Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Favoriten vom 28. 3. 1996, 9 C 2157/94v-33, war der Wiederaufnahmskläger zur Zahlung von S 100.000 sA an die Wiederaufnahmsbeklagte verpflichtet worden. Nach den Urteilsfeststellungen hatte er sich verpflichtet, Rückzahlungen für Darlehen zu übernehmen, die die nunmehrige Beklagte zur Finanzierung von Erwerb und Umbau eines Lokals zu seinen Gunsten aufgenommen hatte. Mit seiner am 11.12.1997 eingelangten Wiederaufnahm... mehr lesen...
Begründung: Im Sommer 1994 fand im Hotel der klagenden Partei ein Seminar eines näher bezeichneten Unternehmens statt, an dem als Hotelgäste und Mitarbeiter des Unternehmens der Beklagte und andere Mitarbeiter, darunter Theo H***** und Stefan V*****, teilnahmen. Eines späten Abends wollten einige Mitarbeiter nach einer Feier noch in dem - zu diesem Zeitpunkt mit einer Rollabdeckung aus Plastiklamellen (Plane) zugedeckten - im Freien liegenden Swimmingpool (Pool) baden. Die Plane w... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Verstoß gegen das Neuerungsverbot stellt keinen Revisionsgrund dar (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 6 zu § 482 mwN). Die in der Revision als gegenteilig zitierte Entscheidung EvBl 1968/425 betrifft die Berücksichtigung von Neuerungen durch das Rekursgericht, die Entscheidungen SZ 27/65 und EvBl 1969/344 betreffen Rekurse gegen Aufhebungsbeschlüsse, die unter Verletzung des Neuerungsverbotes gefaßt wurden. Ein Verstoß ge... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Hernals als Erstgericht hat die Verfahren 5 C 1007/92b (Räumungsklage gemäß § 1118 ABGB) und 5 C 1012/92p (Aufkündigung) zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden und mit Urteil vom 3.11.1994 die Aufkündigung aufgehoben und das damit verbundene und das auf § 1118 ABGB gestützte Räumungsbegehren abgewiesen. Das Berufungsgericht bestätigte die Aufhebung der Aufkündigung, gab aber der Berufung der klagenden Parteien, soweit sie sich gege... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17MRG §37 Abs3 Z18ZPO §528 Abs2 Z2 KZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages wegen eines Prozeßhindernisses ist keine Sachentscheidung (so schon 6 Ob 581/91). Selbst wenn man ein solches Begehren (hier: Wiederaufnahme des außerstreitigen Mietenverfahrens zur Durchsetzung eines vermeintlichen Kostenersatzanspruches) als Sachantrag werten wollte, liegt hier kein Sachbeschluß v... mehr lesen...
Begründung: Im (Haupt)Verfahren AZ C 605/91s des Erstgerichtes wurde mit Urteil vom 16.Dezember 1991 das Begehren des Klägers gegenüber der Beklagten auf Zahlung (eines Benützungsentgelts) von 15.992,22 S sA, auf Herausgabe verschiedener Möbel, in eventu auf Zahlung von 55.992,22 S, abgewiesen, weil keine Feststellungen darüber getroffen werden konnten, von wem die Möbel tatsächlich bezahlt wurden. Das Kreisgericht Ried im Innkreis als Berufungsgericht änderte mit seinem Urteil ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Überprüfung hinsichtlich des Vorhandenseins eines Wiederaufnahmsgrundes hat gemäß § 538 Abs 1 ZPO von Amts wegen zu erfolgen und sich auch darauf zu erstrecken, ob das neue Beweisthema überhaupt in einem rechtlich beachtlichen Zusammenhang mit dem wiederaufzunehmenden Verfahren steht (E 3 zu § 538 ZPO MGA14). Ist die mangelnde Eignung des geltend gemachten Wiederaufnahmsgrundes ohne Durchführung eines förmlichen Bewe... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin des Hauses in Wien 7., N*****gasse *****. Der beklagte Verein ist Mieter der dort befindlichen Räumlichkeiten top. II im Hochparterre (an anderer Stelle auch: Erdgeschoß oder Halbstock) im Ausmaß von rund 95 m2 und top. IV/4 a im 2. Stock im Ausmaß von rund 200 m2. Diese Räumlichkeiten sind baubehördlich als Geschäftsräumlichkeiten gewidmet. Der beklagte Verein betrieb in diesen Objekten ein Bethaus, eine Koranschule sowie eine Kantin... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** G*****, vertreten durch Dr. Johann Fontanesi, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Prof. Dr. A***** J. G*****, vertreten durch Dr. Adolf Kriegler, Rechtsanwalt in Wien, wegen... mehr lesen...
