Norm: ZPO §230ZPO §232ZPO §514 D
Rechtssatz: Ein rechtsbegründendes Prozeßrechtsverhältnis zwischen der beklagten Partei einerseits und dem Gericht und der klagenden Partei andererseits entsteht erst durch die Zustellung der Klage an die beklagte Partei. Vorher ist es ihr verwehrt, einen sie vermeintlich belastenden Beschluß zu bekämpfen. Entscheidungstexte 1 Ob 615/84 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: JN §40aZPO §230 Abs2ZPO §514 C2
Rechtssatz: Dem Beklagten steht gegen den Beschluß des Rekursgerichts, mit dem dem Erstgericht in Erledigung des Rekurses gegen einen a limine nach § 40 a JN gefaßten Beschluß die Einleitung des gesetzlichen streitigen Verfahrens aufgetragen wird, kein Rechtsmittel zu. Entscheidungstexte 5 Ob 567/84 Entscheidungstext OGH 18.09.1984 5 Ob 567/84 ... mehr lesen...
Die Beklagten mieteten im Jahre 1979 gemeinsam die Wohnung Nr. 9 des Hauses der Klägerin Wien 19., H-Straße 3/9, die nur der Erstbeklagte, der der Sohn der Zweitbeklagten ist, bewohnt. Die Betriebskosten werden monatlich abgerechnet, sodaß die Zinshöhe schwankt; die Vorschreibungen werden regelmäßig in den Briefkasten eingeworfen. Die Klägerin behauptet, die Beklagten hätten trotz wiederholter Mahnungen den Mietzins für die Monate November 1981 bis April 1982 nicht (vollständig) bez... mehr lesen...
Eine Tir. Liegenschaft mit Wohnhaus war in Zwangsversteigerung gezogen worden. Der Beklagte war als einziger Sachverständiger zur Schätzung beigezogen worden. Der von ihm ermittelte Schätzwert von 1 394 000 S wurde - ohne Einwendungen - in die gerichtlich festgestellten Versteigerungsbedingungen aufgenommen, nach denen demgemäß das geringste Gebot mit 697 000 S bestimmt war. Der Kläger ersteigerte die Liegenschaft um das Meistbot von 1.2 Mio S. Zum Gutsbestand der in Exekution gezog... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs3 EaEO §7 Abs3 EcEO §65 CZPO §514 AZPO §514 C3
Rechtssatz: Gegen die Bestätigung der Vollstreckbarkeit ist nur der im § 7 Abs 3 EO vorgesehene Rechtsbehelf zulässig; ein Rekurs ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eine (durch abändernde Rechtsmittelentscheidung) vom Rekursgericht erteilte Vollstreckbarkeitsbestätigung. Entscheidungstexte 6 Ob 1514/84 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Verurteilung der drei Beklagten – deren Haftung als handelnde namens einer noch nicht eingetragenen Gesellschaft mbH für eine Gerätekaufpreisschuld die Klägerin in Anspruch nahm – zur Zahlung eines Betrags von 22.448,62 S samt Nebenforderungen zur ungeteilten Hand. Als Anschrift des dritten Beklagten bezeichnete die Klägerin in der Klage ein Haus in der L.-Gasse. Nachdem unter dieser Anschrift zwei Zustellversuche fehlgeschlagen waren, wurde di... mehr lesen...
B egründung: Im vorliegenden Verfahren wurde die kridamäßige Versteigerung der beiden Liegenschaften EZ 280 und 396 der KG D***** bewilligt. Beim Versteigerungstermin traten folgende Bieter auf: 1.) Dr. L***** R*****, vertreten durch seinen ordnungsgemäß ausgewiesenen Rechtsfreund Dr. W***** K*****, Rechtsanwalt in Linz, 2.) Ing. A***** R*****, 3.) E***** A***** (im Protokoll fälschlich: R*****), vertreten durch Ing. A***** R*****, dessen Vertretungsbefugnis beim Versteigerungstermin... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs1 IZPO §85 Abs3ZPO §514 C2
Rechtssatz: Trägt das Rekursgericht nach einer a - limine Zurückweisung der Klage, weil diese infolge von Gebrechen eine ordnungsmäßige geschäftliche Behandlung verhindere, dem Erstgericht die Durchführung eines Verbesserungsverfahren auf, kann dieser Beschluß auch vom Beklagten, der bisher formell am Verfahren noch nicht beteiligt war, durch ein abgesondertes Rechtsmittel nicht angefochten werden. ... mehr lesen...
