Norm: ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Bleibt die Möglichkeit offen, dass ein schuldhaftes rechtswidriges Verhalten für einen künftigen Schadenseintritt ursächlich sein könnte, ist ein Feststellungsinteresse anzuerkennen. Entscheidungstexte 1 Ob 605/82 Entscheidungstext OGH 16.06.1982 1 Ob 605/82 1 Ob 26/83 Entscheidungstext OGH 21.09.1983 1 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Ein Interesse an einer begehrten alsbaldigen Feststellung ist unabhängig von der Frage der Verjährung im Hinblick auf die Gefahr späterer Beweisschwierigkeiten auch dann gegeben, wenn ein derzeitiges Zugeständnis, den Unfall allein verschuldet zu haben, nicht über den Prozeß hinaus bindet, sodaß künftige Einwendungen, die sich auf die Mitverschuldensfrage beziehen, durch die begehrte Feststellung abgeschnitten we... mehr lesen...
Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 18./19. 2. 1976 von Peter J Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 1 im Haus Innsbruck, F-Weg 71. Dieser hatte die Wohnung seinerseits am 25. 11. 1972 von Maria G erworben. Gemäß Punkt III des Kaufvertrages vom 18./19. 2. 1976 erfolgte die Übergabe und Übernahme der Miteigentumsanteile in den alten Rechten und Pflichten, wie sie schon der Verkäufer besessen hatte. Maria G hatte am 2. 1. 1967 eine Erklärung über den Beitritt zu einer Wohnungseigentu... mehr lesen...
Für die Zeit vom 1. 2. 1976 bis 1. 4. 1981 wurde bei der Beklagten für das Haus Wien 21, L-Straße 56 eine Feuer- und eine Haushaltsversicherung abgeschlossen. In dieses Versicherungsverhältnis ist Hedwig W als Eigentümerin der Liegenschaft eingetreten. Die Genannte verkaufte diese Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 14. 12. 1976 der Klägerin, wobei vereinbart wurde, daß mit dem Tage der Unterfertigung die Übergabe und Übernahme der Liegenschaft in den Besitz und Genuß der Käuferin mit Üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorprozess wurde festgestellt, dass der Beklagte dem Kläger für alle aus dem Unfall vom 26. 7. 1967 in Zukunft entstehenden Schäden zu 2/3 haftet (5 Cg 37/75-74 des Kreisgerichtes Krems an der Donau). Im gegenständlichen Rechtsstreit begehrt der Kläger vom Beklagten zuletzt einen Betrag von S 125.750,20 s. A., welcher Betrag sich zusammengesetzt aus S 40.000 Schmerzengeld für die vom Kläger in den Jahre 1976 bis 1980 erlittenen unfallskausalen Schmerzen und S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorprozess wurde festgestellt, dass der Beklagte dem Kläger für alle aus dem Unfall vom 26. 7. 1967 in Zukunft entstehenden Schäden zu 2/3 haftet (5 Cg 37/75-74 des Kreisgerichtes Krems an der Donau). Im gegenständlichen Rechtsstreit begehrt der Kläger vom Beklagten zuletzt einen Betrag von S 125.750,20 s. A., welcher Betrag sich zusammengesetzt aus S 40.000 Schmerzengeld für die vom Kläger in den Jahre 1976 bis 1980 erlittenen unfallskausalen Schmerzen und S... mehr lesen...
