RS OGH 1976/3/2 4Ob506/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.03.1976
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Norm

ABGB §1392 G
ZPO §228 C3

Rechtssatz

Wenn das Verfügungsrecht über die Forderung nach dem Innenverhältnis beim Überträger der Forderung blieb, dann rechtfertigt dies ein rechtliches Interesse des Schuldners an einer Feststellung des Bestandes oder Nichtbestandes des Rechtes gegenüber dem (materiell weiterhin verfügungsberechtigten) Zedenten (SZ 36/46). Trifft das nicht zu, müssen zur Rechtfertigung des Feststellungsinteresses gegenüber dem Zedenten besondere Umstände des Falles behauptet und erwiesen werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 506/76
    Entscheidungstext OGH 02.03.1976 4 Ob 506/76
    Veröff: EvBl 1977/20 S 47

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0032548

Dokumentnummer

JJR_19760302_OGH0002_0040OB00506_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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