Norm
ZPO §543Rechtssatz
Beim Fehlen der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Nichtigkeitsklage oder Wiederaufnahmsklage hat zwar eine Zurückweisung der Klage, jedoch keine Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung und des vorangegangenen Verfahrens zu erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0044670Dokumentnummer
JJR_19870312_OGH0002_0080OB00699_8600000_002