Norm
ZPO §226 IIB13Rechtssatz
Wird die Feststellung eines bedingten Rechtsverhältnisses begehrt, so hat das Klagebegehren dahin zu lauten, daß ein bestimmtes Rechtsverhältnis unter der im einzelnen genau zu bezeichnenden Bedingung zu Recht bestehe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0037549Dokumentnummer
JJR_19770203_OGH0002_0070OB00691_7600000_001