Norm: AußStrG §9 A2cProkG §2UOG §2UOG §51ZPO §6ZPO §514 D
Rechtssatz: Wurde eine Sachentscheidung angefochten, so ist die Legitimationsfrage als Vorfrage der Zulässigkeit des Rechtsmittels zu prüfen und bei ihrer Verneinung das Rechtsmittel zurückzuweisen. Nur wenn ein Zischenstreit oder eine Formalerledigung ausschließlich die Legitimationsfrage betrifft, ist hierüber materiell zu entscheiden und der Betroffene zum Rekurs legitimiert (Hier: Ve... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AaZPO §226 IVZPO §514 B
Rechtssatz: Dem Kläger fehlt für einen Revisionsrekursantrag, dass seine Klage wegen mangelnder Parteifähigkeit des Beklagten zurückgewiesen und das Verfahren für nichtig erklärt werde, das Rechtsschutzbedürfnis. Entscheidungstexte 1 Ob 545/81 Entscheidungstext OGH 04.03.1981 1 Ob 545/81 1 Ob 36/16z Ent... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 Abs1 IVZPO §514 B
Rechtssatz: Das Rechtsschutzbedürfnis wird zwar bei Leistungsgestaltungsbegehren und Rechtsgestaltungsbegehren "vermutet", weil das Erheben solcher Ansprüche an sich schon die Annahme rechtfertigt, daß der Kläger in seinen Rechten gekränkt sein könnte. Bestehen aber Zweifel, so muß geprüft werden, ob das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Entscheidungstexte 1 Ob 5... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 B
Rechtssatz: Läßt der Rekurswerber das Ersturteil hinsichtlich der Abweisung des Klagebegehrens mit S 849,-- samt Anhang unbekämpft, hob das Berufungsgericht die in diesem Umfange in Rechtskraft erwachsene Entscheidung des Erstgerichtes auf, so kann sich der Rekurswerber, der den Aufhebungsbeschluß seinem gesamten Inhalte nach bekämpft, nicht beschwert erachten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cProkG §2UOG §2UOG §51ZPO §6ZPO §514
Rechtssatz: Bis zur rechtskräftigen Klärung der Vertretungsfrage ist dem Vertreter, dessen Vertretungsbefugnis bestritten wird, ein Rechtsmittel zuzubilligen. Hier: Vertretung eines Universitätsinstitutes vor Gericht durch dessen Vorstand anstatt durch die Finanzprokuratur. Entscheidungstexte 2 Ob 567/80 Entscheidungstext OGH 16... mehr lesen...
Norm: EO §35 AbEO §35 BZPO §461ZPO §514 B
Rechtssatz: Die Beschwer fällt nicht weg, wenn der Beklagte nach Schluß der Verhandlung erster Instanz die auferlegte Leistung erbracht hat. Der Umstand der Zahlung des Beklagten führt nur dazu, daß ihm gegen eine allfällige Exekutionsführung der Kläger die Klage nach § 35 EO offenstünde. Entscheidungstexte 2 Ob 560/80 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 B
Rechtssatz: Hat der Kläger ein bestimmtes Verbot nicht beantragt, muß ihm schon aus diesem Grund das Recht zugebilligt werden, sich gegen diese "Teilabweisung" eines in Wahrheit gar nicht erhobenen Begehrens zur Wehr setzen. Entscheidungstexte 4 Ob 333/80 Entscheidungstext OGH 17.06.1980 4 Ob 333/80 European Case Law... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht den Rekurs des Antragstellers gegen die Ausfolgung des Gerichtserlages mangels Rechtsschutzinteresses zurück, weil die inzwischen bereits erfolgte Ausfolgung des Verwahrnisses, auch wenn sie rechtswidrig geschah, mit den Mitteln des außerstreitigen Verfahrens nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. Der Oberste Gerichtshof gab dem Rekurs des Antragstellers teilweise Folge und wies den Antrag der Erlagsgegner auf Ausfolgung des... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §514 AZPO §528 A
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Rechtsmittelzulässigkeit ist der Beschwerdegegenstand entscheidend. Entscheidungstexte 3 Ob 41/80 Entscheidungstext OGH 30.04.1980 3 Ob 41/80 3 Ob 80/82 Entscheidungstext OGH 23.06.1982 3 Ob 80/82 3 Ob 90/82... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG §9 A2aAußStrG §14 A1ZPO §425ZPO §514 AZPO §520 A
Rechtssatz: Es kann den Parteien in der Regel nicht zugemutet werden, Erwägungen darüber anzustellen, ob eine bestimmte prozessuale Vorgangsweise des Gerichtes ungeachtet des Fehlens eines in gehöriger Form ergangenen Beschlusses dennoch einen relevanten Entscheidungswillen zum Ausdruck bringt, welcher gegebenenfalls die Erhebung eines Rechtsmittels notwendig machen kön... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §9 A2fAußStrG §14 A5ZPO §514 B
Rechtssatz: Werden ein Beschluß und die darauf aufbauenden Folgebeschlüsse gesonder angefochten, so fehlt mit abändernder Entscheidung des ersten Beschlusses den weiteren Rekursen die Beschwer und sind diese daher zurückzuweisen (siehe Akt - Kontravotum). Entscheidungstexte 5 Ob 713/79 Entscheidungstext OGH 12.02.1980 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cZPO §514 D
Rechtssatz: Eine Person wird nicht schon dadurch zur Erhebung von Rechtsmitteln legitimiert, daß sie sich, ohne Partei zu sein, an einem Verfahren beteiligt, und zwar auch dann nicht, wenn ihre Beteiligung auf einer irrtümlichen Anführung als Vertreter durch die Gegenpartei beruhte. Entscheidungstexte 7 Ob 516/80 Entscheidungstext OGH 31.01.1980 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §13GewO 1973 §87KO §73 Abs2KO §73 Abs3KO §176ZPO §514 B
Rechtssatz: Beschwer des Schuldners bei Nichteröffnung des Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens. Entscheidungstexte 5 Ob 301/80 Entscheidungstext OGH 29.01.1980 5 Ob 301/80 5 Ob 317/87 Entscheidungstext OGH 09.06.1987 5 Ob 317/87 Beisatz: Hie... mehr lesen...