Begründung: Das zwischen dem Kläger und der beklagten Partei vor dem Erstgericht zu AZ 44 Cgs 33/88 anhängig gewesene Verfahren wurde mit unbekämpft gebliebenem erstgerichtlichem Urteil vom 15.4.1988 abgeschlossen. Die auf eine vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit vom 1.8.1987 an im gesetzlichen Ausmaß unter Berücksichtigung der 69 Monate umfassenden Zeit von Oktober 1949 bis Juni 1955, während der der Kläger infolge einer von der sowjetischen Besatzungsmacht verfügten Fr... mehr lesen...
Norm: ZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Bei Unschlüssigkeit ist die Wiederaufnahmsklage in jeder Lage des Verfahrens mit Beschluss zurückzuweisen. Entscheidungstexte 10 ObS 438/89 Entscheidungstext OGH 06.02.1990 10 ObS 438/89 Veröff: RZ 1990/71 S 173 = SSV-NF 4/14 10 ObS 348/90 Entscheidungstext OGH 23.10.1990 10 ObS 348/90 Auch ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 21.11.1986 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Antrag des Klägers auf rückwirkende Richtigstellung der mit Bescheid vom 20.9.1984 zuerkannten Leistung (Gewährung der vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit seit 28.9.1977, als Alterspension seit 25.2.1980) gemäß § 101 ASVG ab, weil weder ein wesentlicher Irrtum über den Sachverhalt noch ein offenkundiges Versehen unterlaufen sei. Gegen diesen Bescheid erhob der K... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat die auf § 530 Abs. 1 Z 7 ZPO gestützte Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens 6 C 85/86 des Bezirksgerichtes Hernals mit der
Begründung: zurückgewiesen, die Kläger hätten die angeblich neuen Tatsachen und Beweismittel verschuldet im Vorprozeß nicht geltend gemacht. Das Rekursgericht hat mit dem angefochtenen Beschluß die erstgerichtliche Entscheidung bestätigt. Rechtliche Beurteilung Der von den Klägern gegen die Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Verfahrens 6 Cg 498/84 des Landesgerichtes Innsbruck und stellt das Begehren, die in dieser Rechtssache ergangenen Urteile des Landesgerichtes Innsbruck vom 4. Juli 1985, 6 Cg 498/84, des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 22. November 1985, 5 R 326/85, sowie des Obersten Gerichtshofes vom 9. April 1986, 1 Ob 551/86, aufzuheben und den Beklagten schuldig zu erkennen, einen Kaufvertrag näher bestimmten Inhaltes in Ansehung der Li... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30.Juli 1986 verstorbene Anton G*** hatte ab April 1984 gemeinsam mit seinem Neffen Gerhard R*** dessen Haus Tiemberg Nr 137 in Reith bei Kitzbühel bewohnt. Anton G*** war vom Vater Gerhard R*** ersucht worden, sich um das genannte Haus zu kümmern. Anfangs war das Verhältnis zwischen Anton G*** und seinem Neffen im wesentlichen gut; dann kam es aber zu regelmäßigen Auseinandersetzungen. Zum Teil lag der Grund dafür in der Alkohol- und Medikamentenabhäng... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 25. Jänner 1983, 3 Cg 25/78-100, hat das Kreisgericht Wels die Klägerin als damalige Beklagte schuldig erkannt, dem Beklagten (damals Kläger) den Betrag von 1,100.000 S sA zu zahlen. Das Oberlandesgericht Linz verminderte infolge Bejahung einer Gegenforderung der Klägerin in Höhe von 22.000 S mit Urteil vom 22. Mai 1984, 5 R 69/83-118, den Zuspruch auf 1,078.000 S sA. Der dagegen von der Klägerin erhobenen Revision gab der Oberste Gerichtshof mit Urteil ... mehr lesen...
