Norm: ZPO §228 C3
Rechtssatz: Ein rechtliches Feststellungsinteresse wird anerkannt, wenn das begehrte Feststellungsurteil auch noch für die gegenwärtige Rechtslage der Parteien von Bedeutung ist, also geeignet ist, die Grundlage für weitere Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander zu schaffen. Entscheidungstexte 5 Ob 554/77 Entscheidungstext OGH 21.03.1977 5 Ob 554/77 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C3
Rechtssatz: Das rechtliche Interesse an einer alsbaldigen Feststellung ist immer dann zu verneinen, wenn das gerichtliche Feststellungserkenntnis weder für das weitere Verhalten noch für die Rechtssphäre der beiden Parteien sonst von Bedeutung sein kann. Entscheidungstexte 5 Ob 554/77 Entscheidungstext OGH 21.03.1977 5 Ob 554/77 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §228 A2
Rechtssatz: Unter einem Rechtsgestaltungsanspruch ist ein privatrechtlicher Anspruch auf Rechtsänderung durch den Richter zu verstehen, der - soweit nicht Parteien die angestrebte Rechtsänderung selbst durchführen können oder wollen - zu einem Urteil führt, mit dem der Richter die begehrte Rechtsgestaltung vornimmt. Entscheidungstexte 1 Ob 814/76 Entschei... mehr lesen...
Norm: EKHG §7 Abs1ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Einfügung der Haftungsbegrenzung nach dem EKHG in dem Feststellungsausspruch durch den OGH bei Schadensteilung unter Berücksichtigung des § 7 Abs 1 EKHG. Entscheidungstexte 8 Ob 13/77 Entscheidungstext OGH 16.02.1977 8 Ob 13/77 2 Ob 24/77 Entscheidungstext OGH 10.03.1977 2 Ob 2... mehr lesen...
Die Kläger begehrten in ihrer Klage, die beiden Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, "in die Unterteilung des Grundstückes Nr. 147/2 KG B inneliegend in der EZ 29 dieser KG. Grundbuch des Bezirksgerichtes Feldkirchen in dieses und die grün schraffierte Teilfläche laut Teilungsplan (Lageplan) des Dipl.-Ing. P vom 17. März 1970 sowie die lastenfreie Abschreibung der Teilfläche grün von der EZ 29 KG B und die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Kläger ob derselben Fläc... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB13ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Wird die Feststellung eines bedingten Rechtsverhältnisses begehrt, so hat das Klagebegehren dahin zu lauten, daß ein bestimmtes Rechtsverhältnis unter der im einzelnen genau zu bezeichnenden Bedingung zu Recht bestehe. Entscheidungstexte 7 Ob 691/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 691/76 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3ZPO §228 B3cc
Rechtssatz: § 12 VersVG regelt nur die Verjährung von Versicherungsansprüchen und die Vorgangsweise bei Erhebung derartiger Ansprüche, bewirkt aber keine Änderung der Voraussetzungen für eine Klagsführung (§ 228 ZPO). Entscheidungstexte 7 Ob 56/76 Entscheidungstext OGH 14.10.1976 7 Ob 56/76 Veröff: VersR 1977,753 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3ZPO §228 B3cc
Rechtssatz: Der Versicherer muß im Ablehnungsschreiben seine Ablehnungsgründe weder anführen, noch ist er an eine gegebene
Begründung: gebunden. Wird aber eine Deckungsklage eingebracht, so muß über die Verpflichtung zur Gewährung des Versicherungsschutzes für den konkreten Schadensfall abschließend entschieden werden. Entscheidungstexte 7 Ob 56/76 En... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs3ZPO §228 C1
Rechtssatz: Reagiert der Versicherer auf eine Schadensanzeige auf eine Art, aus der eine Ablehnung des Versicherungsschutzes entnommen werden kann, besteht ein rechtliches Interesse des Versicherungnehmers an der alsbaldigen Feststellung des aufrechten Bestandes des Versicherungsschutzes, insbesonders dann, wenn die Formulierung eines an ihn gerichteten Schreibens die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Leistung... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIaZPO §228 B4
Rechtssatz: Klage auf Feststellung einer Grenze, die seinerzeit in einem rechtskräftigen Regulierungsverfahren bestimmt wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 553/76 Entscheidungstext OGH 07.10.1976 6 Ob 553/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0039137 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C1
Rechtssatz: Das rechtliche Interesse muß sich unmittelbar aus dem strittigen Recht oder Rechtsverhältnis ableiten. Bloße prozessuale Vorteile genügt nicht; Feststellungsklagen zu dem Zweck, künftige Beweisschwierigkeiten zu beseitigen, sind unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 598/76 Entscheidungstext OGH 01.07.1976 7 Ob 598/76 Veröff: RZ 1977/60 S 124 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3bb
Rechtssatz: Die auf Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft gerichtete Klage ist zulässig, wenn sich der Inhalt des Arbeitsvertrages ausreichend bestimmen läßt. Der Kläger braucht den weiteren Inhalt des Arbeitsverhältnisses nur dann in seinen Antrag aufzunehmen, wenn im Laufe des Rechtsstreits erkennbar geworden ist, daß später - bei positiver Beurteilung des Statusklage - über einzelne Arbeitsbedingungen gestritten werden... mehr lesen...