Norm: ABGB §1326 AZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Der Verletzte ist nicht verpflichtet eine Operation zur Beseitigung einer Verunstaltung sofort vornehmen zu lassen. Daher kann das Interesse an der Feststellung der Haftung für künftige Schäden nicht unter Hinweis auf eine derartige Verpflichtung verneint werden. Entscheidungstexte 4 Ob 563/81 Entscheidungstext OGH 15.12.1981 4 Ob 563/8... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens ist nur noch das auf die Ausübung seines - nicht verbücherten - Vorverkaufsrechts gestützte Begehren des Klägers auf Unterfertigung einer der schriftlichen Vereinbarung mit der dritten Käuferin entsprechenden Urkunde durch die beklagte Liegenschaftseigentümerin. Dazu brachte der Kläger vor, die Beklagte habe ihm als Liegenschaftsmiteigentümerin ebenso wie die beiden anderen damaligen Liegenschaftsmiteigentümer ein durch Abtei... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 F
Rechtssatz: Feststellungsinteresse gegeben, wenn der Kläger zunächst nur sicherstellen will, daß der Beklagten kein Wohnungsrecht zusteht, während er sie zB auf prekaristischer Basis unter Umständen noch längere Zeit in der Wohnung belassen könnte. Entscheidungstexte 3 Ob 580/81 Entscheidungstext OGH 18.11.1981 3 Ob 580/81 ... mehr lesen...
Die beklagte gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft errichtete als Wohnungseigentumsorganisatorin unter Inanspruchnahme von Mitteln der Wohnbauförderung 1968 auf ihr gehörigen Liegenschaften Eigentumswohnungen. Mit dem Vorvertrag vom 20. Juli 1976 sicherte sie den Klägern die Wohnung Nr. 51 an der 1. Stiege zu. Punkt III dieses Vorvertrages enthält u. a. folgende Bestimmungen: "Der Kaufpreis für den kaufgegenständlichen Liegenschaftsanteil samt Eigentumswohnung besteht aus ... mehr lesen...
Über das Vermögen der Josef A GesmbH, Bau- und Möbeltischlerei, wurde am 1. Juli 1977 der Konkurs eröffnet. Der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Innerhalb von sechs Monaten vor der Konkurseröffnung (§ 31 Abs. 4 KO) zahlte die Josef A GesmbH an die Beklagte, einen Sozialversicherungsträger, insgesamt 383 604.19 S, und zwar am 18. Feber 1977 71 148 S, am 21. März 1977 62 300.54 S, am 12. April 1977 63 471.05 S, am 16. Mai 1977 112 556.10 S und am 17. Juni 1977 74 128.50 S an So... mehr lesen...
Norm: ABGB §860 bZPO §228 B7ZPO §228 C1
Rechtssatz: Jeder Teilnehmer an einem Preisausschreiben, für den nach den zugrundeliegenden Bedingungen die konkrete Möglichkeit besteht, den freigewordenen Preis zu erlangen, hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Nichtigkeit der Preisverleihung an eine nicht teilnahmeberechtigte Person. Die Neuvergabe hat durch das Preisgericht zu erfolgen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger ist Architekt und nahm an dem von der beklagten Verwaltungsgemeinschaft Bezirkskrankenhaus L ausgeschriebenen Wettbewerb teil. Es handelte sich um einen baukünstlerischen Wettbewerb, dessen Ziel die Erlangung von Entwürfen von Neubauten für die Erweiterung des Bezirkskrankenhauses L im Sinne des Tiroler Krankenanstaltenplanes/Ausgabe Dezember 1976 war. Die Ausschreibungsbedingungen wurden in der Wettbewerbsausschreibung der Verwaltungsgemeinschaft Bezirkskrankenhaus L festg... mehr lesen...
