RS Vwgh 2005/12/14 2002/12/0343

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2005
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;
GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/12/0402 E 9. Oktober 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Das Gesetz verlangt als Voraussetzung für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung neben der Vollendung bestimmter Dienstzeiten die Leistung "treuer Dienste". Die Leistung treuer Dienste gehört zu den allgemeinen Pflichten des Beamten nach § 43 Abs. 1 BDG 1979. Bei der Untersuchung, ob der Beamte treue Dienste erbracht hat und ob der Beamte der Belohnung würdig ist, sind der gesamte in Betracht kommende Zeitraum und nicht nur Teile davon zu überprüfen und allenfalls gegeneinander abzuwägen (vgl. das Erkenntnis vom 11. Oktober 1973, Zl. 410/73).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002120343.X01

Im RIS seit

10.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten