RS OGH 1977/2/3 7Ob691/76, 9ObA2266/96t, 1Ob99/99m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.02.1977
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Norm

ZPO §226 IIB13
ZPO §228 B1aa

Rechtssatz

Wird die Feststellung eines bedingten Rechtsverhältnisses begehrt, so hat das Klagebegehren dahin zu lauten, daß ein bestimmtes Rechtsverhältnis unter der im einzelnen genau zu bezeichnenden Bedingung zu Recht bestehe.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 691/76
    Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 691/76
  • 9 ObA 2266/96t
    Entscheidungstext OGH 01.10.1997 9 ObA 2266/96t
    Auch; Beisatz: Und der Eintritt der Bedingung (mittels öffentlicher Urkunde) nachgewiesen werden kann. (T1); Beisatz: Hier: Gewährung eines laut Kollektivvertrag von der Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension abhängigen Altersversorgungszuschusses, wobei hinsichtlich Gewährung der Berufsunfähigkeitspension noch ein Verfahren anhängig ist. (T2)
  • 1 Ob 99/99m
    Entscheidungstext OGH 05.08.1999 1 Ob 99/99m

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0037549

Dokumentnummer

JJR_19770203_OGH0002_0070OB00691_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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