- 4 Ob 75/78
Entscheidungstext OGH 17.10.1978 4 Ob 75/78
- 8 Ob 544/80
Entscheidungstext OGH 02.10.1980 8 Ob 544/80
- 4 Ob 15/81
Entscheidungstext OGH 19.05.1981 4 Ob 15/81
nur: Die Entscheidung eines funktionell unzuständigen Gerichtes ist als nichtig aufzuheben. (T1)
- 6 Ob 823/83
Beisatz: Hier: Amtswegige Zurückweisung der Klage aus Anlass eines Beschlusses im Sicherungsverfahren. (T2)
Veröff: SZ 57/13
- 6 Ob 2/97f
nur T1
- 7 Ob 287/00g
nur T1; Beisatz: Hier: Amtswegige Überweisung des Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung an das Erstgericht. (T3) Veröff: SZ 73/206
- 10 ObS 9/01y
nur T1
- 1 Ob 159/02t
Auch; Beisatz: Eine in Überschreitung der funktionellen Zuständigkeit ergangene Entscheidung ist nichtig. (T4)
- 3 Ob 120/03y
nur T1
- 4 Ob 262/04i
Auch; Beis wie T4
- 1 Ob 156/06g
Vgl; Beisatz: Hier: Entscheidung über einen wegen fehlender Rekurslegitimation mangels Parteistellung unzulässigen Rekurs. (T5) Beisatz: Dieser allgemeine Verfahrensgrundsatz gilt nicht nur im Zivilprozess, sondern, wie aus § 54 in Verbindung mit § 71 Abs 4 AußStrG herzuleiten ist, auch für eine vom Obersten Gerichtshof im Außerstreitverfahren zu treffende Entscheidung. (T6)
- 3 Ob 162/07f
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Die Exekutionsbewilligung war nicht Gegenstand des Rekursverfahrens. (T7)
- 5 Ob 116/08g
Vgl; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Entscheidung über einen mangels selbstständiger Anfechtbarkeit gemäß § 45 Satz 2 AußStrG und mangels Beschwer unzulässigen Rekurs. (T8)
- 5 Ob 128/08x
Vgl; Beis wie T6; Beisatz: Entscheidet ein Gericht zweiter Instanz über einen unzulässigen Rekurs meritorisch, so ist der Mangel der funktionellen Zuständigkeit für eine solche Erledigung vom Obersten Gerichtshof aus Anlass des gegen eine unzulässige Sachentscheidung erhobenen Revisionsrekurses als Nichtigkeit, die immer eine erhebliche Rechtsfrage aufwirft, wahrzunehmen; als Folge dessen ist der unzulässige Rekurs gegen den Beschluss erster Instanz zurückzuweisen. (T9)
Beisatz: Hier: Entscheidung über einen Rekurs einer nicht rechtsmittellegitimierten Person. (T10)
- 8 Ob 14/09f
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Funktionelle Zuständigkeit des Erstgerichts für die Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die Versäumung der Rechtsmittelfrist gegen einen Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem dieses festgestellt hatte, dass sowohl die Zurücknahme der Scheidungsklage als auch die „Einschränkung" des Klagebegehrens um das auf
§ 55 Abs 3 EheG gestützte Eventualbegehren wirkungslos seien. Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung des Berufungsgerichts, welches unzulässigerweise über diesen Wiedereinsetzungsantrag entschieden hatte, aufgrund Verletzung der funktionellen Zuständigkeitsordnung als nichtig auf. (T11)
- 2 Ob 233/08s
Auch; nur T1
- 5 Ob 99/09h
Vgl; Beis wie T6; Beis wie T9; Beis wie T10
- 5 Ob 149/09m
Vgl; Beis wie T5; Beis wie T6; Beis wie T9
- 2 Ob 166/09i
nur T1
- 8 Ob 92/09a
Vgl; Beis wie T5; Beis wie T6; Beis wie T9
- 5 Ob 24/10f
Vgl; Beis wie T6; Beis wie T9
- 6 Ob 185/10i
Vgl; Beis wie T5; Beis wie T6; Beis wie T9
- 5 Ob 132/10p
nur T1; Beis wie T4; Beis wie T6 Hier: Grundbuchsverfahren. (T12)
Beis wie T9; Beis wie T10
- 5 Ob 232/10v
Auch; Beis wie T6; Beis wie T9
- 3 Ob 121/12h
Entscheidungstext OGH 17.10.2012 3 Ob 121/12h
Auch; Beis wie T9; Beis wie T10; Veröff: SZ 2012/102
- 8 Ob 55/12i
Entscheidungstext OGH 27.11.2012 8 Ob 55/12i
nur T1
- 5 Ob 160/12h
Entscheidungstext OGH 20.11.2012 5 Ob 160/12h
Auch
- 2 Ob 131/14z
Entscheidungstext OGH 18.02.2015 2 Ob 131/14z
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Entscheidung über einen Ablehnungsantrag gegen einen Sachverständigen. (T13)
- 4 Ob 99/15k
Entscheidungstext OGH 16.06.2015 4 Ob 99/15k
nur T1; Beisatz: Das Rechtsmittelgericht, dass im Rekursverfahren über einen Beschluss nach
§ 33 Abs 2 MRG das Räumungsbegehren mit Urteil abweist, überschreitet seine funktionelle Zuständigkeit. (T14)
- 7 Ob 143/15b
Entscheidungstext OGH 16.10.2015 7 Ob 143/15b
- 8 Ob 44/17d
Entscheidungstext OGH 30.05.2017 8 Ob 44/17d
Auch; Beisatz: Die Missachtung des Entscheidungsgegenstands begründet Nichtigkeit. (T15)
Beisatz: Hier: Das Rekursgericht wies den Beitritt als Nebenintervenientin zurück; es hätte aber nur über die Frage des Kostenersatzes entscheiden dürfen. (T16)
- 5 Ob 151/17t
Vgl auch; Beis ähnlich wie T9; Beis wie T10; Beis wie T12
- 5 Ob 191/17z
Vgl auch; Veröff: SZ 2018/2
- 8 Ob 88/18a
Auch
- 8 Ob 106/18y
Auch
- 3 Ob 100/19f
Beis wie T9; Beisatz: Hier: Meritorische Entscheidung des Rekursgerichts über einen Schriftsatz, dessen einzig relevantes Vorbringen einen Einspruchsgrund nach
§ 54c Abs 1 EO betrifft. (T17); Veröff: SZ 2019/78
- 2 Ob 6/20a
Beisatz: Hier: Meritorische Entscheidung des Berufungsgerichts über ein vom erstinstanzlichen Urteil nicht umfasstes Feststellungsbegehren. (T18)
- 10 ObS 117/20h
Vgl; Beis wie T15
- 3 Ob 139/20t
Vgl; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Unzulässige Behandlung eines Widerspruchs als Rekurs. (T19)
- 10 Ob 28/21x
Beis wie T9