Norm: ABGB §90ABGB §92ABGB §97EheG §81EheG §87ZPO §228 C1
Rechtssatz: Die Widmung eines (Wohnungsbenützungs-) Rechtes durch einen Ehegatten für die gemeinsamen Bedürfnisse beider schafft unter ihnen in Ansehung dieses Rechtes eine rechtliche Beziehung, die, wie etwa § 97 ABGB entnommen werden kann, nicht bloß für die nacheheliche Aufteilung von Belang ist, sondern auch ein Feststellungsbegehren rechtfertigen kann. Entscheidu... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 12. Juni 1978 geschieden. Mit der am 19. Juli 1978 beim Bezirksgericht Hietzing eingebrachten Klage begehrt die Klägerin u. a. die urteilsmäßige Feststellung, (a) daß ihr die ausschließlichen Rechte an der von ihr derzeit innegehabten Wohnung in Wien H-Gasse 12/1/5 zustehen, (b) daß diese Wohnung nicht als Ehewohnung zu betrachten ist und (c) daß der Beklagte kein Recht hat, jetzt oder irgendwann über ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3bbZPO §406 AaZPO §406 Cb
Rechtssatz: Dem Begehren auf Feststellung eines Angestelltenverhältnisses kann im Sinne des § 406 ZPO nur stattgegeben werden, wenn dieses im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung zweiter Instanz noch besteht. Entscheidungstexte 4 Ob 143/80 Entscheidungstext OGH 15.09.1981 4 Ob 143/80 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IASVG §332 EZPO §228 GZPO §228 H2
Rechtssatz: Das einem Feststellungsbegehren des Geschädigten stattgebende Feststellungsurteil erstreckt sich - auch für die Zukunft - nur auf den dem Geschädigten verbleibenden Teil des Anspruches und hat keine Wirkung auf den vorher auf den Legalzessionar übergegangenen Anspruch. Der Sozialversicherungsträger muß vielmehr selbst klagen, wenn er die Unterbrechung der Verjährung seines Anspruche... mehr lesen...
Norm: ABGB §933 Abs1 IZPO §228 A1ZPO §235 Abs3 DZPO §235 Abs3 F
Rechtssatz: Auch die Klage auf Feststellung der Gewährleistungspflicht ist gerichtliche Geltendmachung des Rechtes im Sinne des § 933 Abs 1 ABGB. Die Gewährleistungsfristen bezwecken eine rasche Klärung von Streitigkeiten über die zureichende Qualität erbrachter Leistungen. Entscheidend ist also, dass über das Vorhandensein des behaupteten Mangels also über den Tatbestand der der G... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 Abs1 IZPO §228 A1ZPO §228 C1
Rechtssatz: Steht noch nicht fest, welche einklagbare Rechtswirkung (Wandelungsanspruch, Preisminderungsanspruch oder Verbesserungsanspruch beziehungsweise Schadenersatzanspruch infolge Verzuges des Gewährleistungspflichtigen mit der Verbesserung in Form des Ersatzes der Mängelbehebungskosten) der Leistungsstörung entspringt, dann muss dem Gewährleistungsberechtigten beziehungsweise Garantieleistungs... mehr lesen...
Die Beklagte hat im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein Haus in Innsbruck errichtet und die darin befindlichen Objekte samt den dazugehörigen Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft unter Begründung: von Wohnungseigentum verkauft. Mit der am 24. Dezember 1979 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrten die klagenden Parteien von der Beklagten die Zahlung eines Betrages von 115 539 S samt 4% Zinsen seit Klagetag (Balkonsanierungskosten). In der Tagsatzung zur mündlichen Strei... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B1aaZPO §228 B3ee
Rechtssatz: Liegt infolge des Verhaltens des Beklagten eine erhebliche objektive Ungewißheit über den Bestand bzw den Umfang des Konkurrenzverbotes vor, welche durch die Rechtskraftwirkung des Feststellungsurteiles beseitigt werden kann, ist das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung daher ohne Rücksicht darauf zu bejahen, ob der Beklagte auch noch Schadenersatzansprüche geltend machen will. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 H4ZPO §503 E2d
Rechtssatz: Die Bekämpfung einer angeblichen unrichtigen Lösung der Frage nach dem Vorliegen des rechtlichen Interesses hat mit dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung gemäß § 503 Z 4 ZPO zu erfolgen. Entscheidungstexte 6 Ob 661/81 Entscheidungstext OGH 24.06.1981 6 Ob 661/81 European ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3bbZPO §405 DII
Rechtssatz: In der Feststellung, daß ein Arbeitsverhältnis im Sinn des § 1 ArbVG vorliegt, liegt ein aliud zur Feststellung, daß das Arbeitsverhältnis dem AngG unterliegt. Entscheidungstexte 4 Ob 147/80 Entscheidungstext OGH 28.04.1981 4 Ob 147/80 Veröff: Arb 10026 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Auf Grund des Schuldscheines vom 3. April 1978, mit welchem Erich und Rosa P bekannten, von Anton Z am 17. März 1978 ein Darlehen von 226 000 S zugezählt erhalten zu haben und aufrecht zu schulden, ist in der EZ 205 KG P das Pfandrecht für die Darlehensforderung des Anton Z im Betrage von 226 000 S samt Zinsen und einer Nebengebührensicherstellung einverleibt. Am 13. Juni 1979 erhob Anton Z zu 18 Cg 176/79 des Landesgerichtes für ZRS Graz gegen Erich und Rosa P die Klage auf Zahlung... mehr lesen...