Norm: ZPO §461ZPO §514 BZPO §520 A
Rechtssatz: Beantragt eine Partei die Sachentscheidung des Gerichtes, weist aber das Gericht aus formellen Gründen den Antrag teilweise zurück, so ist die Gegenpartei durch eine solche Entscheidung nicht beschwert; sie hat grundsätzlich kein verfahrensrechtlich geschütztes Interesse, daß über den verfahrenseinleitenden Antrag der Gegenseite sachlich entschieden werde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Im Zwangsversteigerungsverfahren der der Verpflichteten gehörigen Liegenschaften EZ 15 KG M und EZ 180 KG P wurde bei der Versteigerungstagsatzung am 3. April 1978 für die letztere Liegenschaft ein Meistbot von 2 300 000 S erzielt, die zur EZ 15 KG M gehörigen Grundstücke wurden parzellenweise versteigert. Dabei erbrachte das Grundstück Nr. 720/2 Wald ein Meistbot von 19 000 S, das Grundstück Nr. 468 Acker ein solches von 805 000 S. In Ansehung des Grundstückes Nr. 166 Wald wurde das ... mehr lesen...
Begründung: Mit von der klagenden Partei, deren Sitz in Liechtenstein ist, am 7. 8. 1974 in Vaduz und vom Beklagten am 14. 8. 1974 in Graz unterfertigten Kaufvertrag verkaufte die klagende Partei als Inhaberin des österreichischen Patentes "Verfahren für Reparaturen von Kaminmauerwerk od. dgl." Klasse 37 a, 12/04, Int. Cl. E 04 f 17/02, österreichische Patentschrift 309.748, einen ideellen Einviertelanteil dieses Patentes, um den Kaufpreis von 149.800 S an den in der Steiermark wohn... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15GmbHG §16ZPO §1 AbZPO §514 D
Rechtssatz: Zur Anfechtung des Beschlusses, mit welchem die in Anspruch genommene Eigenschaft als Geschäftsführer bestritten wurde, kommt dem diese Eigenschaft Beanspruchenden Rekurslegitimation zu. Entscheidungstexte 5 Ob 309/79 Entscheidungstext OGH 22.05.1979 5 Ob 309/79 Veröff: EvBl 1979/202 S 515 = GesRZ 1979,172 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §474 Abs1ZPO §514 AZPO §520 E4
Rechtssatz: § 474 Abs 1 ZPO ist im Rekursverfahren analog anzuwenden (hier: Funktionelle Unzuständigkeit des OLG zur Entscheidung über einen Rekurs gegen einen berufungsgerichtlichen Beschluß eines Gerichtshofes erster Instanz). Entscheidungstexte 6 Ob 592/79 Entscheidungstext OGH 18.04.1979 6 Ob 592/79 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §38ZPO §514 BZPO §514 D
Rechtssatz: Ein Rechtsmittelbefugnis steht nur der durch die Nichtzulassung eines Vertreters gemäß § 38 ZPO in ihren Rechten beeinträchtigten Prozeßpartei selbst zu. Entscheidungstexte 4 Ob 520/79 Entscheidungstext OGH 10.04.1979 4 Ob 520/79 3 Ob 1094/90 Entscheidungstext OGH 14.11.1990 3 Ob 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 Abs2ZPO §514 B
Rechtssatz: Der Beklagte hat mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Rechtsfolgen einer Klagezurücknahme mit oder ohne Anspruchsverzicht im Falle seiner neuerlichen Inanspruchnahme wegen der klagegegenständlichen Forderung ein rechtliches Interesse daran, daß eindeutig klargestellt wird, ob die Klagszurücknahme mit oder ohne Anspruchsverzicht erfolgte und ob durch die Klagezurücknahme das Verfahren beendet wurde. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bZPO §514 B
Rechtssatz: Bis zum Abschluß des Verfahrens auf Herabsetzung der Unterhaltsleistung besteht die Verpflichtung, den Unterhalt in der bisher festgesetzten Höhe zu leisten. Durch die Erfüllung der Leistungspflicht bis zum rechtskräftigen Abschluß dieses Verfahrens wird das Rechtsschutzbedürfnis an der Entscheidung über den Antrag auch für diesen Zeitraum nicht genommen, da der Unterhaltspflichtige nicht gehalten werd... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AaZPO §514 D