Norm: EO §373ZPO §514 BZPO §397a
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Bestimmung des § 373 EO ist durch die Aufhebung eines Versäumungsurteiles auf Grund eines Widerspruches nach § 397 a ZPO das Rechtsschutzinteresse des Beklagten an einer Erledigung seiner Nichtigkeitsberufung gegen dieses Versäumungsurteil nicht weggefallen. Entscheidungstexte 7 Ob 506/84 Entscheidungstext OGH 26.01.198... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ als Bundesstraßenbehörde erster Instanz vom 30. 5. 1980, Z II/2-E-2/27, wurde unter Berufung auf die §§ 17, 18 und 20 Abs. 1 BStG 1971 und auf die sinngemäße Anwendung des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 für den Ausbau der B 10 Budapester Straße im Baulos "Ortsdurchfahrt S" die auf dem dem Bescheid beiliegenden Enteignungsplan mit gelber Farbe abgegrenzte Teilfläche des Grundstückes 76 Baufläche KG S im Ausmaß von 275 m2 "sam... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Erwirkung der Unterfertigung des Einreichplanes für das in ihre Mietwohnung eingebaute Badezimmer durch den Sohn der Beklagten, Ewald E. Sie brachte vor, sie sei Mieterin einer Wohnung in Linz, S-Straße 3, das zur Hälfte Michaela H und je zu einem Viertel der Beklagten und Ewald E gehöre. Am Viertelanteil Ewald Es stehe der Beklagten der Fruchtgenuß zu. Mit Mietvertrag vom 1. 11. 1981 hätten Michaela H und die Beklagte der Kläge... mehr lesen...
Norm: ZPO §461ZPO §514 B
Rechtssatz: Eine Beschwer liegt dann vor, wenn die gefällte Entscheidung von der beantragten zu Ungunsten des Rechtsmittelwerbers abweicht (Fasching IV 13 und 15 f). Entscheidungstexte 3 Ob 143/83 Entscheidungstext OGH 16.11.1983 3 Ob 143/83 Veröff: GesRZ 1991,101 3 Ob 53/86 Entscheidungstext OGH 18.06.1986 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 B
Rechtssatz: Weicht die Entscheidung des Gerichtes eindeutig und zum Nachteil der Partei von dem ab, was diese begehrt hat, so ist diese beschwert, auch wenn das von ihr Begehrte gegen Treu und Glauben verstößt. Entscheidungstexte 3 Ob 143/83 Entscheidungstext OGH 16.11.1983 3 Ob 143/83 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 B
Rechtssatz: Allein aus den Gründen einer Entscheidung kann eine Beschwer nicht abgeleitet werden. Entscheidungstexte 6 Ob 1507/83 Entscheidungstext OGH 13.10.1983 6 Ob 1507/83 5 Ob 305/84 Entscheidungstext OGH 12.04.1984 5 Ob 305/84 Auch 6 Ob 10/84 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 B
Rechtssatz: Wird eine Verletzung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit durch eine vom Gericht angeordnete Haft behauptet, kann dem davon Betroffenen ein rechtliches Interesse nicht deswegen abgesprochen werden, weil die Haft bereits vollzogen wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 701/83 Entscheidungstext OGH 10.10.1983 1 Ob 701/83 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cAußStrG §9 A2fZPO §514 D
Rechtssatz: Das Fehlen der Anfechtungsbefugnis der Rechtsmittelwerberin, derem Rekurs das Gericht zweiter Instanz stattgegeben hat ist vom OGH von Amts wegen wahrzunehmen, weil das Vorliegen eines wirksamen Rechtsmittels Entscheidungsvoraussetzungen für das Rechtsmittelgericht ist und das Fehlen dieser Voraussetzung im Rahmen einer zulässigen Anfechtung von Amts wegen zu beachten ist. ... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §209EO §234ZPO §514 B
Rechtssatz: Die Abtretung der einem Teilnahmeberechtigten aus dem Verteilungsverfahren zustehenden Anspruch auf einen Zuweisungsbetrag begründet noch nicht das Recht, am Verteilungsverfahren als Berechtigter teilzunehmen und die - nicht abgetretene - betriebene bzw bücherlich sichergestellte Forderung (bzw andere bücherliche Ansprüche) dort geltend zu machen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1bZPO §514 B
Rechtssatz: Ob in der im Verfahren außer Streitsachen erfolgten Verpflichtung des Vaters, an Dritte Zahlungen zu tätigen, eine Nichtigkeit zu erblicken ist, ist über Revisionsrekurs der Kinder nicht zu prüfen, weil die Kinder dadurch nicht beschwert. Entscheidungstexte 5 Ob 650/83 Entscheidungstext OGH 10.08.1983 5 Ob 650/83 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 D
Rechtssatz: Die Legitimation eines Rechtsmittelwerbers ist nach der vom Gesetz eingeräumten Funktion im Rechtsstreit zu beurteilen. Es handelt sich nur darum wer in abstracto in diesem Rechtsstreit ein Rechtsmittel ergreifen darf. Entscheidungstexte 5 Ob 645/83 Entscheidungstext OGH 05.07.1983 5 Ob 645/83 European Ca... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 BZPO §514 D
Rechtssatz: Stellt sich ein Austausch einer Parteibezeichnung als unzulässige Parteiänderung dar, so war die geänderte Partei und nunmehrige Rekurswerberin am erstinstanzlichen Verfahren weder als Prozeßpartei noch als Nebenintervenient beteiligt, und ist auch nicht berechtigt, die Entscheidung des Erstgerichtes zu bekämpfen. Entscheidungstexte 5 Ob 645/83 Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §54 Abs2ZPO §514 B
Rechtssatz: Steht einer Partei aber die Möglichkeit offen, ihre Kosten geltend zu machen, ohne daß der Zuspruch dieser Kosten von der sachlichen Erledigung des Rechtsmittels gegen den erstgerichtlichen Beschluß abhängt, dann ist sie durch diesen Beschluß auch nicht unter dem Gesichtspunkt ihres Interesses am Zuspruch der Kosten beschwert. Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 B
Rechtssatz: Die Aufnahme der Qualifikation des zum Anlaß der Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung genommenen Mangels (hier Nichtigkeit) in den
Spruch: des rekursgerichtlichen Beschlusses stellt dennoch nur eine
Begründung: dar, an deren Bekämpfung des Rechtsschutzinteresse abzusprechen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 585/83 Entscheidungstext OGH 09.03.1983 6 Ob ... mehr lesen...
Die Ehe der Klägerin mit Johann R, dem Vater der minderjährigen Beklagten, wurde am 3. 5. 1979 gemäß § 55 Abs. 3 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Ehemannes geschieden. Johann R lebte seit etwa 1970 in Lebensgemeinschaft mit Maria S, der Mutter der beklagten Kinder; diese erhielten durch die Eheschließung des Johann R mit Maria S am 16. 6. 1979 die Rechtstellung ehelicher Kinder. Johann R verpflichtete sich am 12. 6. 1974 durch Vergleich, für die damals noch unehelichen Kinder... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6ZPO §514 B
Rechtssatz: Dadurch, daß das Gericht, an das eine Rechtssache gemäß § 261 Abs 6 ZPO überwiesen wurde, von Amts wegen eine heilbare Unzuständigkeit wahrnahm und die Klage zurückwies, ist auch der Beklagte, dem auf diese Weise eine Sachentscheidung verwehrt wird, beschwert. Entscheidungstexte 1 Ob 679/82 Entscheidungstext OGH 01.09.1982 1 Ob 679/82 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bEO §65 EUHG §14 Satz2ZPO §514 B
Rechtssatz: Die Beschwer durch den Beschluß, mit dem die Einreihung nach § 14 Satz 2 UHG angeordnet wurde, fällt weg, wenn die zugrundeliegende Exekutionsbewilligung rechtskräftig beseitigt ist. Entscheidungstexte 5 Ob 30/81 Entscheidungstext OGH 01.12.1981 5 Ob 30/81 European Cas... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bZPO §514 B
Rechtssatz: Die Beschwer fehlt, wenn ein an den OGH gerichteter Rekurs zwar zu Unrecht zurückgewiesen wurde, er aber ohnehin erfolglos gewesen wäre (vgl dazu auch 1 Ob 685/79). Entscheidungstexte 5 Ob 728/81 Entscheidungstext OGH 20.10.1981 5 Ob 728/81 7 Ob 673/88 Entscheidungstext OGH 20.10.1988... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 EZPO §514 B
Rechtssatz: Ein Wegfall des Rechtsschutzinteresses ist denkbar, wenn die Berichtigung die gesamten in der Berufung aufgezeigten Beschwerdepunkte im Sinne des Beschwerdeführers erledigt und sohin die für eine sachliche Erledigung eines Rechtsmittels erforderliche Beschwer zur Gänze weggefallen ist. Wurde dagegen durch die Berichtigung nur einem Teil der Beschwerdepunkte Rechnung getragen, kann von einem gänzlichen Wegf... mehr lesen...
Der Klägerin stehen auf Grund eines Übergabsvertrages gegenüber der Beklagten, ihrer Tochter, verschiedene Ausgedingsleistungen zu, die neben einem monatlichen Handgeld von 500 S zu erbringen sind. Mit der Behauptung eines sogenannten "Unvergleichsfalles" begehrt die Klägerin an Stelle der Ausgedingsleistungen neben dem Handgeld ein monatliche Geldrente von 4000 S. Die Beklagte bestritt das Vorliegen eines Unvergleichsfalles sowie die Angemessenheit der begehrten Rente. Mit dem an... mehr lesen...
Norm: EO §370 EEO §372EO §382 Z8 IIIFEO §386 Abs2ZPO §514 BZPO §520 A
Rechtssatz: Wenn die Voraussetzungen für den geltend gemachten Provisorialanspruch gegeben sind, geht auch das Rechtsschutzbedürfnis nicht deshalb verloren, weil gleichzeitig über den auch klageweise geltend gemachten Unterhaltsanspruch die letztinstanzliche Sachentscheidung gefällt wird. Nicht zuletzt die Möglichkeit einer auf Grund der erstinstanzlichen einstweiligen Verfüg... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 9. November 1979 (ON 3) sprach das Erstgericht die Scheidung der Ehe der Antragsteller Dr. Helmut und Maria P gemäß § 55 a EheG aus. Die bei der Verkundung dieses Beschlusses anwesenden Eheleute erklärten nach Rechtsbelehrung, auf Rechtsmittel zu verzichten. Die Zustellung des Scheidungsbeschlusses an die Antragsteller unterblieb. Mit dem beim Erstgericht am 14. Jänner 1980 eingebrachten Schriftsatz erklärte der Mann, den Antrag auf Ehescheidung zurückzuziehen. Am sel... mehr lesen...