RS OGH 1978/11/8 8Ob590/78, 4Ob121/17y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.1978
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Norm

EO §65 E
EO §391 Abs1 VD
ZPO §514 B

Rechtssatz

Der gefährdeten Partei muß das Rechtsschutzinteresse an der Wiederherstellung einer einstweiligen Verfügung versagt werden, die nach fruchtlosem Verstreichen der für die Rechtfertigungsklage gesetzten Frist aufzuheben ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0002455

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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