Norm
EO §65 ERechtssatz
Der gefährdeten Partei muß das Rechtsschutzinteresse an der Wiederherstellung einer einstweiligen Verfügung versagt werden, die nach fruchtlosem Verstreichen der für die Rechtfertigungsklage gesetzten Frist aufzuheben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0002455Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.09.2020