Auf Bestellung der Klägerin hat der Beklagte im Winter 1970/71 im Zuge der Errichtung der Hotel-Pension in K die Kellerräumlichkeiten des Bauwerkes gegen das Eindringen von Grundwasser abgedichtet. Mit der Behauptung, die Abdichtung sei nicht gelungen und es sei Grundwasser in die Kellerräume des ihr gehörigen Bauwerkes eingedrungen, begehrte die Klägerin aus den Rechtstiteln der Gewährleistung und des Schadenersatzes den Beklagten zur Zahlung von 190 000 S samt 4% Verzugszinsen als... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3aaZPO §228 B3ee
Rechtssatz: Wird die Feststellung des aus dem Miteigentum erfließenden Benützungsrechtes gegenüber einem Dritten begehrt, dann muß das rechtliche Interesse nach § 228 ZPO behauptet und nachgewiesen werden (vgl auch SZ 39/21). Entscheidungstexte 5 Ob 508/76 Entscheidungstext OGH 23.03.1976 5 Ob 508/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1502ZPO §228 B8ZPO §228 H3
Rechtssatz: Das auf Feststellung einer Tatsache, nämlich die Abgabe einer Verzichtserklärung betreffend die Einrede der Verjährung, gerichtete Klagebegehren kann nicht Gegenstand einer Feststellungklage sein. Entscheidungstexte 8 Ob 16/76 Entscheidungstext OGH 03.03.1976 8 Ob 16/76 7 Ob 100/98a Ents... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B7ZPO §228 C1ZPO §228 GZPO §411 BaZPO §411 d
Rechtssatz: Das Recht oder Rechtsverhältnis, das zum Gegenstand der Feststellungsklage gemacht wird, kann auch ein Recht oder Rechtsverhältnis zwischen einer Partei und einem Dritten oder nur zwischen Dritten sein. Die gerichtliche Entscheidung über Bestand oder Nichtbestand eines Rechtsverhältnisses gegenüber Dritten erwächst - von Ausnahmen abgesehen - jedoch nicht in Rechtskraft. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 GZPO §228 C3
Rechtssatz: Wenn das Verfügungsrecht über die Forderung nach dem Innenverhältnis beim Überträger der Forderung blieb, dann rechtfertigt dies ein rechtliches Interesse des Schuldners an einer Feststellung des Bestandes oder Nichtbestandes des Rechtes gegenüber dem (materiell weiterhin verfügungsberechtigten) Zedenten (SZ 36/46). Trifft das nicht zu, müssen zur Rechtfertigung des Feststellungsinteresses gegenüber dem... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 GABGB §1438 CdZPO §228 B7ZPO §228 GZPO §411
Rechtssatz: Der Einzelrechtsnachfolger wird nur durch die Rechtskraftwirkung eines Urteiles getroffen, das bereits vor der Übertragung des Anspruches über diesen erging. Mit der Abtretung verliert daher der Zedent die Gläubigerstellung; diese geht auf den Zessionar über, der von da an der wahre Gläubiger ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 GZPO §228 C3
Rechtssatz: Nach Eintritt der Einzelrechtsnachfolge wird der übertragene Anspruch durch eine Entscheidung in einem Verfahren zwischen dem Schuldner und dem Zedenten nicht mehr berührt. Dieser Umstand muß bei Erhebung einer Feststellungsklage des Schuldners gegen den Zedenten bei der Beurteilung der Frage des rechtlichen Interesses berücksichtigt werden. Dabei sind die Umstände des Einzelfalles maßgeblich und es ist... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B7
Rechtssatz: Unter Rechtsverhältnis im Sinne des § 228 ZPO ist die bestimmte, durch den vorgetragenen Sachverhalt gegebene und konkretisierte, rechtlich geregelte Beziehung von Personen untereinander oder von einer Person zu einem Gegenstand zu verstehen. Feststellbar ist also, zumindest in der Regel, nur das Bestehen eines Rechtsverhältnisses, nicht aber die Art und der Tag seines Zustandekommens. Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IZPO §228 H3
Rechtssatz: Bei Feststellungsklagen gelten hinsichtlich der Verjährung dieselben Grundsätze wie bei der Leistungsklage. Entscheidungstexte 7 Ob 518/76 Entscheidungstext OGH 12.02.1976 7 Ob 518/76 8 Ob 290/80 Entscheidungstext OGH 12.03.1981 8 Ob 290/80 ... mehr lesen...
