Norm
EO §65 ERechtssatz
Hinsichtlich des Ausspruches, daß eine Rechnungslegung der Ersteherin entfällt, fehlt dem Verpflichteten das für die Rechtsmittelzulässigkeit erforderliche Rechtsschutzinteresse, da er zufolge Erfüllung der Versteigerungsbedingungen keinen Anspruch auf die Erträgnisse der einstweiligen Verwaltung hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0002429Dokumentnummer
JJR_19780912_OGH0002_0030OB00115_7700000_003