die Dienstbehörde, welche konkret geänderten Arbeitsbedingungen geschaffen werden können, die den Einsatz des bedingt dienstfähigen Beamten zumutbar erscheinen lassen, trifft den Beamten eine Pflicht, an ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §180 Abs1;BDG 1979 §181 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;
Rechtssatz: Ist ein bedingt dienstfähiger Beamter (hier: Assistenzprofessor) in der Lage, eine Nebenbeschäftigung in seiner Arztpraxis und in einem Sanatorium auszuüben, so ist jedenfalls Dienstfähigkeit soweit gegeben, daß er an dem "Erprobungsvers... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;
Rechtssatz: Spannungsverhältnisse zwischen dem (bedingt dienstfähigen) Beamten (Assistenzprofessor) und dem vorgesetzten Klinikvorstand sind nicht geeignet, einen ausreichenden Entschuldigungsgrund für die Abwesenheit des Beamten vom Dienst zu begründen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Der 1943 geborene Beschwerdeführer steht als Assistenzprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Beschluß der zuständigen Personalkommission vom 14. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer, der zuvor an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde der Universität Innsbruck (Experimentelles Labor für visuelle Prüfungsmethoden) ausschließlich wissenschaftlich tätig war, der Universitätsklinik für Augenheilkunde "ab sofort" zur Dienstleistung zugeordnet. Die bis ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist beim Gendarmerieposten XY tätig, wo er vor allem im Außendienst verwendet wird. Mit Schreiben vom 12. Juli 1993 gab der Beschwerdeführer dem Landesgendarmeriekommando für Oberösterrreich (LGK) bekannt, daß er in seiner dienstfreien Zeit der Beschäftigung als "privater Geschäftsvermittler" nachgehe und diese Beschäftigung seit 2. Mai 1993 (gewerbe)behördlich gemeldet hab... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §158 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §56 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die dem Beamten nach § 43 Abs 1 BDG 1979 treffende Pflicht, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, spricht die Verpflichtung des Beamten an, seine volle Einsatzfähigkeit (im weiteren Sinn) für den Dienst zu erhalten (zum Teilaspekt, die ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Sind Beeinträchtigungen sonstiger wesentlicher dienstlicher Interessen iSd § 56 Abs 2 dritter Tatbestand BDG 1979 aufgrund der Nebenbeschäftigung konkret zu befürchten (die bloße abstrakte Möglichkeit einer Kontaktaufnahme während der Dienstzeit genügt nicht), so rechtfertigt dies zweifellos die Untersagung der Nebenbesc... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §158 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Die wesentliche Aufgabe des Dienstrechtes besteht darin, die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten (Hinweis E 12.1.1987, 86/12/0011, VwSlg 12366 A/1987, E 27.4.1987, 86/12/0243). Bereits aus dem Begriff (der als) "Hauptbeschäftigung" (zu wertenden Wahrnehmung der Aufgaben aus de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;BDG 1979 §158 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Ermittlungen, die zum Ziel haben, die Frage der Wiedereingliederung des bedingt dienstfähigen Beamten in den Dienstbetrieb zu klären, dienen zweifellos dem dienstlichen Interesse. Eine umfassende und rasche Klärung der rechtserheblichen U... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §56 Abs2;
Rechtssatz: Die Heranziehung des § 56 Abs 2 dritter Tatbestand BDG 1979 bedarf einer näheren Klärung des maßgebenden Sachverhaltes, insbesondere auch der tatsächlich vom Beamten ausgeübten Nebenbeschäftigung, - im Falle der Geschäftsvermittlung durch einen Gendarmeriebeamte... mehr lesen...