Norm
ZPO §543Rechtssatz
Kommt das Berufungsgericht zu dem Ergebnis, dass die Wiederaufnahmsklage, über die das Erstgericht mit Urteil entschieden hat, auf keinen gesetzlichen Anfechtungsgrund gestützt ist, so hat es aus Anlass der Berufung das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage mit Beschluss zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0044681Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.01.2018