Norm: HGB §119ZPO §14 BaZPO §228 B3dd
Rechtssatz: Soweit es um die Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung einer Personengesellschaft geht, ist es zwar zweckmäßig aber nicht notwendig, dass die Feststellungsklage gegen alle Gesellschafter gerichtet wird. Entscheidungstexte 1 Ob 633/79 Entscheidungstext OGH 12.09.1979 1 Ob 633/79 Ver... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A2ZPO §228 B3dd
Rechtssatz: Die Geltendmachung der Nichtigkeit von Beschlüssen einer Personengesellschaft hat nicht mit Rechtsgestaltungsklage, sondern mit einer Feststellungsklage zu erfolgen. Das rechtliche Interesse an einer solchen Feststellung ist nur gegeben, wenn diese Beschlüsse nach wie vor Wirkungen äußern. Entscheidungstexte 1 Ob 633/79 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: UrlG §4 Abs4ZPO §228 C4ZPO §228 E
Rechtssatz: Für die Klage des Arbeitgebers gemäß § 4 Abs 4 UrlG bedarf es weder einer besonderen Behauptung des Feststellungsinteresses noch dessen Überprüfung. Das Interesse muß im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung (im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren Schluß der Verhandlung 2.Instanz) vorliegen. Auch wenn dieser Zeitpunkt nach dem vom Arbeitnehmer bekanntgegebenen Zeitpunkt des Urlaubsantrit... mehr lesen...
Norm: UrlG §4 Abs4ZPO §228 B3bb
Rechtssatz: Die vom Arbeitgeber erhobene Klage gemäß § 4 Abs 4 UrlG ist eine Feststellungsklage. Durch sie soll deklarativ die Feststellung des Nichtbestehens des vom Arbeitnehmer in Anspruch genommenen Rechtes, den Urlaub zu dem von ihm vorgeschlagenen Zeitpunkt (oder auf die von ihm gewünschte Dauer) anzutreten, erzielt werden. Begehren: Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, seinen Urlaub zu dem näher bestimmten Z... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer des Hauses Wien 5, S-Straße 68, in dem die Firma Wilhelm H Q Co., eine mit dem Verkauf von Beleuchtungskörpern und Elektrogeräten befaßte Offene Handelsgesellschaft, schon vor dem Jahre 1972 Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten war. Persönlich haftende Gesellschafter waren zuletzt Elfriede H und Peter W; als letzterer aus der Gesellschaft ausschied (Durchführung im Handelsregister am 24. Jänner 1972) und Elfriede H Alleininhaberin des unter derselben Firma we... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1ZPO §228 B3aaZPO §228 H4
Rechtssatz: Die Feststellung von bloßen "Rechtslagen" ist unzulässig (Fasching III,67) (Hier: Bestandrechte). Entscheidungstexte 3 Ob 538/79 Entscheidungstext OGH 13.06.1979 3 Ob 538/79 9 ObA 72/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 9 ObA 72/93 Auch ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1ZPO §228 C1ZPO §228 H4
Rechtssatz: Auch einzelne rechtliche Folgen einer Rechtsbeziehung können Gegenstand eines Feststellungsurteils sein. Entscheidungstexte 1 Ob 596/79 Entscheidungstext OGH 15.05.1979 1 Ob 596/79 8 Ob 521/89 Entscheidungstext OGH 19.01.1989 8 Ob 521/89 5 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IABGB §1489 IIBZPO §228 C3ZPO §228 C4
Rechtssatz: Wird die
Begründung: des rechtlichen Interesses lediglich auf die drohende Verjährung gestützt, droht eine solche jedoch nicht, da sie noch nicht einmal zu laufen begonnen hat, muß das Feststellungsinteresse verneint werden. Entscheidungstexte 2 Ob 520/79 Entscheidungstext OGH 08.05.1979 2 Ob 520/79 ... mehr lesen...
Der Ehegatte der Klägerin, Michael L beantragte bei der Beklagten für sich und seine Ehefrau den Abschluß einer (Zusatz-) Krankenversicherung. In dem vom Außenbeamten der Beklagten, Franz St. ausgefüllten Antragsformular vom 9. August 1976 wurden die hinsichtlich des Michael L und seiner Gattin gestellten Fragen nach Krankenhausaufenthalten, Operationen, gegenwärtigen und früheren Krankheiten, Beschwerden, Körperschäden, Unfällen usw., auch wenn solche für unwesentlich gehalten werden... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 88 KG Markt A., die Beklagten Eigentümer der Liegenschaft EZ 34 KG K. zu der die Grundstücke 1018 Garten, 1019 Wiese und 1027/3 Wiese gehören. Ing. Walter U und Johanna U sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 54 KG N; im Bereich der südlichen Grenze des zu dieser Liegenschaft gehörigen Grundstückes 623 befindet sich eine als Brunnen gefaßte Quelle, von welcher seit den Jahren 1964 oder 1965 eine Wasserleitung zum Haus der Beklagten in K Nr.... mehr lesen...