Norm: DHG §2ZPO §193ZPO §228 B1aaZPO §406 Aa
Rechtssatz: Die Beurteilung der für eine Mäßigung des Schadenersatzes in Betracht kommenden Umstände hat sich auf den Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung zu beziehen, wobei die Frage des Schadenersatzes dem Grunde nach bis auf weiteres (unter der Voraussetzung gleichbleibender Verhältnisses) geregelt wird. Entscheidungstexte 2 ... mehr lesen...
Der bei der Klägerin pensionsversicherte Karl K wurde bei einem Verkehrsunfall als Mitfahrer in dem von ihm gehaltenen und vom Beklagten, der bei ihm beschäftigt war, gelenkten PKW getötet. Die Klägerin begehrte zuletzt den Ersatz der von ihr in der Zeit vom 5. November 1969 bis 30. April 1972 an Adele K bezahlten Witwenpension von 2125 S und an minderjährigen Alfred K bezahlten Waisenpension von 5572.20 S insgesamt daher 7697.20 S samt Anhang, gemäß § 109 GSPVG. Außerdem erhob sie ... mehr lesen...
Norm: BAO §19JN §1 XVZPO §228 C2ZPO §228 H4
Rechtssatz: Rechte oder Rechtsverhältnisse, für deren Durchsetzung der Rechtsweg unzulässig ist, können auch im Wege der Feststellung nicht vor die ordentlichen Gerichte gebracht werden. Mangels ausdrücklicher Zulassung des ordentlichen Rechtsweges gilt dies für alle Rechtsverhältnisse des öffentlichen Rechtes (hier hinsichtlich des Überganges der Zahlungsverpflichtung eines Abgabenanspruches gegenübe... mehr lesen...
In den Jahren 1967 bis 1970 errichtete die beklagte Partei Österreichischer Rundfunk Gesellschaft m. b. H. (nunmehr Österreichischer Rundfunk) auf dem 2166 m hohen Dobratsch (der Villacher Alpe) eine UKW- und Fernsehsendeanlage mit einem etwa 160 m hohen Sendeturm. Zur Sendeanlage führt eine ebenfalls um diese Zeit errichtete, auch zur Personenbeförderung verwendete Materialseilbahn von der Talstation im Bereich des 892 m hoch gelegenen Dorfes Bleiberg; die Bergstation ist baulich mit... mehr lesen...
Der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherte PKW geriet am 17. Juli 1971 in einer Kurve von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Helmut G erlitt als Insasse dieses PKW eine Querschnittlähmung. Der Erstbeklagte wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes G vom 21. Juni 1972 schuldig erkannt, diesen Unfall durch Einhaltung einer für die Beschaffenheit der Straße und die Bereifung des Fahrzeuges überhöhten Geschwindigkeit verschuldet zu haben. Die klagende Partei ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3aa
Rechtssatz: Feststellungsinteresse des Vermieters gegeben, wenn der Mieter den Bestand eines Untermietverhältnisses bestreitet und ersterem ein Interesse an der alsbaldigen Klärung der Frage, ob es besteht, zugebilligt werden muß. Entscheidungstexte 4 Ob 627/75 Entscheidungstext OGH 04.11.1975 4 Ob 627/75 European... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 c1ASVG §215aZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Nach § 215 a ASVG könnte zwar die Verpflichtung des Sozialversicherungsträgers zur Leistung einer Witwenrente an die Hinterbliebene wiederaufleben, doch ist Voraussetzung für die Bejahung seines rechtlichen Interesses an der Feststellung der Ersatzpflicht des Schädigers die Möglichkeit übergangsfähiger Leistungen. Für die nach Wiederverehelichung der Witwe zu erbringenden Leistungen fehlt e... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Ob Dauerfolgen mehr oder weniger schwerwiegend sind, ist für die Berechtigung des Feststellungsbegehrens nicht entscheidend. Entscheidungstexte 2 Ob 155/75 Entscheidungstext OGH 11.09.1975 2 Ob 155/75 Veröff: ZVR 1976/113 S 119 = JBl 1976,315 1 Ob 659/80 Entscheidungstext OGH 31.10.1980 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: AO §53AO §55cZPO §228 B3bb
Rechtssatz: Wird eine Abfertigung nicht bevorrechtet (zB als Geschäftsführungsforderung) im Liquidationsausgleich geltend gemacht, so kann bis zur Aufteilung des Liquidationserlöses eine Feststellungsklage erhoben werden. Entscheidungstexte 4 Ob 37/75 Entscheidungstext OGH 09.09.1975 4 Ob 37/75 Euro... mehr lesen...