Begründung: Im Vorverfahren 14 Cg 136/83 des Handelsgerichtes Wien (im folgenden: Vorverfahren) - dessen Wiederaufnahme der in allen drei Instanzen erfolglose nunmehrige Wiederaufnahmskläger (im folgenden: Kläger) gegenüber der Wiederaufnahmsbeklagten (im folgenden: Beklagte) anstrebt - wurde im wesentlichen von folgenden Außerstreitstellungen und Feststellungen ausgegangen: Die Streitteile schlossen am 25. Jänner 1977 den Alleinvertriebs- und Alleinherstellungsvertrag Beilage ./1... mehr lesen...
Begründung: Mit Aufkündigung 6 K 29/85 des Erstgerichtes kündigte die erstbeklagte Partei der Klägerin die von ihr in Wien 21., Theodor Körner-Gasse 9, gemietete Liegenschaft im Ausmaß von ca. 488 m2 gemäß § 30 Abs 2 Z 15 MRG zum 31. Dezember 1985 auf. Die Klägerin wendete u.a. ein, die Errichtung eines neuen Baues sei nicht sichergestellt. Dies würde in der Folge dahin ausgeführt, daß die Finanzierung nicht nachgewiesen sei. Zum Beweise dafür beantragte die Klägerin die Beischaff... mehr lesen...
Begründung: Mit Aufkündigung 6 K 29/85 des Erstgerichtes kündigte die erstbeklagte Partei der Klägerin die von ihr in Wien 21., Theodor Körnergasse 9, gemietete Liegenschaft im Ausmaß von ca. 488 m2 gemäß § 30 Abs. 2 Z 15 MRG zum 31.12.1985 auf. Das Erstgericht sprach mit Zwischenurteil vom 13.6.1985, 6 C 2117/85-6, aus, daß diese Aufkündigung vorbehaltlich der Ersatzbeschaffung rechtswirksam sei. Im Berufungsverfahren 41 R 70/86 des Landesgerichtes für ZRS Wien trat am 13.5.1987 ... mehr lesen...
Begründung: Karl H***, der Großvater der Klägerin und der Lebensgefährte der Beklagten, verstarb am 27.6.1983. Im Testament vom 23.6.1983 ist die Beklagte als seine Alleinerbin eingesetzt. Im Verfahren 29 Cg 69/84 des Landesgerichtes für ZRS Wien focht die Klägerin dieses Testament mit der Behauptung an, der Erblasser sei bei dessen Unterfertigung nicht mehr testierfähig gewesen. Dieser Rechtsstreit wurde durch einen von den Streitteilen bei der Verhandlungstagsatzung vom 26.6.198... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Rottenmann hat mit Urteil vom 31. August 1981, C 184/79-36, den Kläger (damals Beklagter) als Vater der am 12. April 1979 von Helga L***, nunmehr verehelichte W***, außer der Ehe geborenen Beklagten (damals Klägerinnen) festgestellt. Es nahm als erwiesen an, daß der Kläger im September 1978 innerhalb der kritischen Zeit (14. Juni bis 14. Oktober 1978) mit Helga L*** geschlechtlich verkehrt habe; daß die Mutter der Kinder mit Otto E*** im Jahre 1977, ... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 13 C 1660/85 des Bezirksgerichtes Innsbruck begehrte die nunmehrige Beklagte als seinerzeitige Klägerin (im folgenden kurz: Beklagte), den damaligen Beklagten und nunmehrigen Wiederaufnahmskläger (im folgenden kurz: Kläger) zur Bezahlung eines Betrages von S 20.000,-- aus der Zuzählung mehrerer Summen in dieser Gesamthöhe als Darlehen zu verurteilen. Der Kläger bestritt seinerzeit die Übergabe des Geldes und daher das Zustandekommen eines Darlehensvertrage... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 AZPO §532ZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Die Rekursbeschränkung des § 519 ZPO gilt nicht für Beschlüsse des Berufungsgerichtes, wenn es gemäß § 532 ZPO im Verfahren über Nichtigkeitsklagen und über Wiederaufnahmsklagen als Gericht erster Instanz einschreitet, so etwa für Beschlüsse gemäß den §§ 538, 543 ZPO. Entscheidungstexte 9 ObA 184/87 Entscheidungstext OGH 13.01.198... mehr lesen...