Norm: ABGB §897WRG §12WRG §113ZPO §228 A1ZPO §228 C2
Rechtssatz: Ein Erfüllungsanspruch aus einer privatrechtlichen Verpflichtung zur Duldung des Eingriffs in das Eigentumsrecht besteht nicht, so lange die erforderliche wasserrechtsbehördliche Bewilligung fehlt. Es kann jedoch auf Feststellung einer Duldungspflicht nach Massgabe der wasserrechtsbehördlichen Bewilligung geklagt werden; dass auch die Wasserrechtsbehörde die Frage, ob ein Eingriff... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1ZPO §228 C2ZPO §405 DIIIe
Rechtssatz: Die Feststellung einer Duldungspflicht nach Maßgabe der wasserrechtsbehördlichen Bewilligung stellt gegenüber dem erhobenen Anspruch auf Duldung ein minus dar. Entscheidungstexte 1 Ob 3/79 Entscheidungstext OGH 14.03.1979 1 Ob 3/79 Veröff: SZ 52/35 1 Ob 290/97x Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 F
Rechtssatz: Ein rechtliches Interesse liegt nur dann vor, wenn die Feststellungsklage im konkreten Fall als ein geeignetes Mittel zur Beseitigung der Rechtsgefährdung des Klägers angesehen werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 575/78 Entscheidungstext OGH 30.01.1979 2 Ob 575/78 Veröff: RZ 1980/34 S 171 3 Ob 533/84 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 AABGB §163 BABGB §163 EZPO §228 B2ZPO §228 C3ZPO §228 F
Rechtssatz: Keine vorsorgliche negative Vaterschaftsfeststellungsklage des ehemaligen Lebensgefährten der Mutter eines außerehelichen Kindes, der weder zur Anerkennung der Vaterschaft aufgefordert noch auf Feststellung geklagt wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 575/78 Entscheidungstext OGH 30.01.1979 2 Ob 575/78 ... mehr lesen...
Der klagende Rechtsträger, die Republik Österreich, begehrt im Amtshaftungsverfahren die Feststellung, daß ihr der Beklagte im Regreßwege für alle Aufwendungen hafte, zu denen sie auf Grund des von ihm verschuldeten Verkehrsunfalls vom 16. Feber 1977 herangezogen werde. Hiezu brachte die Klägerin in erster Instanz vor, daß die Geschädigten Schadenersatzansprüche geltend gemacht hätten, eine Verurteilung der Klägerin oder auch ein Anerkenntnis von ihrer Seite aber noch nicht erfolgt se... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1ZPO §228 B3
Rechtssatz: Eine Rechtshandlung kann nicht Gegenstand eines Feststellungsbegehren gemäß § 228 ZPO sein, weil es sich dabei nicht um ein Recht oder Rechtsverhältnis, sondern nur um eine Vorfrage für dessen Bestand handelt (Erklärung des Widerrufs einer vertraglichen Vereinbarung). Entscheidungstexte 1 Ob 773/78 Entscheidungstext OGH 10.01.1979 1 Ob 773/78 ... mehr lesen...
Norm: AHG §3 Abs1AHG §6 Abs2ZPO §228 B1aaZPO §228 C4
Rechtssatz: Eine Klage des Rechtsträgers auf Feststellung der Regreßpflicht des Organs ist vor Beginn der Verjährung der Rückersatzansprüche nach § 6 Abs 2 AHG nicht zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 30/78 Entscheidungstext OGH 10.01.1979 1 Ob 30/78 Veröff: EvBl 1979/134 S 395 = SZ 52/2 = JBl 1980,100 ... mehr lesen...
