Begründung: Der Antragsteller begehrt von der Antragsgegnerin Leistungen aus einer mit dieser abgeschlossenen Unfallversicherung, der die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) 1976 zugrundeliegen. Diese sehen in Art. 14 für die Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten über Art und Umfang der Unfallsfolgen oder darüber, in welchem Umfang der eingetretene Schaden auf dem Versicherungsfall zurückzuführen ist, ferner über die Beeinflussung der Unfallsfolgen durc... mehr lesen...
Norm: ZPO §543
Rechtssatz: Beim Fehlen der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Nichtigkeitsklage oder Wiederaufnahmsklage hat zwar eine Zurückweisung der Klage, jedoch keine Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung und des vorangegangenen Verfahrens zu erfolgen. Entscheidungstexte 8 Ob 699/86 Entscheidungstext OGH 12.03.1987 8 Ob 699/86 Veröff: JBl 1989,186 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 AZPO §543
Rechtssatz: Ist eine Nichtigkeitsklage nicht gegen eine rechtskräftige Entscheidung, durch welche eine Sache erledigt ist, gerichtet, so ist sie nicht zulässig und daher bereit vom Erstgericht mit Beschluß zurückzuweisen. Entscheidungstexte 8 Ob 547/87 Entscheidungstext OGH 12.03.1987 8 Ob 547/87 8 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Kufstein vom 18.März 1981, Sch 10/81, geschieden. Bei der Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung wurde am 18.März 1981 auch eine Vereinbarung gemäß § 55 a Abs.2 EheG vorgelegt und unterfertigt. Sowohl den Scheidungsbeschluß als auch die Vereinbarung gemäß § 55 a Abs.2 EheG bekämpft der Kläger mit Nichtigkeitsklage. Er macht geltend, daß sich erst nach der Scheidung durch die Einholung eines psychiatrischen Gu... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Kufstein vom 18.März 1981, Sch 10/81, geschieden. Bei der Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung wurde am 18.März 1981 auch eine Vereinbarung gemäß § 55 a Abs 2 EheG vorgelegt und unterfertigt. Sowohl den Scheidungsbeschluß als auch die Vereinbarung gemäß § 55 a Abs 2 EheG bekämpft der Kläger mit Nichtigkeitsklage. Er macht geltend, daß sich erst nach der Scheidung durch die Einholung eines psychiatrischen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 3 C 263/83 des Bezirksgerichtes Baden kündigte der Beklagte dem Kläger das Geschäftslokal top.Nr. 1 im Haus Erzherzog Rainerring 2 in Baden unter anderem aus dem Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG (Überlassung des Bestandgegenstandes an einen Dritten gegen unverhältnismäßig hohe Gegenleistung) auf. Der Schluß der Verhandlung in erster Instanz erfolgte in diesem Verfahren am 6.9.1983. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Baden vom 20.1.1984 wurde... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 13. Februar 1985 beim Erstgericht eingebrachten Klage beantragte der Kläger, die Urteile vom 2. Juni 1983 des Bezirksgerichtes Innsbruck, 15 C 1646/81 und vom 20. September 1983 des Landesgerichtes Innsbruck als Berufungsgerichtes, 1 R 711/83 aufzuheben, das Verfahren wiederaufzunehmen und im wiederaufgenommenen Verfahren zu 15 C 1646/81 des Bezirksgerichtes Innsbruck das Begehren der Firma H*** GmbH, Verpflegungstechnik, wonach Wilfried P*** schuldig sei, d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit der vorliegenden Wiederaufnahmsklage die 'Beseitigung' des Versäumungsurteils des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 20.8.1984, 2 Cg 208/84, womit der Teilungsklage des Beklagten Folge gegeben und ausgesprochen worden war, daß die Miteigentumsgemeinschaft der Streitteile an der Liegenschaft EZ 13 KG Ebreichsdorf durch gerichtliche Feilbietung aufgehoben wird. Sie brachte vor, der Beklagte habe nach Scheidung der Ehe der Streitteile beim Bezirksg... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 Abs2 I3aZPO §543
Rechtssatz: Hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem Erstgericht ungeachtet seiner geäußerten Bedenken an der Rechtzeitigkeit der Erhebung der Wiederaufnahmsklage ein Vorgehen nach § 543 ZPO abgelehnt, ist darüber bindend abgesprochen und eine Erörterung der Frage verwehrt, ob nicht auch das einzige neue Beweismittel, nämlich die Beweisführung eines hohen Grades der Vaterschaftsunwahrscheinlichkeit im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 20. März 1972 vor der Bezirksverwaltungsbehörde als Amtsvormund die Vaterschaft zu dem am 23. Februar 1972 in Linz von Karoline C unehelich geborenen beklagten Kind anerkannt. Am 29. Juni 1973 gab der Kläger beim Erstgericht die Klage GZ 6 C 1622/73-1 zu Protokoll und begehrte die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit seines Anerkenntnisses, weil solche Umstände vorlägen, die die Vermutung seiner Vaterschaft entkräften und die er zur Zeit der An... mehr lesen...