Die Beklagte wurde am 17. November 1972 von Rosa T unehelich geboren. Die Mutter hat am 17. April 1973 mit Herbert R die Ehe geschlossen. Obwohl er wußte, daß das Kind nicht von ihm abstammt, hat Herbert R am 1. August 1973 die Vaterschaft anerkannt, weil er das Kind als eheliches in seinen Familienverband aufnehmen wollte. Das Anerkenntnis war formgültig, es beruhte nicht auf List, Furcht oder Irrtum. Eine Beschränkung seiner Geschäftsfähigkeit lag nicht vor. Mit Beschluß vom 9. Au... mehr lesen...
Der Erstbeklagte ist bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 2 KG X, auf der zugunsten des Zweitbeklagten ein Vorkaufsrecht einverleibt ist. Mit dem vor dem Notar Dr. Josef A abgeschlossenen Kaufvertrag vom 12. März 1979 verkaufte der Erstbeklagte Grundstücke, die zu dieser Liegenschaft gehören, dem Kläger um einen Kaufpreis von 750 000 S. Nach Punkt III des Vertrages erfolgte die Berichtigung des Kaufpreises bei Unterfertigung, der Verkäufer quittierte unter einem vertragsmäßig. ... mehr lesen...
Die Beklagte produzierte in einem Betrieb in Z leichte Metallwaren und Schilder; vor dem Ablauf des 31. Dezember 1978 ist eine dauernde Einstellung dieses Betriebes (§ 62 Z. 1 ArbVG) nicht erfolgt. Ob der Betrieb nach diesem Zeitpunkt dauernd eingestellt wurde, ist bestritten. Mit gleichlautenden Kündigungsschreiben vom 22. Dezember 1978 kundigte die Beklagte die Dienstverhältnisse der vier Kläger "infolge Beendigung der Geschäftstätigung" zum 31. Dezember 1978 auf. Die Erstklägerin... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C3ZPO §228 F
Rechtssatz: Die Bestreitung der Regreßberechtigung berechtigt die Feststellungsklage, daß jemand verpflichtet ist, über den Inhalt eines in Ansehung eines Personenkraftwagens abgeschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrages, Aufwendungen zu ersetzen. Entscheidungstexte 2 Ob 193/80 Entscheidungstext OGH 25.11.1980 2 Ob 193/80 ... mehr lesen...
Im vorliegenden Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens haben die Parteien dem Außerstreitrichter mit einem beiderseits gefertigten Schreiben vom 22. Mai 1980, das anscheinend von der Antragsgegnerin vorgelegt wurde, eine außergerichtliche Einigung bestimmten Inhalts mitgeteilt und das Gericht ersucht, diesen Vergleich, umgehend gerichtlich festzuhalten und auszufertigen. Mit Schreiben vom 20. Juni 1980 teilte dann der Antragsteller mit, daß die Antragsgegnerin ander... mehr lesen...
Norm: WG Art17 DZPO §228 C1
Rechtssatz: Das Feststellungsinteresse des Klägers wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß das begehrte Feststellungsurteil für den Wechselprozeß nicht präjudiziell wäre, wenn der Wechselinhaber beim Erwerb des Wechsels nicht bewußt zum Nachteil des Klägers gehandelt hätte. Im Gegenteil, gerade dann, wenn der aus dem Wechsel in Anspruch genommene Kläger dem Inhaber des Wechsels die behauptete Unwirksamkeit des Kaufver... mehr lesen...