Am 26. November 1974 kam es gegen 23.15 Uhr auf der Bundesstraße 53 außerhalb von Ortsgebieten zwischen N und S zu einem Verkehrsunfall, bei dem der auf der Fahrbahn liegende Kläger von dem von Matthias H gelenkten Omnibus der B-Ges. m. b. H. überrollt und schwer verletzt wurde. Die Beklagte ist Haftpflichtversicherer des Omnibusses. Matthias H wurde wegen dieses Unfalles rechtskräftig verurteilt, weil er zu spät auf den auf der Straße liegenden Kläger reagiert habe. Der Kläger bege... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Die Feststellung der Haftung des Haftpflichtversicherers ist im Sinne des Wortlautes des § 63 Abs 1 KFG auf den "Rahmen des betreffenden Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherungsvertrages oder Schadensbehandlungsversicherungsvertrages" zu beschränken. Entscheidungstexte 8 Ob 198/78 Entscheidungstext OGH 20.12.1978 8 Ob 198/78 Veröff: ZVR 1979/2... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B7
Rechtssatz: Bei einem beendeten Vertragsverhältnis wird das rechtliche Interesse nur anerkannt, wenn das begehrte Urteil auch noch für die gegenwärtige Rechtslage der Parteien von Bedeutung, also immer noch geeignet ist, die Grundlage für weitere Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander zu schaffen. Entscheidungstexte 3 Ob 658/77 Entscheidungstext OGH 13.12.1978 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C3
Rechtssatz: Das Bedürfnis des Klägers nach Klarstellung seiner Forderung muß bereits in der Gegenwart oder für einen bereits absehbaren und konkreten Anlaß in naher Zukunft bestehen. Entscheidungstexte 3 Ob 658/77 Entscheidungstext OGH 13.12.1978 3 Ob 658/77 7 Ob 12/89 Entscheidungstext OGH 27.04.1989 7 Ob 12/89 V... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet, sie habe dem Beklagten im Rahmen ihres Immobilienmaklergewerbes den Ankauf des Hauses in X vermittelt. Da der Beklagte die Kaufvereinbarung vom 31. Juli 1976 infolge Zahlungsunfähigkeit nicht eingehalten habe, begehrt sie von ihm nicht nur die vereinbarte Käufer-, sondern auch die ihr dadurch entgangene Verkäuferprovision in der Gesamthöhe von 99 120 S samt Anhang. Der Beklagte wendete ein, er habe sich nur unter der Voraussetzung zum Ankauf des fraglichen Ha... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C3
Rechtssatz: So lange sich der rechtserzeugende Sachverhalt nicht vollständig konkretisiert hat, ist eine Feststellungsklage in der Regel unzulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 568/78 Entscheidungstext OGH 05.12.1978 8 Ob 568/78 2 Ob 520/79 Entscheidungstext OGH 08.05.1979 2 Ob 520/79 Ähnlich ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C3
Rechtssatz: Auch für Feststellungsklage gilt ganz allgemein das Verbot der hypothetischen Klageerhebung. Entscheidungstexte 8 Ob 568/78 Entscheidungstext OGH 05.12.1978 8 Ob 568/78 6 Ob 651/83 Entscheidungstext OGH 28.02.1985 6 Ob 651/83 Vgl auch 5 Ob 24/02v Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §228 A1ZPO §228 A4ZPO §228 C1
Rechtssatz: Prozessökonomischer Zweck der Feststellungsklage ist es, die Rechtslage dort zu klären, wo ein von der Rechtsordnung anerkanntes Bedürfnis zur Klärung streitiger Rechtsbeziehungen besteht, sei es um weitere Streitigkeiten zu vermeiden, sei es um eine brauchbare Grundlage für weitere Entscheidungen zu schaffen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §228 A4
Rechtssatz: Ist ein Feststellungsbegehren unbestimmt, kann das erfließende Urteil die Aufgabe der Klärung der Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien nicht erfüllen, wobei auch Feststellungsurteilen Rechtskraftwirkung zukommt. Entscheidungstexte 1 Ob 659/78 Entscheidungstext OGH 22.11.1978 1 Ob 659/78 Veröff: RZ 1979/34 S 145 = JBl 1979,602 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §228 A4
Rechtssatz: Auch in Feststellungsklagen muss das festzustellende Recht oder Rechtsverhältnis inhaltlich und umfänglich genau und zweifelsfrei bezeichnet werden. Die Notwendigkeit der Bestimmtheit des Klagebegehrens ergibt sich hier zwar nicht, wie beim Leistungsurteil, aus der Erwägung, dass es zur Zwangsvollstreckung geeignet sein müsse, wohl aber aus dem Zweck und der Funktion der Feststellungsklage und ihrer Re... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §228 A4ZPO §228 F
Rechtssatz: Das über eine negative Feststellungsklage erfließende Urteil, durch das der Bestand des die Leistung auslösenden Rechtes oder Rechtsverhältnisses verneint wird, bewirkt Rechtskraft für alle auf den gleichen Sachverhalt gegründeten Leistungsklagen. In der Klage ist daher das Rechtsverhältnis genau zu bezeichnen und zu individualisieren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger wurde am 26. Oktober 1960 Mitglied der beiden beklagten Parteien, das sind eine österreichische politische Partei und ihre Landesgruppe X. Mit Erkenntnis des Landesparteigerichtes der Landesgruppe X vom 22. Juni 1976 wurde der Kläger schuldig erkannt, er habe durch Verfassung und Verbreitung des Rundschreibens an die Mitglieder der Bezirksparteiorganisation V vom 29. Mai 1976 1. ein Verhalten gesetzt, das geeignet ist, das Ansehen der Partei zu schädigen und den Zusammenhal... mehr lesen...
Norm: ABGB §534AußStrG §125 AAußStrG §125 BZPO §228 B4
Rechtssatz: Das Begehren einer Erbrechtsklage kann auch auf die Feststellung lauten, dass die in Rede stehende letztwillige Verfügung der Erblasserin kein Testament sei. Entscheidungstexte 1 Ob 728/78 Entscheidungstext OGH 08.11.1978 1 Ob 728/78 5 Ob 1565/93 Entscheidungstext OGH 15.... mehr lesen...