Norm: ZPO §534ZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Ablehnung der in JBl 1957,596 vertretenen Rechtsansicht, dass die Wiederaufnahmsklage nur bei erwiesener Verspätung zurückgewiesen werden dürfe (ob der Kläger Rechtzeitigkeit beweisen oder nur glaubhaft machen muss, wurde offen gelassen). Entscheidungstexte 7 Ob 766/82 Entscheidungstext OGH 28.10.1982 7 Ob 766/82 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 HZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Ein Verschulden liegt vor, wenn die Partei im Hauptprozess Zeugen zu führen unterlässt, von denen sie voraussetzen musste, dass die zu erweisenden Tatsachen bekannt sind, ebenso, wenn die Partei nichts unternommen hat, um während des Verfahrens den Aufenthalt eines Zeugens zu ermitteln (Fasching IV 518 f). Entscheidungstexte 1 Ob 185/75 En... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 CZPO §530 Abs2 HZPO §536 Z3ZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Eine Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage wegen Verschuldens des Klägers im Sinne des § 530 Abs 2 ZPO ist nur dann möglich, wenn sich das Verschulden des Wiederaufnahmsklägers bereits aus den - als richtig angenommenen - Tatsachenbehauptungen der Klage ergibt oder wenn in der Klage jede Behauptung fehlt, dass die Geltendmachung des als Wiederaufnahmsgrund angeführten B... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 AZPO §534 Abs2 Z2ZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Eine vor Beginn der im § 534 ZPO normierten Frist eingebrachte Nichtigkeitsklage ist verfrüht, daher auf einen gesetzlich zulässigen Anfechtungsgrund nicht gestützt und zurückzuweisen (unter Ablehnung von ZBl 1932/59), was auch dann mit Beschluss zu geschehen hat, wenn der Zurückweisungsgrund infolge oder aus Anlass einer Berufung erst von der zweiten Instanz aufgegriffen wird (S... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C2ZPO §543
Rechtssatz: Verneint das Erstgericht die Zulässigkeit des geltend gemachten Wiederaufnahmsgrundes, ist die Wiederaufnahmsklage nach § 543 ZPO mit Beschluss zurückzuweisen. Geschieht dies mit Urteil und fasst das Gericht zweiter Instanz diese Entscheidung als in Beschlussform ergangen auf und bestätigt es diese mit der Maßgabe, dass die Wiederaufnahmsklage zurückgewiesen wird, dann ist dagegen gemäß § 528 ZPO ein weiter... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 HZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Das Fehlen der Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Wiederaufnahmsklage ist in jeder Lage des Verfahrens auch von Amts wegen wahrzunehmen (hier Mangel eines Verschuldens im Sinne des § 530 Abs 2 ZPO). Hängt die Wahrnehmung eines solchen Verschuldens von strittigen Tatsachen ab, so ist nicht schon im Vorprüfungsverfahren (§ 538 ZPO), sondern erst in der mündlichen Verhandlung mit Urteil zu entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 HZPO §543
Rechtssatz: § 543 ZPO ist nicht anwendbar, wenn sich nach Bestimmung einer Tagsatzung für die mündliche Verhandlung herausstellt, daß die Klage aus einem im § 530 Abs 2 ZPO angeführten Grunde unzulässig ist. Entscheidungstexte 8 Ob 52/70 Entscheidungstext OGH 10.03.1970 8 Ob 52/70 8 Ob 33/72 Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 AZPO §543
Rechtssatz: Die Regelung des § 528 Abs 1 ZPO, wonach Rekurse gegen Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz, durch die der angefochtene erstrichterliche Beschluß bestätigt wurde unzulässig sind, gilt auch in den sogenannten Statusprozessen und im Verfahren wegen Wiederaufnahme solcher Rechtsstreitigkeiten. Entscheidungstexte 2 Ob 33/63 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 DZPO §543
Rechtssatz: Solange die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht rechtskräftig bewilligt wurde, ist das Berufungsgericht in der Lage, über Rechtsmittel im Hauptprozeß zu entscheiden. Hebt es das Urteil des Erstgerichtes im Hauptprozeß auf, dann ist damit mangels der Voraussetzung nach § 530 Abs 1 ZPO die erhobene Wiederaufnahmsklage unzulässig geworden und zurückzuweisen. Die genannte Voraussetzung muß auch im Rechtsmittelve... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Z2 CZPO §543
Rechtssatz: Wenn das Erstgericht das Wiederaufnahmebegehren mit Sachurteil abgewiesen hat, weil der Kläger aus Verschulden die Anschrift eines Zeugen nicht rechtzeitig erhoben hatte, das Zweitgericht aber aus Anlass der Berufung das Ersturteil aufhebt, und die Wiederaufnahmsklage gemäß § 543 ZPO zurückweist, ist der Rekurs gegen diesen Beschluss analog § 519 Z 2 ZPO zulässig. Seiner Zulässigkeit steht auch nicht § 52... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs1ZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Nur bei erwiesener Verspätung, nicht aber schon mangels Erweislichkeit der Rechtzeitigkeit, darf eine Wiederaufnahmsklage zurückgewiesen werden; im Zweifelsfall kann die urteilsmäßige Sachentscheidung nicht abgelehnt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 81/57 Entscheidungstext OGH 06.03.1957 7 Ob 81/57 Veröff: JBl 1957 H22,596 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §543
Rechtssatz: Wenngleich das Berufungsgericht, falls das Erstgericht im Wiederaufnahmsverfahren entgegen den Bestimmungen der §§ 538, 543 ZPO mit Urteil erkannt hat, die Wiederaufnahmsklage in sinngemäßer Anwendung des § 543 ZPO durch Beschluß zurückweisen kann, so setzt dies doch voraus, daß das Berufungsgericht in Ergänzung der in erster Instanz gepflogenen Verhandlung bei Prüfung der prozeßualen Erfordernisse der Wiederaufnahmsk... mehr lesen...
