Norm
ABGB §1392 GRechtssatz
Wenn das Verfügungsrecht über die Forderung nach dem Innenverhältnis beim Überträger der Forderung blieb, dann rechtfertigt dies ein rechtliches Interesse des Schuldners an einer Feststellung des Bestandes oder Nichtbestandes des Rechtes gegenüber dem (materiell weiterhin verfügungsberechtigten) Zedenten (SZ 36/46). Trifft das nicht zu, müssen zur Rechtfertigung des Feststellungsinteresses gegenüber dem Zedenten besondere Umstände des Falles behauptet und erwiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0032548Dokumentnummer
JJR_19760302_OGH0002_0040OB00506_7600000_002