RS OGH 1987/3/12 8Ob547/87, 8Ob48/98m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.1987
beobachten
merken

Norm

ZPO §529 Abs1 A
ZPO §543

Rechtssatz

Ist eine Nichtigkeitsklage nicht gegen eine rechtskräftige Entscheidung, durch welche eine Sache erledigt ist, gerichtet, so ist sie nicht zulässig und daher bereit vom Erstgericht mit Beschluß zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0044337

Dokumentnummer

JJR_19870312_OGH0002_0080OB00547_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten