RS OGH 1977/3/21 5Ob554/77, 3Ob658/77, 1Ob596/79, 9ObA17/88

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Veröffentlicht am 21.03.1977
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Norm

ZPO §228 C3

Rechtssatz

Ein rechtliches Feststellungsinteresse wird anerkannt, wenn das begehrte Feststellungsurteil auch noch für die gegenwärtige Rechtslage der Parteien von Bedeutung ist, also geeignet ist, die Grundlage für weitere Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander zu schaffen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0039256

Dokumentnummer

JJR_19770321_OGH0002_0050OB00554_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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