Norm
ZPO §1 AaRechtssatz
Dem Kläger fehlt für einen Revisionsrekursantrag, dass seine Klage wegen mangelnder Parteifähigkeit des Beklagten zurückgewiesen und das Verfahren für nichtig erklärt werde, das Rechtsschutzbedürfnis.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0035037Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.07.2016