Norm: ZPO §528 C2ZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Hat die zweite Instanz die irrig mit Urteil erfolgte Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage dem Inhalte nach mit Beschluss bestätigt, so ist ein weiterer Rekurs nach § 528 ZPO ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 253/76 Entscheidungstext OGH 24.03.1936 3 Ob 253/76 Veröff: SZ 18/56 7 Ob 457/56 ... mehr lesen...