Norm
ZPO §228 C3Rechtssatz
Ein rechtliches Feststellungsinteresse wird anerkannt, wenn das begehrte Feststellungsurteil auch noch für die gegenwärtige Rechtslage der Parteien von Bedeutung ist, also geeignet ist, die Grundlage für weitere Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander zu schaffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0039256Dokumentnummer
JJR_19770321_OGH0002_0050OB00554_7700000_002