Rechtssatz: Einer nie gegründeten und nie tätig gewordenen Kommanditgesellschaft fehlt mit der Parteifähigkeit auch die Befugnis, Entscheidungen des Gerichtes mit einem Rechtsmittel zu bekämpfen. Entscheidungstexte 4 Ob 80/78 Entscheidungstext OGH 20.02.1979 4 Ob 80/78 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit der am 7. Juni 1978 beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage begehrt die dort klagende D W M Ges. m. b. H. und Co. KG - im folgenden kurz D KG genannt - von der dort beklagten H P-Z- und M-Warenfabrik AG - im folgenden kurz H AG genannt - die Bezahlung von 366 000 S samt Anhang. Die H AG sei auf Grund eines zu dg. 15 Cg 40/76 abgeschlossenen Vergleiches verpflichtet, ihr Patronen von näher definierter Beschaffenheit in vier Teillieferungen zum 15. März, 15. Juni, 15. September... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §391 Abs1 VDZPO §514 B
Rechtssatz: Der gefährdeten Partei muß das Rechtsschutzinteresse an der Wiederherstellung einer einstweiligen Verfügung versagt werden, die nach fruchtlosem Verstreichen der für die Rechtfertigungsklage gesetzten Frist aufzuheben ist. Entscheidungstexte 8 Ob 590/78 Entscheidungstext OGH 08.11.1978 8 Ob 590/78 SZ 51/153 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z3 D3ZPO §514AußStrG 2005 §66 AIA12AußStrG 2005 §66 AIB
Rechtssatz: Die Entscheidung eines funktionell unzuständigen Gerichtes ist als nichtig aufzuheben (hier hatte das Rekursgericht die zur Frage der sachlichen Zuständigkeit ergangene Entscheidung des Erstgerichtes zu überprüfen und war für eine nun erforderliche, aber noch nicht ergangene Entscheidung über die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit funktionell nicht zustän... mehr lesen...
Die Liegenschaften EZ 266 und 267 KG S wurden am 8. Oktober 1976 versteigert. Mit dem Tage des Zuschlages ging die vor dem Versteigerungstermin eingeleitete Zwangsverwaltung E 15/75 gemäß § 161 EO in eine Verwaltung zugunsten der Ersteherin über. Mit Beschluß vom 29. Oktober 1976 wurde auf Antrag der Ersteherin diese zum Verwalter der versteigerten Liegenschaften bestellt, und es wurde angeordnet, daß diese Liegenschaften der Ersteherin vom Vollstrecker unverweilt zur Verwaltung und E... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §156 Abs2 IIIBEO §158ZPO §514
Rechtssatz: Die Interessen und Rechte der betreibenden Gläubiger werden weder durch die Übergabe der Liegenschaft noch eine hiedurch herbeigeführte Beendigung der einstweiligen Verwaltung berührt, da zufolge Erfüllung der Versteigerungsbedingungen nur die Ersteherin Anspruch auf die Erträgnisse der einstweiligen Verwaltung hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §158 Abs1ZPO §514 B
Rechtssatz: Hinsichtlich des Ausspruches, daß eine Rechnungslegung der Ersteherin entfällt, fehlt dem Verpflichteten das für die Rechtsmittelzulässigkeit erforderliche Rechtsschutzinteresse, da er zufolge Erfüllung der Versteigerungsbedingungen keinen Anspruch auf die Erträgnisse der einstweiligen Verwaltung hat. Entscheidungstexte 3 Ob 115/77 Ent... mehr lesen...
Die Parteien schlossen im Ehescheidungsprozeß 3 Cg 399/76-3 beim Landesgericht für ZRS Wien am 15. November 1976 einen gerichtlichen Vergleich, dessen Punkte 1 und 2 wie folgt lauten: "1. Beide Parteien halten übereinstimmend fest, daß die bisherige eheliche Wohnung in Wien 5, G-Gasse 36/26 nur eine Untermietwohnung ist, Untermieter ist der Beklagte. Der Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin eine Mietwohnung (Hauptmiete der Klägerin) im Ausmaß von ca. 70 m2 innerhalb des Gemeinde... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ZPO §514 B
Rechtssatz: Rekurslegitimation beider (geschiedenen) Ehegatten in der Frage einer Kuratorbestellung für den Ehelichkeitsbestreitungsprozeß. Entscheidungstexte 6 Ob 707/78 Entscheidungstext OGH 07.09.1978 6 Ob 707/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0049065 Do... mehr lesen...