Norm: ZPO §543
Rechtssatz: Kommt das Berufungsgericht zu dem Ergebnis, dass die Wiederaufnahmsklage, über die das Erstgericht mit Urteil entschieden hat, auf keinen gesetzlichen Anfechtungsgrund gestützt ist, so hat es aus Anlass der Berufung das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage mit Beschluss zurückzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 417/56 Entscheidungstext OGH 05.09.1956 3 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C2ZPO §543
Rechtssatz: Wenn die beiden Unterinstanzen die Wiederaufnahmsklage mit Urteil abgewiesen haben, anstatt sie wegen Verspätung zurückzuweisen, ist das als Revision bezeichnete Rechtsmittel wie ein im Sinne des § 528 ZPO unzulässiger Revisionsrekurs zu behandeln. Entscheidungstexte 2 Ob 186/56 Entscheidungstext OGH 11.04.1956 2 Ob 186/56 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Der Revisionsrekurs gegen den Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem in Abänderung der Zurückweisung einer Wiederaufnahmsklage oder Nichtigkeitsklage nach § 543 ZPO dem Prozeßgerichte die Entscheidung unter Abstandnahme von dieser Zurückweisung aufgetragen wurde, ist zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 72/55 Entscheidungstext OGH 06.04.1955 2 Ob ... mehr lesen...
Das Ersturteil vom 21. Juli 1953 wurde mit dem Berufungsurteil vom 5. November 1953 bestätigt. Das Revisionsverfahren ist gemäß § 545 ZPO. unterbrochen. Im vorliegenden Wiederaufnahmsverfahren hat das Erstgericht nach der ersten Tagsatzung, nach Erstattung der Klagebeantwortung und nach drei Streitverhandlungen, wobei bei der letzten die Urteilsfällung vorbehalten wurde, die Wiederaufnahmsklage gemäß § 543 ZPO. mit Beschluß als verspätet zurückgewiesen. Auf den Rekurs des Klägers ... mehr lesen...
Norm: ZPO §543
Rechtssatz: Wenn die Untergerichte eine Wiederaufnahmsklage trotz Fehlens des gesetzlichen Wiederaufnahmstatbestandes zugelassen haben, dann hat das Revisionsgericht in Stattgebung der Revision beide untergerichtliche Urteile aufzuheben und die Klage zurückzuweisen. Entscheidungstexte 2 Ob 246/53 Entscheidungstext OGH 15.07.1953 2 Ob 246/53 Veröff: JBl 1954 H4,98... mehr lesen...
Die klagende Partei hat zu 10 Cg 84/46 des Handelsgerichtes Wien von der beklagten Partei einen Betrag von 3398.98 S s. A. für ihr gelieferte, bzw. zu ihrem Nutzen verwendete Tarnfarben verlangt und sich in diesem Rechtsstreit auf den Zeugen Alfred T. berufen. Das Klagebegehren wurde vom Handelsgericht Wien mit Urteil vom 12. Juni 1946, 10 Cg 84/46-5, abgewiesen. Das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht hat dieses abweisende Urteil mit seinem Urteil vom 14. November 1946, 1 R 5... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit dem angefochtenen Beschluß das Begehren der klagenden Partei auf Wiederaufnahme des Räumungsverfahrens 2 C 31/46 des Bezirksgerichtes Hernals nach durchgeführter mündlicher Verhandlung abgewiesen, und zwar deshalb, weil nach Ansicht des Erstgerichtes der geltend gemachte Wiederaufnahmsgrund, nämlich die rechtskräftige Aufhebung einer dem Beklagten erteilten Benützungsbewilligung, niemals gegenüber dem Beklagten eine günstigere Entscheidung herbeiführen könnte, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §543
Rechtssatz: Wenn das Erstgericht im Wiederaufnahmsverfahren entgegen den Bestimmungen der §§ 538, 543 ZPO mittels Urteil erkannt hat, kann das Berufungsgericht die Wiederaufnahmsklage in sinngemäßer Anwendung des § 543 ZPO durch Beschluß zurückweisen (Vgl SZ 7/64 und JBl 1932,525). Entscheidungstexte 1 Ob 1204/37 Entscheidungstext OGH 26.01.1938 1 Ob 1204/37 Veröff... mehr lesen...